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DeutscherAnwaltVerein
4/2011
April
Aufsätze
Schneider: 12 Thesen zum Datenschutz
Bräutigam/Sonnleithner: Stiftung Datenschutz
Selk: Datenschutz in der EU
Kommentar
Doering-Striening: Runder Tisch
Magazin
Abhören, Mitlesen, Lauschen, Spähen
Aus der Arbeit des DAV
Parlamentarischer Abend
Meinung & Kritik
Gröschel: Soziale Netzwerke
Widmer: Globaler Datenschutz
Mitteilungen
Schons: Vergütungsklage
Rechtsprechung
BGH: Elektronische Signatur
OLG Frankfurt: Abrechnen nach Zeitaufwand
DeutscherAnwaltVerlag
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Inhaltsverzeichnis
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Inhaltszusammenfassung für Epson NPD4746-00

  • Seite 1 DeutscherAnwaltVerein Aufsätze Schneider: 12 Thesen zum Datenschutz Bräutigam/Sonnleithner: Stiftung Datenschutz Selk: Datenschutz in der EU Kommentar Doering-Striening: Runder Tisch Magazin Abhören, Mitlesen, Lauschen, Spähen Aus der Arbeit des DAV Parlamentarischer Abend Meinung & Kritik Gröschel: Soziale Netzwerke Widmer: Globaler Datenschutz Mitteilungen Schons: Vergütungsklage Rechtsprechung...
  • Seite 2 Editorial Bringen wir unser Know-how ein Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Kiel Rechtsanwalt, Präsident des Deutschen Anwaltvereins Das Leben im Netz. Müssen wir vor- schutzrechtlichen Diskussion dar. Ge- wird besonders deutlich bei Bewer- sichtiger sein mit unseren persön- rade soziale Netzwerke verdeutlichen, tungsportalen, Foren und Blogs unter lichen Daten? Was ist privat? Sind digi- welche Chancen, aber auch Gefahren...
  • Seite 3 Anwaltsblatt Jahrgang 61, 4 / 2011 Redaktion: Im Auftrag des Deutschen Anwaltvereins Dr. Nicolas Lührig herausgegeben von den Rechtsanwälten: (Leitung) Felix Busse Udo Henke Dr. Peter Hamacher Manfred Aranowski Dr. Michael Kleine-Cosack Rechtsanwälte Wolfgang Schwackenberg Editorial Gastkommentar Bringen wir unser Know-how ein Untersuchen von Eizellen: Auf der Insel Rechtsanwalt Prof.
  • Seite 4 Bücherschau Berufliche Zusammenarbeit Rechtsanwalt Dr. Matthias Kilian, Köln Haftpflichtfragen Die Tücken des Arzthaftungsmandats Rechtsanwalt Alexander Werner, Allianz Versicherung, München Rechtsprechung Anwaltsrecht BGH: Ohne Anwaltszulassung keine Kanzlei KG: Verteidigen durch Schweigen LG Osnabrück: „Das Haus der Anwälte“ Anwaltshaftung BGH: Wer die elektronische Signatur in der Kanzlei nutzt, hat selber Schuld OLG Düsseldorf: Telefonische Ratschläge OLG Düsseldorf: Vergleich und Anwaltsfehler I...
  • Seite 5: Bericht Aus Berlin

    Bericht aus Berlin Das Personal Hartz IV – und kein Ende? „reumütigen“ Abgabenkriminellen muss künftig „allumfassend“ sein. Für Doch besteht Politik ja glücklicherweise bestimmt das eine Selbstbezichtigung soll es außer- nicht nur aus unterhaltsamen Persona- dem zu spät sein, sobald das Finanz- lien.
  • Seite 6: Bericht Aus Brüssel

    Bericht aus Brüssel Auch ohne raussetzungen – in einem Drittstaat Europa durch parallel laufende kollidiert (Art. 43 Brüssel-I-Vorschlag). Schieds- und Gerichtsverfahren die Exequatur ein Damit schwenkt die Kommission – Gefahr von zwei miteinander unverein- nicht nur wie bereits in der Vergangen- barer Lösungen von Rechtsstreitigkei- faires Verfahren heit in Einzelvorhaben wie dem Unter-...
  • Seite 7: Bundesverfassungsgericht: Preisvergleichsportal Für Zahnärzte Zulässig

    Aktuelles Berufsrecht Europa Universität Hannover Bundesverfassungsgericht: Kinderrechte in 10. Soldan-Tagung: Preisvergleichsportal für Gerichtsverfahren Praxissimulation im Zahnärzte zulässig berücksichtigen Studium Ein Zahnarzt darf auf einem Internet- Das europäische Justizsystem soll kind- Die Leibniz Universität Hannover ist diesem Jahr zum dritten Mal (nach 1999 portal mit seinen Preisen gegenüber gerechter gestaltet und die Kinderrechte und 2006) Austragungsuniversität der...
  • Seite 8: Anwälte Finden Mit Ihren Forderungen Mehrheiten

    Aktuelles Geschäftsführenden Ausschuss der AG AG Verkehrsrecht Verkehrsrecht) und Ministerialrat Det- lef Otto Bönke (Bundesjustizministe- Anwälte finden mit ihren rium) bejahten dies in ihren Referaten. Forderungen Mehrheiten In der Empfehlung des Arbeitskrei- ses II (Tücken des Kraftfahrzeug-Lea- 49. Deutscher Verkehrsgerichtstag sing) findet sich die Forderung der AG Verkehrsrecht wieder, zum Schutze in Goslar...
  • Seite 9: Neue Betriebswirtschaftliche Auswertung Für Rechtsanwälte

