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Epson NPD4746-00 Benutzerhandbuch Seite 46

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N
M
Aus der Arbeit des DAV
burg und London und gab einen Aus-
blick auf künftige Veranstaltungen der
AG. Grunewald griff in ihrem Referat zu
den Haftungsrisiken des Mittelverwen-
dungskontrolleurs zwei Entscheidungen
des Bundesgerichtshofs (BGH ZIP 2009,
2446 und BGH ZIP 2009, 2449) auf und
erörterte die Pflichten des Mittelverwen-
dungskontrolleurs im Verhältnis zu den
Anlegern und ging der Frage nach einer
etwaigen Berechnung von Schadens-
ersatzansprüchen der Anleger gegen den
Mittelverwendungskontrolleur nach.
Sanierung von Fonds
Ausgangsszenario beim Vortrag von
Zacher war ein notleidender geschlos-
sener Fonds, der entweder durch Scha-
densersatz und Rückabwicklung der
einzelnen Beteiligungen „saniert" wer-
den könne oder durch eine „Sanierung
des Fonds" tatsächlich fortgeführt wer-
den könne. Welcher dieser beiden Stra-
tegien Erfolg versprechend sei, hänge
von einer Prüfung der Sanierungs-
fähigkeit und des Sanierungsumfangs
des Fonds im Einzelfall ab. Die bei die-
ser Prüfung zu berücksichtigenden haf-
tungs-, gesellschafts- und steuerrecht-
lichen Kriterien zeichnete der Referent
in seinem interessanten Vortrag nach.
Den zweiten Tag der Veranstaltung
eröffnete Schlick mit einem in der
Zuhörerschaft auf ungeteilte Aufmerk-
samkeit stoßenden und aufgrund der
Aktualität unter den Praktikern mit
Spannung erwarteten Vortrag zur aktu-
ellen Rechtsprechung des III. Zivilsena-
tes des BGH im Kapitalanlagerecht. Der
Nachmittag des zweiten Veranstal-
tungstages wurde mit Spannung erwar-
tet. Wiechers trug zu der aktuellen
Rechtsprechung des XI. Zivilsenats vor.
Zur
Einzugsermächtigungslastschrift
in der Insolvenz referierte Wiechers
über die Entscheidung vom 20. Juli 2010
(XI ZR 236/07). Den Schlusspunkt des
diesjährigen 7. Tages des Bank- und Ka-
pitalmarktrechts in München setzte der
Vortrag von Prof. Dr. Lutz Haertlein aus
Leipzig zur Thematik der Haftung we-
gen
unberechtigter
Zwangsvollstre-
ckung und Insolvenzantragstellung.
In
der
Mitgliederversammlung
wurde die neue Internetseite der Ar-
beitsgemeinschaft unter
undkapitalmarktrecht.de vorgestellt.
Rechtsanwalt Christoph Heibel, Ko ¨ ln
Informationen zur AG unter
www.bankundkapitalmarktrecht.de
AG Anwältinnen
AG Anwältinnen
Anwältin und Mutter?
Das kann gut gehen
376 Fragebögen ausgewertet:
Im Rückblick positives Fazit
Im vergangenen Jahr startete die AG
Anwältinnen eine bundesweit viel be-
achtete Fragebogenaktion. Es ging um
die Frage, wie erfahrene Kolleginnen
den Beruf und das Muttersein unter ei-
nen Hut bringen.
Ausgangspunkt war die Beobachtung
von vielen Kolleginnen (und auch im-
mer mehr jungen Kollegen) – gerade
nach einigen Jahren Berufserfahrung –,
dass Kind(er) und Job durchaus verein-
bart werden können, die Frage nach
dem Wie kaum quantifizierbar ist. Die
AG Anwältinnen hat aus diesem
Grund das Projekt mit dem Titel „An-
wältin und Mutter – wie geht das?" ins
Leben gerufen.
