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M
Aus der Arbeit des DAV
Verfassungsrechtsausschuss
Verfassungsrechtsausschuss
Kindern zu ihrem Recht
verhelfen! Kinderrechte
ins Grundgesetz?
DAV stellt im Bundestag Vorschlag
für Verfassungsänderung vor
Unter der Schirmherrschaft der Kin-
derkommission des Deutschen Bun-
destags diskutierten Vertreter von Kin-
derschutzorganisationen, Bundestags-
abgeordnete
und
des
Instituts für Menschenrechte über eine
Aufnahme von Kinderrechten in das
Grundgesetz. Mit auf dem Podium:
Rechtsanwältin Dr. Birgit Spießhofer
aus dem Verfassungsrechtsausschuss
des DAV. Sie stellte den Vorschlag ih-
res Ausschusses für eine moderate Ver-
fassungsänderung vor (siehe die Stel-
lungnahme Nr. 52/2010 des DAV in
AnwBl 2011, 170).
Muss ein Glas so voll sein, bis es über-
läuft? Oder anders gefragt: Wie umfas-
send müssen Kinderrechte im Grund-
gesetz
verankert
werden?
diskutierten Fachleute auf Einladung
des Aktionsbündnisses Kinderrechte
im Februar im großen Anhörungssaal
des Deutschen Bundestags. Im Akti-
onsbündnis arbeiten Unicef, das Deut-
sche Kinderhilfswerk, der Deutsche
Kinderschutzbund und die Deutsche
Liga für das Kind zusammen, um die
Kinderrechte in das Grundgesetz zu
bringen. Weil das Ob in diesem Kreis
nicht streitig ist, lautete das Motto auch
„Kinderrechte ins Grundgesetz! Aber
wie?" – denn wie umfassend die Rechte
aus der Kinderrechtskonvention in das
Grundgesetz Eingang finden sollen, ist
auch im Aktionsbündnis durchaus
streitig.
Viele Wege führen zum Ziel
„Es ist notwendig und wichtig die Kin-
derrechte ins Grundgesetz aufzuneh-
men", sagte Dr. Lore Maria Peschel-
Gutzeit, ehemalige Justizsenatorin in
Hamburg sowie in Berlin. Sie erneu-
erte ihren Vorschlag, eine Ergänzung
im Bereich von Art. 2 GG aufzuneh-
men – ein Vorschlag, der schon bei der
Überarbeitung des Grundgesetze nach
der Vereinigung diskutiert worden war.
Für eine Ergänzung von Art. 6 GG plä-
dierte dagegen die Bundestagsabgeord-
nete Brigitte Zypries. Als ehemalige
Bundesjustizministerin stellte sie eine
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AnwBl 4 / 2011
Gehören die Kinderrechte ins
Grundgesetz? Darüber ist
schon bei der Schaffung des
Grundgesetzes 1949 gestrit-
ten worden. Bis heute finden
sie sich nicht in der Verfas-
sung. Das Aktionsbündnis
Kinderrechte (an der Spitze
mit Unicef, dem Deutschen
Kinderhilfswerk und dem
Deutschen Kinderschutzbund)
fordert seit 2007 eine Grund-
gesetzänderung. Mit einer Ak-
tion vor dem Bundestag in
Berlin wurde für die Forderung
2007 anlässlich des Weltkin-
dertages (20.9.) geworben.
Deutschen
Lösung vor, die in der vergangenen Le-
gislaturperiode nicht mehrheitsfähig
war.
Die DAV-Vertreterin warb für einen
zurückhaltenden Eingriff in das Grund-
gesetz, der offen für zukünftige gesell-
schaftliche und rechtliche Entwicklun-
gen sei. Wenn es nach dem Verfas-
sungsrechtsausschuss geht, sollen in
Art. 6 Abs. 1 GG neben Ehe und Fami-
lie auch „Kinder" unter den besonde-
ren Schutz der staatlichen Ordnung ge-
Darüber
stellt werden. „Es ist ein kleiner Vor-
schlag im Blick auf die ganzen großen
Vorschläge, die alle nicht gefruchtet ha-
ben", sagte Spießhofer. Ziel des DAV-
Vorschlags sei, das Kindeswohl im
Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Kinder-
rechtskonvention mehr in das Blickfeld
des Grundgesetzes rücken. „Es geht da-
rum, einen relativen Abwägungsvor-
rang zu schaffen", betonte Spießhofer.
Eine darüber hinausgehende Veranke-
rung von sozialen und kulturellen
Rechten, wie es die Kinderrechtskon-
vention vorsieht, lehnte sie ab.
DAV-Vorschlag zu pragmatisch?
Der vermittelnde Vorschlag des DAV
fand in der Diskussion wenig Zu-
spruch, auch wenn ihn Spießhofer
immer wieder verteidigte. Der Vorsit-
zende des Ausschusses für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe des Bun-
destags, Tom Koenigs (Bündnis 90/Die
Grünen), nannte „Ehe und Familie und
Kinder" eine „merkwürdige Sequenz".
Schnell wurde in der Diskussion klar,
dass die Vertreter der Kinderschutzver-
bände neben dem Schutz von Kindern,
auch deren Beteiligungs- und Leis-
tungsrechte auf verfassungsrechtlicher
Ebene regeln wollen. Unterstützung
finden sie damit bei den Oppositions-
fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die
Grünen und Die Linke. Die Vertreter
der Regierungsfraktionen in der Kin-
derkommission des Bundestags waren
dagegen gar nicht erst gekommen.
Dort besteht nach der Rücknahme des
Vorbehalts gegen die Kinderrechtskon-
vention im Jahr 2010 wenig Interesse
daran, Kinderrechte ins Grundgesetz
aufzunehmen. Mit der Rücknahme des
Vorbehalts unterfallen nun auch ju-
gendliche Flüchtlinge der Kinderrechts-
konvention.
Moderiert wurde die Veranstaltung
von Rechtsanwältin Ingeborg Rakete-
Dombek, zugleich Mitglied des Vor-
standes der Deutschen Liga für das
Kind und Vorsitzende der Arbeits-
gemeinschaft Familienrecht des DAV.
Ihr Versuch scheiterte, zumindest un-
ter den Teilnehmern einen Konsens für
einen bestimmten Weg zur Aufnah-
men von Kinderrechten ins Grund-
gesetz herzustellen. „Kinderrechte sind
keine Reflexrechte der Eltern, sondern
sie haben eigene Rechte", sagte die
Bundestagsabgeordnete Marlene Rupp-
recht, Vorsitzende der Kinderkommis-
sion des Bundestags. Damit lag sie auf
der Linie von Dr. Hendrik Cremer vom
Deutschen
Institut
für
rechte. Er erinnerte daran, dass die in
der Kinderrechtskonvention kodifizier-
ten Rechte Menschrechte seien. Brigitte
Zypries richtete sich dagegen an das
(überwiegend nicht anwesende) andere
Geschlecht: „Ich hoffe, dass wir in Zu-
kunft mehr Männer finden, die für uns
mitkämpfen."
Johanna Tybussek, Ko ¨ ln
Die vom Verfassungsrechtsausschuss erarbeitete
Stellungnahme Nr. 52/2010 des Deutschen Anwalt-
vereins „Kinderrechte ins Grundgesetz" ist abrufbar
unter www.anwaltverein.de/interessenvertretung
und ist in AnwBl 2011, 170 veröffentlicht worden.
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