    Aktuelles Leserreaktionen Wie sehr es bei Anwälten an Be- Neue betriebswirt- triebswirtschaftlichem mangelt lässt schaftliche Auswertung sich aus der Ihnen sicherlich bekann- Wozu braucht Deutsch- für Rechtsanwälte ten schönen Geschichte des Hambur- land einen EGMR – ger Anwalts ablesen, der eine Bilanz- Zu dem Beitrag von Prof.
  • Seite 10: Hemmnis Für Einen Modernen Datenschutz: Das Verbotsprinzip

    Anwaltsblatt Jahrgang 61, 4 / 2011 Redaktion: Im Auftrag des Deutschen Anwaltvereins Dr. Nicolas Lührig herausgegeben von den Rechtsanwälten: (Leitung) Felix Busse Udo Henke Dr. Peter Hamacher Manfred Aranowski Dr. Michael Kleine-Cosack Rechtsanwälte Wolfgang Schwackenberg Hemmnis für einen Schutzzieles, nämlich der Vermeidung von Beeinträchtigun- gen der Persönlichkeitsrechte, gibt es einige Korrektive wie modernen Datenschutz: Informationsfreiheit,...
  • Seite 11 Aufsätze die EU-Richtlinie auch ein solches Regel-Ausnahmeverhält- Vorschläge unterbreitet, deren Wirkung sich der Gesetzgeber nis als Ergebnis eines „Exports“ des deutschen „Modells“ nicht entziehen wird, nicht zuletzt, da auch die EU-Daten- auf. Jedoch erscheinen derzeit sowohl in Deutschland als schutzrichtlinie überarbeitet werden soll. auch in der EU die Türen dafür geöffnet, das Datenschutz- Privacy by Design, Defaults und Selbstdatenschutz sind recht zu modernisieren.
  • Seite 12 Aufsätze Andererseits enthält das BDSG einige Regeln, die zwar chen Anknüpfungspunkten, die kombinierbar wären und sind, mit dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen, dessen freier Schutzmodell im materiellen Recht, Grundrechtsposi- Entfaltung und Würde zu tun haben, nicht dagegen mit dem tion, Persönlichkeitsrecht u. ä. und/oder eigentlichen Datenschutz.
  • Seite 13 Aufsätze Unantastbarkeit der Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 GG Schutzinstitut kann nicht wirksam sein, wenn es statisch ist gehört die Anerkennung eines absolut geschützten Kern- und aus personenbezogenen Daten besteht. Vielmehr muss bereichs privater Lebensgestaltung. In diesen Bereich darf man dem Umstand Rechnung tragen, dass der Betroffene die akustische Überwachung von Wohnraum zu Zwecken seine Daten im Rahmen der Handlungsfreiheit entäußert...
  • Seite 14 Aufsätze Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der be- Es gibt eine doppelte Relativität dadurch, dass sich die Ein- troffenen Personen oder auf einer sonstigen gesetzlich gere- griffsintensität in gewissem Sinne an den Sphären orientiert, gelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Diese Maß- gleichzeitig aber deren Gestaltung mit bestimmt.
  • Seite 15 Aufsätze sondern nur um eine neue Ausprägung bestehender Kon- tegrität informationstechnischer Systeme. Dieses materielle zepte der Einwilligung. Die neuen Vorschläge unterstellen, Schutzgut könnte als „(informationelle) Privatsphäre“ be- dass der Einzelne nicht mehr als wehrloser Betroffener ei- zeichnet werden und damit an die Differenzierungen der Rechtsprechung anknüpfen.
  • Seite 16 Aufsätze Achtens: Im Rahmen der Haftung wäre es wichtig, dass erkennbar war, was mit den Daten konkret geschehen soll. Verletzungen von Pflichten lizenzähnliche Schadensersatz- Die Hauptgefährdung, der hier begegnet werden sollte, wäre ansprüche auslösen. Die unrechtmäßige Abbildung des Ein- die „heimliche“ Verknüpfung an sich jeweils zulässigerweise zelnen oder die unrechtmäßige Verwendung seiner Daten, verwendeter oder vorhandener Daten.
  • Seite 17: Stiftung Datenschutz - Ein Schritt In Die Richtige Richtung

    Aufsätze Stiftung Datenschutz – punktepapier, dass Datenschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei und nicht nur der Staat selbst, sondern auch Un- Ein Schritt in die richtige ternehmen und Bürger ihren Teil zur Datenschutzkultur des 21. Jahrhunderts beitragen müssten. Die von der Regie- Richtung rungskoalition geplante Stiftung Datenschutz kann entschei- dend zur Erreichung dieser Ziele beisteuern.
  • Seite 18 Aufsätze etwa Betriebssystemen oder Office-Anwendungen können 2. Organisation einer Stiftung Datenschutz datenschutzbezogene Testverfahren durchgeführt werden Der Stiftung Datenschutz sollen neben Vertretern der Regie- und eine Aussage darüber getroffen werden, ob das jeweilige rung und des Parlaments auch Vertreter des Datenschutzes, Produkt im Bezug auf datenschutzrechtliche Belange als un- der Wirtschaft, des Verbraucherschutzes und der Netz- bedenklich eingestuft werden kann, oder ob es beispielsweise...
  • Seite 19 Aufsätze von Gütesiegel für Produkte und Verfahren sowie die es außerdem nicht sinnvoll, die Tests auf freiwillig teilneh- Durchführung von Audits umfassen, wobei die Prüfverfah- mende Unternehmen zu beschränken. Hierdurch würde ein ren nicht durch die Stiftung Datenschutz selbst, sondern entscheidender Erfolgsfaktor der vergleichbaren Stiftung Wa- durch von ihr akkreditierte Gutachter durchgeführt werden rentest –...
  • Seite 20 Aufsätze c) Säule 3 – Bereitstellung von Bildungsangeboten tenschutzrechts sind wünschenswerte Ziele und sollten wei- ter verfolgt werden, um das Datenschutzrecht praktisch und Das FDP-Eckpunktepapier betont völlig zu Recht, dass der rechtlich fortzuentwickeln und gesellschaftlich zu verankern. leichtfertige Umgang mit personenbezogenen Daten oft auf Auf Datenschutzaudits und insbesondere auf die Erteilung mangelnde Kenntnisse oder unzureichende Sensibilisierung von Gütesiegeln sollte die Stiftung Datenschutz jedoch ver-...
  • Seite 21: Datenschutz In Der Eu: Die Wirklichkeit In Den Blick Nehmen

