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Neue Betriebswirtschaftliche Auswertung Für Rechtsanwälte - Epson NPD4746-00 Benutzerhandbuch

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Aktuelles
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Wozu braucht Deutsch-
land einen EGMR –
wenn es ein BVerfG hat?
Zu dem Beitrag von Rechtsanwalt Ste-
fan von Raumer im März-Heft des An-
waltsblatts (AnwBl 2011, 195):
Bei aller hohen Qualität der Verfas-
sungsrechtsprechung aus Karlsruhe
und der Rechtsprechung zur EMRK
aus
Strasbourg
haben
richtshöfe eines gemeinsam: Sie sind
heillos überlastet und müssen sich des-
halb ein für die Beschwerdeführer
nicht wirklich durchschaubares „Vor-
prüfungssystem" leisten. Wie die vom
Autor zitierte Selbstkritik der früheren
Richterin an beiden Gerichten Jaeger
zeigt, ist keiner noch so schwer in sei-
nen Grund- und Menschenrechte be-
troffener Beschwerdeführer davor ge-
feit, bei dieser „Lotterie" eine Niete zu
ziehen. Seien wir also froh, dass es die
zweite Chance gibt.
Rechtsanwalt Frank-Thomas Bienko,
Saarbru ¨ cken
Neue betriebswirt-
schaftliche Auswertung
für Rechtsanwälte
Zu dem Beitrag von Prof. Dr. Peter
Knief im Oktober-Heft des Anwalts-
blatts (2010, 693):
Bei alle Wertschätzung der Überlegun-
gen in Ihrem Aufsatz, so vermisse ich
doch einen deutlichen Hinweis auf die
Voraussetzungen für solche Auswer-
tungen.
beide
Ge-
konnte ich in Sozietäten und Kanzleien
nirgends finden und demzufolge auch
kein Interesse an der aus einer be-
triebswirtschaftlichen Auswertung re-
sultierenden unternehmerischen Nutz-
anwendung. So laufen Ihre Vorschläge
ins Leere.
Ich fand bei meinen Tätigkeiten
selbst bei dediziert „unternehmerisch
orientierten" Sozietäten nur allzu oft
Unwissenheit selbst über elementare
betriebswirtschaftliche
Nicht selten herrschte beispielsweise
Unklarheit selbst etwa über die Zuord-
nung von Kostenstellen und Kostenträ-
gern.
Solche
Voraussetzungen
Sachverhalte.
Wie sehr es bei Anwälten an Be-
triebswirtschaftlichem mangelt lässt
sich aus der Ihnen sicherlich bekann-
ten schönen Geschichte des Hambur-
ger Anwalts ablesen, der eine Bilanz-
manipulation seines Prozessgegners
schon daran erkannt haben will, dass
sich in seiner Bilanz „für Aktiva und
Passiva trotz einer ungeheuer großen
Zahl von Vorgängen bis auf den Pfen-
nig genau der gleiche Wert ergeben"
habe.
Dipl.-Math. Gundolf Joch, Berlin
Deckungszusage:
Wer zahlt, wenn der
Anwalt Sie einholt?
Zu dem Beitrag von Sarah Niehren im
Februar-Heft des Anwaltsblatts (2011,
135):
Vielen Dank für Ihren Artikel zu den
Gebühren bei Einholung der Kosten-
zusage, das ist eine gute und verwert-
bare (!) Zusammenstellung der Argu-
mente und der Rechtsprechung!
Rechtsanwa ¨ltin Kea Bauer, Unna

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