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Epson NPD4746-00 Benutzerhandbuch Seite 83

Inhaltsverzeichnis

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Rechtsprechung
Durchgesehen neue Unterlagen auch in WB 1 vorgelegt
(Wunschliste der Beklagten).
0,25 Std. am 5.11.2001 RA1:
Kein ausreichender Vortrag: Telefonate mit ... E und Dr.
RA6 ohne Angabe zu Inhalt oder Anlass.
0,25 Std. am 8.11.2001 RA1:
Kein ausreichender Vortrag: Telefonat Dr. RAin11 ohne An-
gabe zu Inhalt oder Anlass.
1,5 Std. am 9.11.2001 Dr. RA'in2:
Nur teilweise ausreichender Vortrag: Allein Inhalt des Ge-
sprächs mit RA Dr. 13 dargelegt (Gesellschaftsrecht, Bestellung
Herrn Y als GF der ... X). Zu übrigen Telefonaten und Gesprä-
chen keine Angaben zu Anlass oder Inhalt. Geschätzt für Ge-
spräch Dr. RA13: 1 Stunde.
0,75 Std. am 12.11.2001 Dr. RA'in2:
Teilweise ausreichender Vortrag: Telefonat mit Dr. RA13
nach Zusammenhang wie Thema am 9,11. Soweit Telefonat
mit Dr. RA13a Anlass und Inhalt unklar. Geschätzt:
0,25 Std. am 14.11.2001 RA1:
Ausreichender Vortrag: Durchsicht SS Dr. RA6 von diesem
Tag betreffend Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO (Anlage WB 95).
0,75 Std. am 15.11.2001 Dr. RA'in2:
Ausreichender Vortrag: wie RA1 am 14.11.
0,75 Std. am 19.11.2001 RA1:
Teilweise ausreichender Vortrag: Telefonate mit Herrn Y an-
hand WB 20 (Schreiben Y vom Folgetag) Anlass verdeutlicht.
Telefonate RA ... und Dr. RAin11 keine Anlass oder Inhalt. Nur
/
Stunde anzuerkennen.
1
4
3,25 Std. am 19.11.2001 Dr. RA'in2:
Nur teilweise ausreichender Vortrag:
Soweit an Verteidigungskonzeption weitergearbeitet sie An-
merkung zum 1.11.2001.
Hinsichtlich Durchsicht Auslieferungsbescheid belegt an-
hand WM 96 und nach Zusammenhang bezogen sich Telefo-
nate darauf.
Geschätzt: 1,5 Std.
3,75 Std. am 22.11.2001 RA1:
Ausreichender Vortrag: Durchsicht neu eingegangener Ak-
ten der StA Schwerin. Zwar nähere Angabe, welche Akten bzw.
Bände eingegangen. Aus Abrechnung Dr. RA'in2 am 26.11.2001
ergibt sich aber, dass es sich um ergänzte (fortgeschriebene) Er-
mittlungsakte handelte.
0,5 Std. am 23.11.2001 RA1:
Teilweise ausreichender Vortrag: Schreiben an RA 12 prinzi-
piell identifizierbar. Telefonate Y und Dr. RAin11 dagegen nach
Anlass und Inhalt unbestimmt. Schätz: 0,25 Std.
0,75 Std. am 23.11.2001 Dr. RA'in2:
Kein ausreichender Vortrag: Allein „diverse Telefonate".
2,75 Std. am 26.11.2001 Dr. RA'in2:
Ausreichender Vortrag: Durchsicht der ergänzten Ermitt-
lungsakte, siehe 22.11. zu RA1.
4,5 Std. am 27.11.2001 RA1:
Ausreichender Vortrag: Akten bei RA5 durchgesehen und
Besprechung bei Dr. RA6. Gegenstand und Inhalt ergibt sich
mittelbar aus WB 98 (Einsicht in die Verwaltungsrechtsstreitig-
keit der ... X, auch Akte über Gebäude usw.).
0,75 Std. am 28.11.2001 RA1:
Ausreichender Vortrag: Verschiedene Telefonate mit Beklag-
tem zu 2), mit RA Dr. RA6 und Y sowie Büro Dr. RAin11. An-