    Aufsätze Datenschutz in der EU: gene Daten vor (und es ist der Datenschutz anwendbar) oder nicht. Die Diskussion zwischen einem relativen und absolu- Die Wirklichkeit ten Ansatz zeigt aber, dass es so einfach nicht ist: Letzterer geht davon aus, dass dann, wenn irgendjemand es schafft, in den Blick nehmen ein bestimmtes Datum einer bestimmten Person zuzuord- nen, dieses Datum personenbezogen sein soll.
  • Seite 22 Aufsätze Daten unter Umständen unterschiedlich behandeln muss. organisation ist datenschutzrechtlich beispielsweise mit der Eine eng damit in Zusammenhang stehende Frage ist die Zweiteilung das „Controller-Processor“-Modells kaum abbild- Einwilligung Minderjähriger: Ab welchem Alter kann eine bar. Eine Wahlmöglichkeit für weltweite Unternehmen, nur solche wirksam abgegeben werden? Handelt es sich um eine in ihren europäischen Niederlassungen davon abzuweichen, höchstpersönliche Erklärung oder kann diese auch durch...
  • Seite 23: Kommunikationsfreiheit Und Datentransparenz

    Aufsätze Kommunikationsfreiheit Dem frühen Datenschutzrecht ging es darum, dem staat- lichen Sammeldrang Grenzen zu setzen. Datensammlungen und Datentransparenz wurden nicht nur deshalb als Gefahr angesehen, weil sie zu falschen Schlüssen und Verdächtigungen führen konnten. Es ging vielmehr auch darum, eine Einschüchterung der Bausteine eines modernen Datenschutzrechts Bürger zu verhindern.
  • Seite 24 Aufsätze Bei Nutzungsprofilen hat der Betroffene für den Ersteller In der Heimlichkeit der Beobachtung liegt eine Parallele des Profils typischerweise weder ein Gesicht noch einen Na- zwischen der Online-Durchsuchung einerseits und der Anle- men. Dies unterscheidet den Sachverhalt von klassischen Ge- gung von Nutzungsprofilen im Internet: Die Speicherung von Daten bei Amazon stellt nach dem Empfinden vieler fahrenszenarien des Datenschutzes.
  • Seite 25 Aufsätze technischen Datenschutzes gegen den missbräuchlichen Zu- V. Verteidigung der Kommunikationsfreiheit gegen griff durch Dritte gesichert sind. § 13 Abs. 1 TMG, der nur den Datenschutz rudimentäre Informationspflichten enthält, ist entsprechend zu erweitern. Jegliche Unterscheidung zwischen personenbe- „Es ist geradezu grotesk, wenn ein Netzwerk, das sich sozial zogenen und nicht-personenbezogenen Daten ist dabei fehl nennt, sein Profitstreben permanent über die Privatsphäre am Platz, da sich aus dem „Computer-Grundrecht“...
  • Seite 26 Aufsätze haben allen Grund, sich davor zu fürchten, dass das Internet 4. Kontrolle von Veröffentlichungen im Zeichen des Daten- zum freien und unzensierten Austausch von Informationen schutzes? und Meinungen genutzt wird. Jede „rote Linie“ wird überschritten, wenn der Bundesinnen- Mehr als 20 Jahre nach dem Mauerfall gerät in Deutsch- minister –...
  • Seite 27: Datenschutz Und Meinungsfreiheit: Regulierung Ohne Bdsg

    Aufsätze Datenschutz und II. Kein Monopol mehr für elektronisch verbreitete Meinungen Meinungsfreiheit: Bis Mitte der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts war Regulierung ohne BDSG die Meinungsäußerung über elektronische Kanäle faktisch Radio- und Fernsehveranstaltern vorbehalten. Diese sind für Neue Formen der Meinungsäußerung brauchen die Sendung personenbezogener Informationen aufgrund der medienrechtlichen Privilegierung der §§...
  • Seite 28 Aufsätze 27 ff. BDSG einhalten. Nach Auffassung der Landesdaten- Sicht unzulässige Datenverarbeitung (hier: Meinungs- schutzbehörden und des Bundesgerichtshofs greifen für die ausübung) ohne jeden gerichtlichen Titel untersagen oder Nutzung sozialer Dienste die Medienprivilegien der §§ 41 mit Bußgeldern belegen kann. Die Landesdatenschutz- BDSG, 57 RfStV nämlich nicht.
  • Seite 29: Datenschutz Und Meinungsfreiheit: Regulierung Im Bdsg

