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Fachanwälte: Vielerlei Wege Zum Nachweis Der Theoretischen Kenntnisse - Epson NPD4746-00 Benutzerhandbuch

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Mitteilungen
Soldan Institut für Anwaltmanagement
Fachanwälte: Vielerlei
Wege zum Nachweis der
theoretischen Kenntnisse
Der Erwerb der besonderen theoretischen
Kenntnisse nach § 4 FAO – eine Untersuchung
Prof. Dr. Christoph Hommerich, Bergisch Gladbach und
Rechtsanwalt Dr. Matthias Kilian, Ko ¨ ln
Statische Zahlen zu den Fachanwaltschaften gibt es bisher
wenige. Der angehende Fachanwalt muss Praxis und Theorie
nachweisen. Die Autoren haben untersucht, wie die Kandida-
ten ihre theoretischen Kenntnisse erworben haben. Der Bei-
trag schließt an die Untersuchung der Motive zum Erwerb
des Fachanwaltstitels (AnwBl 2011, 213) und zur Zusam-
mensetzung der Fachanwaltschaften (AnwBl 2011, 137) an.
I. Rechtliche Ausgangslage
Die für die Verleihung des Fachanwaltstitels notwendigen
besonderen theoretischen Kenntnisse werden nach § 4 Abs. 1
FAO im Regelfall „durch Teilnahme an einem auf den Er-
werb der Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwalts-
spezifischen Lehrgang, der alle relevanten Bereiche des Fach-
gebiets umfasst", erworben. Weitgehend akzeptiert ist
mittlerweile das Verständnis, dass – wenn ein komplettes
Studium der Rechtswissenschaften aus der Ferne betrieben
werden kann – dies auch für Lehrgänge nach der Fach-
anwaltsordnung möglich sein muss
ganges können daher grundsätzlich die notwendigen theo-
retischen Kenntnisse vermitteln, der Präsenz- und der
2
Fernlehrgang
. Neben Präsenz- und Fernlehrgängen kom-
merzieller Anbieter können auch In-House-Seminare von
Anwaltskanzleien die erforderlichen theoretischen Kennt-
nisse vermitteln, soweit diese hinreichende Professionalität
und Objektivität gewährleisten.
Die Alternative zu einem Lehrgang: Anstelle der Möglich-
keit, das Vorhandensein der erforderlichen theoretischen
Kenntnisse durch die Teilnahme an einem Lehrgang zu bele-
gen, gestattet § 4 Abs. 3 FAO den Nachweis, dass einem
Lehrgangsbesuch gleichwertige theoretische Kenntnisse auf
andere Art und Weise erworben worden sind. Der Antrag-
steller kann den Nachweis nach § 6 FAO in nahezu beliebi-
ger Form führen, seitens der Rechtsanwaltskammer sind alle
geeigneten Beweismittel und Erkenntnisquellen zu berück-
3
sichtigen
. Die Regelung ebnet vor allem besonders berufs-
erfahrenen Rechtsanwälten den Weg zur Fachanwalts-
bezeichnung ohne Besuch eines Fachanwaltslehrgangs.
Allenfalls anekdotisch ist bislang bekannt, welche Bedeu-
tung die verschiedenen Möglichkeiten, besondere theoreti-
sche Kenntnisse im Fachanwaltsgebiet gegenüber der Rechts-
anwaltskammer nachzuweisen, haben und wie relevant sie
für einzelne Fachanwaltschaften sind. Die Fachanwaltsstudie
4
des Soldan-Instituts
ist dieser Frage daher detailliert nach-
gegangen.
286
AnwBl 4 / 2011
1
. Zwei Arten eines Lehr-
Fachanwälte: Vielerlei Wege zum Nachweis der theoretischen Kenntnisse, Soldan Institut
Abb. 1: Art des Erwerbs der theoretischen Kenntnisse
II. Empirischer Befund
1. Gesamtbetrachtung
Die überwiegende Mehrheit der Befragten (91 Prozent) hat
den eigenen Angaben zufolge die besonderen theoretischen
Kenntnisse durch den Besuch eines Präsenzlehrgangs nach-
gewiesen. Lediglich ein Prozent nahm an einem Fernlehr-
gang teil. Acht Prozent der befragten Fachanwälte geben an,
die theoretischen Kenntnisse auf andere Art und Weise nach-
gewiesen zu haben (vgl. Abb. 1).
Von der Lehrgangsteilnahme abweichende Formen des
Nachweises sind in den verschiedensten Spielarten anzutref-
fen: Am häufigsten wird der Nachweis durch eine Tätigkeit
als Dozent im Fachgebiet auf Seminaren oder Lehrveranstal-
tungen geführt (27 Prozent). Häufig werden auch fachbezo-
gene Publikationen genutzt, um die besonderen theoreti-
schen Kenntnisse zu belegen (17 Prozent). In etwa
gleichrangig ist der Nachweis durch die Bearbeitung einer
Vielzahl von Fällen im Fachgebiet (14 Prozent), eine langjäh-
rige berufliche Erfahrung (12 Prozent) und die Vorlage von
Zeugnissen anderer Fachleute, die die besonderen theoreti-
schen Kenntnisse des Bewerbers attestieren (11 Prozent). Ein
den Fachanwalt für Steuerrecht betreffender Sonderfall ist,
dass die Ausbildung zum Steuerberater als Nachweis beson-
derer theoretischen Kenntnisse genutzt wird (12 Prozent).
Deutlich wird, dass es keine deutlich vorherrschende Alter-
native zum Fachanwaltslehrgang gibt, der Nachweis zu dem
Besuch eines Lehrgangs gleichwertiger Kenntnisse vielmehr
sehr unterschiedlich geführt wird.
Auffällig ist, dass sich die Unterfälle des Nachweises „auf
andere Art und Weise" in zwei Hauptgruppen scheiden las-
sen: Bei einer Seminar- und Lehrtätigkeit, einer anderweiti-
gen Berufsqualifikation oder Publikationen aus dem Fach-
gebiet beruhen die besonderen Kenntnisse auch auf einer
theoretischen Auseinandersetzung mit dem Rechtsgebiet.
Diese Formen des alternativen Nachweises, die von 56 Pro-
zent der Befragten genannt werden, entsprechen dem Rege-
lungskonzept der FAO, die die Verleihung des Fachanwalts-
titels
kumulativ
an
das
theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen
knüpft. Mit der Ratio der gesetzlichen Regelung nur schwer-
lich zu vereinbaren ist hingegen der auf eine Vielzahl bear-
beiteter Fälle, eine langjährige Berufstätigkeit oder auf
1
Gaier/Wolf/Göcken-Quaas, Anwaltliches Berufsrecht, Köln 2010, § 4 FAO Rn. 11;
Henssler/Prütting-Stobbe, BRAO, 3. Auflage, München 2010, § 4 FAO Rn. 7; Offer-
mann-Burckart, Fachanwalt werden und bleiben, 2. Auflage, Köln 2007, Rn. 249.
2
Offermann-Burckart, Rn. 245.
3
AGH Nds. AnwBl 1999, 562.
4
Zu dieser Hommerich/Kilian, AnwBl 2011, 137 f.
Vorhandensein
besonderer

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