Erster und nun abgeschlossener
Schritt war die Kontaktaufnahme mit
den Kolleginnen mittels eines Fragebo-
gens. Die Resonanz überwältigte die
Organisatorinnen. Insgesamt konnten
376 Rückmeldungen ausgewertet wer-
den. Mit viel Herzblut beantworteten
die Kolleginnen (und auch zwei Kolle-
gen) die Fragen und ließen so einen
ehrlichen Blick in ihre Familien- und
Berufsorganisation zu. Das großartige
Echo zeigt, dass die AG Anwältinnen
mit dieser Aktion den Puls der Zeit ge-
troffen hat.
Vermutungen bestätigen sich
Die Ergebnisse der Auswertung sind
spannend, informativ und geben Anre-
gungen für gesellschaftliche und politi-
sche
Veränderungsnotwendigkeiten
zur Verbesserung der Lebenssituation
von Anwältinnen und Anwälten mit
Kindern. Teilweise bestätigen sich auch
einfach nur die bislang aus Einzelbei-
spielen
nicht
mutungen der Betroffenen. Hier sollen
nur einige ausgewählte Zahlen ge-
nannt sein.
Durchschnittlich haben die teilneh-
www.bank-
menden Mütter zwei Kinder und sind
zum Zeitpunkt der Befragung zu 86
Prozent verheiratet oder in Partner-
schaft lebend. Vor der Geburt arbeite-
ten 60 Prozent in Vollzeit, dazu zählt
auch das Referendariat oder Studium.
Nur 25 Kolleginnen geben an, in Teil-
zeit beschäftigt gewesen zu sein. Nach
der Geburt des ersten Kindes verän-
derte sich die Situation in einer Viel-
zahl der Fälle. Teilzeit arbeiteten nun
176 Mütter, in die Selbstständigkeit
wechselten 153 Kolleginnen.
Anwältinnen (91 Nennungen) gab an,
dass es nach der Geburt keinen Bruch
in der beruflichen Situation gab. Bei 54
Prozent der Befragten hat sich die Ge-
haltssituation nach der Geburt ver-
schlechtert, bei 23 Prozent hat sich
nichts verändert, bei 10 Prozent der
Kolleginnen hat sich die finanzielle Si-
tuation durch berufliche Veränderun-
gen oder Einstieg ins Berufsleben nach
dem Referendariat verbessert.
ckende Betrachtung der individuellen
Situation. Die größte Gruppe, nämlich
196 Kolleginnen gaben an, dass sie
rückblickend nichts anders machen
würden. 81 Kolleginnen hätten sich lie-
ber eine längere Auszeit nach der Ge-
burt nehmen sollen oder die Arbeits-
zeit dauerhaft reduzieren sollen. Dies
wiederum wird oftmals (27 Nennun-
gen) wegen der finanziellen Einbußen
als nicht realisierbar angesehen. An-
dere (32 Nennungen) wünschen sich
mehr Zeit für die Kinder und würden
sie gern mehr genießen. 22 Anwältin-
nen würden demgegenüber schneller
wieder einsteigen oder gar keine Aus-
zeit nehmen.
Broschüre geplant
Die vollständige Auswertung ist auf der
Homepage der AG Anwältinnen zu fin-
den. Nun geht es daran, die Auswer-
tung noch einmal zu einem praxistaug-
lichen
schmelzen, das in Form einer Bro-
schüre voraussichtlich im Herbst veröf-
fentlicht wird. Ausgewählte Einzelbei-
spiele von erfahrenen Kolleginnen
werden durch einen Informationsteil
sowie Forderungen an Gesellschaft und
Politik zur Verbesserung der Rahmen-
bedingungen ergänzt.
verifizierbaren
Ver-
Rechtsanwa ¨ltin Heike Bru ¨ ning-Tyrell, Ko ¨ ln
Die vollständige Auswertung finden Sie hier:
www.dav-anwaeltinnen.de. Bei Rückfragen oder
Anregungen wenden Sie sich gern an die
Ansprechpartnerinnen des Projektes:
Rechtsanwältinnen Heike Brüning-Tyrell,
info@bruening-tyrell.de und Beatrice Hesselbach,
b.hesselbach@haischer.de.
Ein beachtenswerter großer Teil der
Besonders spannend ist die rückbli-
Konvolut
zusammen
AnwBl 4 / 2011
zu
269

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