    Aufsätze V. Ausweg: Medienprivileg für Jedermann Datenschutz und Meinungsfreiheit: Was also tun? Die Landesdatenschutzbeauftragten und der BGH haben zwar die von einer ungebremsten Anwendung Regulierung im BDSG des Bundesdatenschutzgesetzes verursachten verfassungs- rechtlichen Probleme zumindest in Teilbereichen erkannt. Die bislang vertretenen Lösungsansätze können allerdings Grundrecht aus Art.
  • Seite 30 Aufsätze mittlung ins Drittausland sah, da Derartiges nach den bishe- Seit der Spickmich-Entscheidung des BGH ist geklärt, dass zumindest vorübergehend die Veröffentlichung im In- rigen Regelungen hätte pauschal als rechtswidrig erklärt wer- ternet nach § 29 BDSG zu beurteilen ist. Ebenso klar ist aber den müssen.
  • Seite 31 Aufsätze Nutzerrechten, Hinweispflichten für Anbieter bzgl. der View gehen weiter: Von Google wird zu Recht schon vorab Veröffentlichung personenbezogener Daten. Die Bundes- ein Widerspruchsrecht gefordert. Beanstandete Rohdaten regierung wird aufgefordert, „im Rahmen internationaler müssen gelöscht werden. Es erfolgte auch keine sanktions- Vereinbarungen die Anforderungen des Datenschutzes zur lose unverbindliche Festlegung;...
  • Seite 32 Aufsätze gung zwischen Veröffentlichungsinteresse und den schutz- werden und wie sie auch von der Bundesregierung allgemein würdigen Interessen des oder der Betroffenen. Ein Überwie- im Rahmen der Schaffung einer „Stiftung Datenschutz“ ge- gen letzterer wird bei besonderen Arten personenbezogener plant sind. Daten, also zum Beispiel Gesundheitsdaten, unterstellt.
  • Seite 33: Kommunikation Als Herausforderung: Neue Wege Für Datenschutz

    Aufsätze Kommunikation als ten, Wahrnehmungsdefiziten bis hin zu Ausgrenzung oder sogar Mobbing. An diese kommunikativen Prozesse knüpfen Herausforderung: Neue sich entsprechend rechtliche Bewertungen an. Allein auf der verfassungsrechtlichen Ebene können Meinungsfreiheit (ein- Wege für Datenschutz schließlich Presse- und Rundfunkfreiheit), Informationsfrei- heit, Versammlungsfreiheit, Persönlichkeitsfreiheit oder das Für Masseneingriffe bei sozialen Netzwerken im Recht auf informationelle Selbstbestimmung offenkundig...
  • Seite 34 Aufsätze Individuen, sondern auch und besonders von Unternehmen Diese beginnen damit, dass zumeist unklar ist, welche und vom Staat genutzt. datenschutzrechtlichen Standards im globalisierten Umfeld anzuwenden sind: Wo die verantwortliche Stelle belegen ist, Die Motivation zur Bereitstellung Sozialer Netzwerke kann gleichfalls individuell sehr verschieden sein.
  • Seite 35 Aufsätze auch von Externen. Dabei geht es nicht nur um Daten über Eine regulatorische Intervention hat also eine Trias zu eine Person selbst, sondern auch um ihre Relation zu anderen wahren: Einerseits den Besonderheiten Sozialer Netzwerke Personen. Mechanismen, die hierzu eingesetzt werden, sind Rechnung zu tragen, zudem die Besonderheiten des Medi- zum Beispiel das Data Mining, das heißt die Exploration und ums Internet zu beachten und schließlich die Selbstbestim-...
  • Seite 36 Kommentar Runder Tisch: umfassend verstandene anwaltliche Tä- tigkeit für Opfer von Straftaten aus- Mischen wir uns spricht, ist es auch möglich, den Blick immer einmal wieder auf das große mit Recht ein Ganze zu lenken. Die aktuell ange- dachte Reform des Opferentschädi- gungsrecht fällt nicht in das Ressort der drei Ministerinnen, ist aber für die Probleme beim Umgang mit psy-...
  • Seite 37 Magazin...
  • Seite 38: Abhören, Mitlesen, Lauschen, Spähen

    Magazin Abhören, Mitlesen, Lauschen, Spähen Der Schutz von Anwälten vor staatlicher Ausforschung bleibt lückenhaft – nach der Reform ist vor der Reform: Sven Rebehn, Osnabrück Anwalt ist gut, Strafverteidiger ist besser: Beim Schutz von Anwaltskanzleien vor verdeckten Ermittlungen gilt nach wie vor ein Zwei-Klassen-Recht. Die schwarz-gelbe Bundesregierung versprach es abzuschaffen.
  • Seite 39 Magazin ihrem Wechsel in das Amt der Bundesjustizministerin warb sie dafür, das anwaltli- Nachgefragt che Berufsgeheimnis auf breiter Front zu ertüchtigen. Die künstliche Differenzie- rung zwischen Strafverteidigung und sonstiger anwaltlicher Beratung untergrabe Politische Trippelschritte das Vertrauen der Mandanten. Sie müssten sich sicher sein können, dass das, was Bis Ende 2007 war der Schutz von Berufs- sie mit ihren Anwälten besprächen, tatsächlich vertraulich bliebe, argumentiert die geheimnisträgern vor verdeckten Ermittlungen...
  • Seite 40 Gastkommentar Untersuchen von Der BGH konnte die PID-Strafbarkeit zutreffend unter Hinweis auf das Be- Eizellen: Auf der stimmtheitsgebot des Grundgesetzes (Art. 103 Abs. 2) nicht aus dem ESchG Insel des Gewissens herauslesen. Zugleich markiert er in nicht immer ganz konsistenter Weise Grenzen der PID, schließt bestimmte Verfahren aus, engt die Therapie auf erwartbare schwere Schäden ein.
  • Seite 41: Aus Der Arbeit Des Dav