lass und ungefähre Gegenstände ergeben sich aus dem Schrei-
ben vom selben Tag an RA Dr. RAin11 (WB 98)
306
AnwBl 4 / 2011
1 Std. am 28.11.2001 Dr. RA'in2:
Kein ausreichender Vortrag: Telefonat mit Herrn Y ohne
Angabe zu Anlass oder Inhalt.
0,75 Std. am 29.11.2001 RA1:
Teilweise Ausreichender Vortrag: Telefonat mit RA 12 wegen
dessen Mandatierung. Dagegen nicht dargelegt, welche Unter-
lagen angesehen und an Dr. RAin11 weitergeleitet.
Schätzung für Telefonat: ½ Std.
2,75 Std. am 29.11.2001 Dr. RA'in2:
Ausreichender Vortrag: Unterlagen über Bau der Hall (... X
geprüft und die entsprechende Kostenermittlung nebst An-
schreiben vorgelegt (WB 99), sowie Schreiben Dr. RA6 an VG
(WB 100) geprüft.
0,5 Std. am 29.11.2001 RA1:
Kein ausreichender Vortrag: Telefonate mit Architekt ... und
Dr. RAin11 ohne Angabe zu Anlass oder Inhalt.
Summe:
1
/
Stunde.
RA1 10,5 Std. x 987,– DM =
2
Dr. RA'in2: 11,25 Std. x 609,– DM =
(8) Rechnung vom 22.1.2002 über eine Stundenvergütung von
40.753,19 Euro für 98 Stunden (Anlage 11 zur Widerklage)
1 Std. am 3.12.2001 RA1:
Ausreichender Vortrag:
Telefonat mit StA 1 durch Vermerk WB 101 Inhalt angege-
ben. Durchsicht Schreiben Dr. RA6 nach Anlage WB 102 erläu-
tert (betrifft Anträge im Verwaltungsverfahren durch Land).
Schließlich E-Mail von Herrn Y, das durchgesehen, als WB 43
bereits vorgelegt.
4,75 Std. am 3.12.2001 Dr. RA'in2:
Ausreichender Vortrag: Berichtet von Herrn Y über Maß-
nahmen und Ereignisse in Stadt5 durchgesehen (Anlage WB
43) und im Hinblick auf mögliche rechtliche Schritte geprüft
(vgl. Vortrag Bl. 395 d. A.).
3,5 Std. am 4.12.2001 RA1:
Überwiegend ausreichender Vortrag: Telefonate zwar nicht
präzisiert. Aber Durchsicht der Akte wegen Geldflüssen im
Hinblick auf Beschwerde wegen Arrest und Strafbefehl. Ferner
durchgesehenes Schreiben Dr. RAin11 über Wünsche der Be-
klagten vorgelegt (WB 103).
7,5 Std. am 3.12.2001 Dr. RA'in2:
Teilweise ausreichender Vortrag:
Soweit Fortsetzung vom 3.12.2001 (rechtliche Schritte im
Zusammenhang mit Bericht Y und Telefonate dazu) ausrei-
chend.
Nicht angemessen: Anzahl der Stunden im Hinblick auf
„Akte hierzu nochmals im Detail geprüft". Es fehlt Darstellung
über den Zusammenhang zwischen Beidem.
Geschätzt: 4 Stunden.
6,75 Std. am 5.12.2001 RA1:
Ausreichender Vortrag: Prüfung der Rechtslage zur einem
möglichen Verstoß gg. Insolvenzantragspflicht des Beklagten
zu 2) anhand des Konvoluts WB 104 konkretisiert und Durch-
sicht der Akte darauf.
Schreiben an Dr. RAin11 und StA 1 verfasst, ist Angabe, die
Überprüfung ermöglich. Telefonate, deren Inhalt nicht darge-
legt, nur in geringem Umfang. Video über Vandalismus in
Stadt5 angesehen (vgl. bei Dr. RA'in2).
7,75 Std. am 12.12.2001 Dr. RA'in2:
Nur teilweise ausreichender Vortrag:
Keine ausreichende Konkretisierung soweit „diverse Post
geprüft und Telefonate geführt.
10.363,50 DM
6.851,25 DM
17.214,75 DM
Anwaltsvergütung

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