    Aus der Arbeit des DAV Ewer: „Auswirkungen des geltenden Vergütungsrechts sind desillusionierend“ DAV mahnt auf parlamentarischem Abend Gebührenanpassung an – auch RVG schon sieben Jahre alt Rechtspolitik lebt von Argumenten. Ab- Einen Akzent setzte Ewer beim elek- geordnete aus allen im Bundestag ver- tronischen Rechtsverkehr.
  • Seite 42 Aus der Arbeit des DAV Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnar- Diskutierten über eine mögliche Reform des ABG- 11 Rechtsanwalt Dr. Friedwald Lübbert (DAV-Vizeprä- renberger kündigte an, dass der Gesetzgeber die Rechts im unternehmerischen Verkehr: Rechtsanwalt sient, l.) und Rechtsanwalt Richard Pitterle (Rechts- DAV-Forderung nach einer Begrenzung der Anwalts- Dr.
  • Seite 43 Aus der Arbeit des DAV Verfassungsrechtsausschuss Verfassungsrechtsausschuss Gehören die Kinderrechte ins Grundgesetz? Darüber ist schon bei der Schaffung des Grundgesetzes 1949 gestrit- Kindern zu ihrem Recht ten worden. Bis heute finden sie sich nicht in der Verfas- verhelfen! Kinderrechte sung. Das Aktionsbündnis Kinderrechte (an der Spitze ins Grundgesetz? mit Unicef, dem Deutschen...
  • Seite 44 Aus der Arbeit des DAV AG Sozialrecht AG Sozialrecht keitsbegutachtung im Strafverfahren. Präzise aufbereitet wurden sozialrecht- liche Ansprüche der Betroffenen nach Erste große Tagung: dem Opferentschädigungsgesetz, fer- Der Opferanwalt erhält ner Schadenersatz- und Schmerzens- geldansprüche. ein Gesicht Höhepunkt der Veranstaltung war die praxisnahe Darstellung der vielfälti- Neue Arbeitsgruppe besetzt ein gen Traumafolgestörungen von Betrof-...
  • Seite 45 Aus der Arbeit des DAV AG Bank- und Kapitalmarktrecht AG Bank- und Kapitalmarktrecht namhafter und engagierter Referenten. lein, Universität Leipzig). Mit Wolfgang Themen der Beiträge waren die Haf- Schlick (Vorsitzender des III. Zivil- tung des Mittelverwendungskontrol- senats des BGH) und Ulrich Wiechers Rund 450 Teilnehmer leurs (Prof.
  • Seite 46 Aus der Arbeit des DAV burg und London und gab einen Aus- AG Anwältinnen AG Anwältinnen der Geburt des ersten Kindes verän- blick auf künftige Veranstaltungen der derte sich die Situation in einer Viel- AG. Grunewald griff in ihrem Referat zu zahl der Fälle.
  • Seite 47 Aus der Arbeit des DAV AG Allgemeinanwalt AG Allgemeinanwalt 9. Weitere Arbeitsplanung Tagesordnung: 10. Verschiedenes. 1. Geschäftsbericht der Vorsitzenden Nach § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung Mitgliederversammlung 2. Kassenbericht der Arbeitsgemeinschaft Allgemein- 3. Bericht des Kassenprüfers anwalt sind Anträge und Ergänzungen 4.
  • Seite 48 Aus der Arbeit des DAV DAV-Gesetzgebungsausschüsse DAV-Gesetzgebungsausschüsse _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Neubesetzung: Mehr als Arbeitsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht...
  • Seite 49 Aus der Arbeit des DAV Europäisches Vertragsrecht Handelsrecht Medizinrecht Vorsitzender: Vorsitzender: Vorsitzender: Rechtsanwalt Prof. Dr. Friedrich Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Rechtsanwalt Dr. jur. Rudolf Graf von Westphalen, Köln (Foto) Hoffmann-Becking, Düsseldorf Ratzel, München (Foto) (Foto) DAV-Geschäftsführerin: DAV-Geschäftsführerin: Rechtsanwältin DAV-Geschäftsführer: Rechtsanwältin Eva Schriever, LL.M., Brüssel Rechtsanwalt Franz Peter Angelika Rüstow, Berlin...
  • Seite 50 Aus der Arbeit des DAV Rechtsanwalt und Notar Dr. Dietrich von Elsner, Rechtsdienstleistungsrecht Vergaberecht Hannover Vorsitzende: Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerrit Frotscher, Hamburg Vorsitzender: Rechtsanwältin Ulrike Hundt- Rechtsanwalt Robert Hörtnagl, München Rechtsanwalt Dr. Olaf Otting, Rechtsanwalt Dr. Stephan Schauhoff, Bonn Neumann, Hamburg (Foto) Frankfurt (Foto) Rechtsanwalt Dr.
  • Seite 51 Aus der Arbeit des DAV enthG) auch auf solche Ausländer lich das gerichtliche Verfahren abwi- Zivilrecht auszudehnen, die gegen ihren Willen ckelt (und dem eine Gebühr nach Vorsitzender: Nr. 3102 RVG-VV zusteht). Die bloße ins Ausland gebracht worden sind, Rechtsanwalt Dr. Dr. h.c. Georg Maier-Reimer, LL.M., Köln (Foto) aber nicht zu einer Zwangsehe genö- Nichtanrechnung der Beratungshilfe...
  • Seite 52 Aus der Arbeit des DAV Personalien Personalien Welle, gegeben – ein zeitlos elegantes ruf zu bewahren und die Grundwerte Zeichen, das sich als Inbegriff für die sichern: Unabhängigkeit, Ver- Anwaltschaft als Marke des DAV durch- schwiegenheit und die Freiheit von In- Wolfgang Schiefer 75 teressenkollisionen.
  • Seite 53: Meinung & Kritik

    Meinung & Kritik Bedrohen soziale Die Technologie wird immer komplexer und ausgefeilter. Hieraus entstehen neue Fragen für Rechtswissenschaft und Netzwerke den Rechtsprechung, etwa die Diskussion ob IP-Adressen per- sonenbezogene Daten sind. Vor allem wird hier aber auch Datenschutz? das datenschutzrechtliche Grundprinzip der Transparenz auf die Probe gestellt.
  • Seite 54 Meinung & Kritik 3. Nationale Regulierung eines weltweiten Mediums an der globalen Kommunikation im öffentlichen Raum des Netzes teilnehmen und verfügen selbstbestimmt darüber, Vielen Nutzern ist es unklar, dass nicht in Deutschland an- dauerhaft personenbezogene Daten aus dem eigenen Macht- sässige Anbieter Sozialer Netzwerke und anderer Online- bereich zu entlassen.
  • Seite 55 Meinung & Kritik Die globale Informations- Faktisch zeigt sich jedoch ein anderes Bild. Die nationa- len Gesetzgebungen weisen große Unterschiede auf, denn gesellschaft: Ist der Daten- die genannten internationalen Regelwerke, mit Ausnahme der Europarats-Konvention, sind nicht verbindlich. Die ein- schutz noch zu retten? zelnen Staaten sind somit frei, ob und in welchem Umfang sie die international formulierten Grundsätze im nationalen Privatheit und Datenschutz außerhalb der EU:...
  • Seite 56 Meinung & Kritik Ein Beispiel hierzu ist der Street View Dienst von Google. Umgang mit Kundendaten zusagt. Ein bekannter Fall betraf In Großbritannien, Frankreich, Holland und Spanien hat die Twitter, welche von der FTC in einem Vergleich verpflichtet Bereitstellung von Straßenaufnahmen im Internet keine be- wurde, ein umfassendes Datensicherheitsprogramm zu im- sonderen datenschutzrechtlichen Reaktionen ausgelöst (im plementieren...
  • Seite 57 Meinung & Kritik Diese Entwicklungen sind auch dadurch motiviert, dass kunft hauptsächlich durch Anbieter von außerhalb der EU einzelne dieser Staaten sich durch den Erlass von Daten- dominiert wird, ist die Nutzung dieser Dienstleistungen für schutzbestimmungen an das europäische Schutzniveau an- europäische Unternehmen mit erheblichen Schwierigkeiten gleichen wollen, um die Voraussetzungen für den grenzü- verbunden.
  • Seite 58 Mitteilungen dessen Rechtsschutzversicherung im Rahmen eines De- Anwaltsvergütung ckungsprozesses zu verklagen – oder wie üblich gegen den Mandanten (der ja Primärschuldner ist) unmittelbar vorzuge- Die Vergütungsklage hen. Nur bei einer Klage gegen den eigenen Mandanten ist gewährleistet, dass immer und stets ein Kammergutachten des Rechtsanwalts –...
  • Seite 59 Mitteilungen Auftraggeber. Die Unabhängigkeit der beiden Verfahren dert, so dass der Auftraggeber grundsätzlich an seinem all- wird insbesondere daran deutlich, dass wechselseitig keine gemeinen Gerichtsstand zu verklagen ist, soweit nicht eine Bindungswirkung besteht, so dass es möglicherweise unter- wirksame Prorogation durch Gerichtsstandvereinbarung in schiedlich getroffene Entscheidungen geben kann.
  • Seite 60 Mitteilungen Vermögensverhältnisse des Mandanten und die Bedeutung 4. Streitwertbeschwerde der Angelegenheit unumgänglich sind. Stets ist darauf zu ach- Da in den meisten Fällen der Gegenstandswert für die Höhe ten, dass ausreichende Beweisangebote unterbreitet werden der gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwalts maßgeblich und Sachvortrag sowie Beweisangebot frühzeitig erfolgen.
  • Seite 61 Mitteilungen überzeugend wie unbestritten die fachliche Kompetenz. Auf Kanzleimanagement allen folgenden Plätzen folgen aber mit hoher Wertung Aspekte der Kundenorientierung. Hierbei werden neben den ISO 9001 für Kanzleien – üblichen Basisforderungen und Leistungsforderungen auch Begeisterungsforderungen genannt. Dies bestätigt, dass An- Erfolgswerkzeug oder wälte mit einem QM-System sich in besonderer Weise auf ihre Mandanten ausrichten.
  • Seite 62 Mitteilungen ferner liefen folgen ak- quisitorische Vorteile 91 % Senkung des Beitrags zur Berufshaftpflichtversicherung und die Haftungsvermei- 90 % 10 % Höhere Erfolgsrate bei öffentlichen Ausschreibungen dung und bestätigen die 84 % 16 % Rückgang von Haftungsfällen 77 % Kernaussage der Unter- 23 % Gewinnsteigerung 77 %...
  • Seite 63: Fachanwälte: Vielerlei Wege Zum Nachweis Der Theoretischen Kenntnisse

    Mitteilungen Soldan Institut für Anwaltmanagement Fachanwälte: Vielerlei Wege zum Nachweis der theoretischen Kenntnisse Der Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse nach § 4 FAO – eine Untersuchung Prof. Dr. Christoph Hommerich, Bergisch Gladbach und Abb. 1: Art des Erwerbs der theoretischen Kenntnisse Rechtsanwalt Dr.
  • Seite 64 Mitteilungen Leumundszeugnisse von Berufspraktikern gestützte Nach- weis besonderer theoretischer Kenntnisse, der von immerhin 37 Prozent der Fachanwälte, die keinen Fachanwaltslehrgang besucht haben, geführt worden ist. In einem solchen Fall werden der Sache nach weit überdurchschnittliche prakti- sche Erfahrungen angeführt, die den an sich vorgeschriebe- nen förmlichen Erwerb theoretischer Kenntnisse substituie- ren sollen.
  • Seite 65: Blick Ins Ausland

    Mitteilungen und Solicitor einzuführen, um den Zugang zum Recht für Dokumentationszentrum alle Rechtssuchende gleichermaßen, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, garantieren und damit Blick ins Ausland permanent zur Kostenreduzierung in der staatlichen Kosten- beihilfe beitragen zu können. Mit Lord Clarkes Konsultations- papier soll der Staatshaushalt bis 2014/2015 um etwa 350 Millionen GBP entlastet werden, was zugleich bedeuten würde, dass etwa 500.000 Rechtssachen weniger als derzeit...
  • Seite 66: Einigungsgebühr Bei Ratenzahlungsvergleich

    Mitteilungen in Nr. 1000 VV RVG nicht mehr Voraussetzung für das Ent- RVG-Frage des Monats stehen der Einigungsgebühr. Stattdessen sollte der Wortlaut des § 779 Abs. 2 BGB in Einigungsgebühr bei die Anmerkung zu Nr. 1000 VV RVG übernommen werden. Falls sich der Gesetzgeber für einen Verweis auf diese Vor- Ratenzahlungsvergleich schrift entschließen sollte, sollte der Verweis aber aus-...
  • Seite 67: Berufliche Zusammenarbeit

    Mitteilungen neu Tophoven auf fast 300 Seiten bearbeitet. Kapitel zur Part- Bücherschau nerschaftsgesellschaft (Kopp), zur Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Anwalts AG, GmbH & Co. KG (Henssler) und zu den Berufliche Zusammenarbeit ausländischen Gesellschaftsformen (Kilian) schließen sich an. Hinter dem – insoweit etwas zu bescheidenen – Titel „So- Rechtsanwalt Dr.
  • Seite 68 Mitteilungen 3. Eine Untersuchung mit dem bildenden Merkmalen auf, die Titel „Die Grenzen der Zuläs- typischerweise werterhöhend sigkeit des Gesellschafteraus- oder wertsenkend in Ansatz zu schlusses unter besonderer bringen sind, weil sie die zur Berücksichtigung freier Hin- Anwendung kommenden ver- schiedenen Bewertungsmetho- auskündigungsklauseln“, Matthias Wackerbeck als Müns-...
  • Seite 69: Die Tücken Des Arzthaftungsmandats

    Haftpflichtfragen Die Tücken des schwierig. Vorwerfbare Fehler sind in diesem Zusammen- hang am ehesten sog. Befunderhebungsfehler (unterlassene Arzthaftungsmandats Diagnostik). Die wohl wichtigste Fallgruppe ist der Therapie- fehler, also beispielsweise ein Fehler während einer Opera- tion. Praktische Tipps für Anwälte auf Patientenseite – Organisationsfehler als Oberbegriff umfassen Fallgestal- oder: Wie vermeide ich typische Fehler? tungen, in denen die Risiken nicht vorrangig aus den Eigen-...
  • Seite 70 Haftpflichtfragen können. Schließlich muss auch der Kostenträger den Um- 1. Schlichtungsverfahren fang von erbrachten medizinischen Leistungen prüfen Sofern dem Mandanten an einer gutachterlichen Klärung können. Zweck der Dokumentation ist nicht, dem Patienten mit überschaubarem eigenem Kostenaufwand und hoher eine Handhabe zur Klage zu geben. Eine fehlende oder un- Ergebnisakzeptanz auf Arztseite gelegen ist, liegt die Ein- vollständige Dokumentation bildet für sich keine Anspruchs- schaltung einer ärztlichen Schlichtungsstelle (auch Gutach-...
  • Seite 71 Haftpflichtfragen des Anwalts regelmäßig die Stimmung zwischen Patient tig hoheitlich gehandelt hat. Grundsätzlich haftet ein beam- und Arzt – auch im Hinblick auf eine einvernehmliche Eini- teter Arzt persönlich aus Vertrag, während sich die delikti- gung über die Schadensersatzansprüche des Patienten vor sche Haftung nach §...
  • Seite 72 Rechtsprechung Anwaltsrecht Anwaltshaftung Mit dem Widerruf der Zulassung ist Wer die elektronische Signatur in Kanzlei nicht mehr Kanzlei der Kanzlei nutzt, hat selber Schuld BRAO § 16 Abs. 6 a. F.; ZPO §§ 178, 180 ZPO § 130 a Ist die Zulassung des Rechtsanwalts bestandskräftig widerrufen, Bei einer elektronisch übermittelten Berufungsbegründung muss oder die sofortige Vollziehung der Widerrufsverfügung angeord- die qualifizierte elektronische Signatur grundsätzlich durch einen...
  • Seite 73 Rechtsprechung er ausgeführt, dass, wenn seine Prozessbevollmächtigten die Ein- zeichung gleichwertig zu sein, von demjenigen vorgenommen gangsbestätigung nicht erhalten hätten oder ihnen mitgeteilt wor- werden, dessen Unterschrift dem Formerfordernis genügen den wäre, dass eine unsignierte Berufungsbegründung bei Ge- würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 2010 – 7 B richt eingegangen sei, sie am Tag des Fristablaufs entweder die 15/10, juris Rn.
  • Seite 74 Rechtsprechung Telefonische Ratschläge im Schreiben an Schritte anzuraten, die zu dem erstrebten Ziel zu führen geeig- net sind, und Nachteile für den Auftraggeber zu verhindern, so- Mandanten dokumentieren weit solche voraussehbar und vermeidbar sind. Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vor- BGB §§...
  • Seite 75 Rechtsprechung tene Abfindungsvereinbarung aus rechtlicher Sicht zu bewerten spekulieren könnten. Gegen die Erfolgsaussichten von Nachver- sei, auch nicht geboten war. handlungen spricht zudem, dass der Kläger selbst dem Beklag- ten mit Email vom 25. Juni 2008 mitgeteilt hat, der Vorstand 2.
  • Seite 76: Guter Vergleich Bleibt Guter Vergleichauch Bei Beratungsfehler

    Rechtsprechung Guter Vergleich bleibt guter Vergleich – Nicht jeder Kostenschaden beruht auch bei Beratungsfehler auf Anwaltsfehler BGB §§ 611, 675, 280, 779; KSchG §§ 1 Abs. 2, 9 Abs. 1; ZPO § 287 BGB §§ 675, 611, 280, 535, 536 a, 543 1.
  • Seite 77 Rechtsprechung den und des tatsächlichen Umfang der Tätigkeit im Ermitt- Anwaltsvergütung lungsverfahren wird auf die Ausführungen im Senatsurteil vom 17.12.2008 unter II. 3. b) (S. 23 f.) verwiesen. Wieso, weshalb, warum? Abrechnen 2. Die Klägerin konnte jedoch im Rahmen der ihr obliegen- nach Zeitaufwand wird mühseliger den sekundären Darlegungslast nicht darlegen, dass die von ihr abgerechnete Leistung von 1.484 Stunden in vollem Umfang...
  • Seite 78 Rechtsprechung 0,25 Std. am 26.3.01 RA1: Telefonate nachweis zur Rechnung vom 29.5.2001 allein von einer „Be- schwerde“ die rede ist. Auch wenn also die Beschwerde gegen Teilweise ausreichend: Durchsuchungsbeschlüsse, die am Vortag verfasst worden war, Telefonat StA 1 fehlt Inhalt gemeint ist, fehlt es –...
  • Seite 79 Rechtsprechung Soweit Telefonat mit der Beklagten „hierzu“ aus demselben Schreiben nicht vorgelegt. Keine Darstellung über Länge/Um- Grund zu unbestimmt. fang des Schreibens und der Anlagen. Telefonate und Mandantenpost durchgesehen. 0,25 Std. am 31.5.01 Dr. RA’in2 Soweit Prüfung „Mandantenpost“ und weiteres Telefonat Nicht ausreichender Vortrag: „Das Schreiben“...
  • Seite 80 Rechtsprechung 0,25 Std. am 17.7.01 RA1: 1 Std. am 13.8. 01 RA1: Nicht ausreichender Vortrag: Telefonat mit RA12 vom Büro Ausreichender Vortrag: Durchsicht des Beschlusses des LG RAin Dr. RAin11 ohne Angabe zum Inhalt und Anlass. Schwerin über Aufrechterhaltung Haftbefehl vom 9.8.2001 (WB 10) „im Detail“.
  • Seite 81 Rechtsprechung 3 Std. am 11.9.2001 Dr. RA’in2: Nicht: Weitere Verteidigungskonzeption, siehe oben 11./12.9.2001. Soweit Abstimmung mit Kollegen Dr. RA6 vor- 4,25 Std. am 12.9.2001 Dr. RA’in2: genommen anhand WM 86 deutlich, dass dessen Stellung- Teilweise nicht ausreichender Vortrag und teilweise nicht nahme im Verfahren gegen Sofortvollzug des Rückforderungs- mehr angemessen: bescheides gemeint.
  • Seite 82 Rechtsprechung 8,25 Std. am 10.10.2001 Dr. RA’in2: 5,25 Std. am 23.10.2001 Dr. RA’in2: 8,50 Std. am 11.10.2001 Dr. RA’in2: Noch ausreichender Vortrag: Argumentation der Be- schwerde (vgl. 22.10.) geprüft. Ferner eine Telefonkonferenz Zwar noch ausreichender Vortrag: „arbeitete weiter an den geführt.
  • Seite 83 Rechtsprechung Durchgesehen neue Unterlagen auch in WB 1 vorgelegt 1 Std. am 28.11.2001 Dr. RA’in2: (Wunschliste der Beklagten). Kein ausreichender Vortrag: Telefonat mit Herrn Y ohne Angabe zu Anlass oder Inhalt. 0,25 Std. am 5.11.2001 RA1: 0,75 Std. am 29.11.2001 RA1: Kein ausreichender Vortrag: Telefonate mit ...
  • Seite 84 Rechtsprechung Hinsichtlich Video über Vandalismus bei X in Stadt5 als Be- 4,75 Std. am 19.12.2001 RA1: weis dafür, dass Beschädigungen erst später entstanden, ausrei- Ausreichender Vortrag: 60 Seiten Unterlagen von Y zur In- chend. solvenz der X und Schriftverkehr mit StA 1 geprüft. Ferner Dafür 7,75, soweit konkret dargelegt, jedoch unangemesse- Schriftsatz an OLG vorbereitet.
  • Seite 85 Rechtsprechung 1 Std. am 4.1.2002 Dr. RA’in2: 6,5 Std. am 18.1.2002 Dr. RA’in2: Ausreichender Vortrag: wie RA 1 vom selben Tag und Ausreichender Vortrag: Fortsetzung der Arbeit am Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls (WB 12). Dazu Akte durchgese- Schluss über Arrest mit Anschreiben an Rain Dr. RAin11 ver- hen und Verteidigungsstrategie ergänzt.
  • Seite 86 Rechtsprechung Schreiben, weil Anlass und Inhalt nicht dargelegt. Zumal das 1,5 Std. am 5.2.2002 Dr. RA’in2: zweiten Schriftsatz an diesem Tag von den Beklagten in erster Ausreichender Vortrag: Eingegangene Akten (Bd. VI, VII Instanz bestritten (Bl 342). der Strafakte sowie Sonderbände 5, 10, 12, 12 und 13) durch- gesehen sowie Stellungsnahme der StA und Schreiben an StA Anzuerkennen: Stunde.
  • Seite 87 Rechtsprechung Diese 24,5 Stunden sind sämtlich – mit Ausnahme eines Te- Summe: lefonats – für einen (zunächst) 17-seitigen Schriftsatz betref- RA1 18,25 Std. x 987,– DM = 9.209,77 Euro fend die Aufhebung des dinglichen Arrestes gegen die Be- Dr. RA’in2: 78,25 Std. x 609,– DM = 24.365,23 Euro klagte.
  • Seite 88 Rechtsprechung 6,25 Std. am 5.3.2002 Dr. RA’in2: b) Demgegenüber Schriftsatz an LG Schwerin vorgelegt (WB 135). Ausreichender Vortrag: c) Ausreichend auch Vorbereitung der Verhandlung am Verschiedene Telefonate und Schriftsätze, die alle Frage des 22.3.2002 (Haftprüfung, siehe 22.3.). Verschubs beider Beklagter betrafen und von beiden Verteidi- gern gemeinsam unterzeichnet sind (Anlage WB 132).
  • Seite 89 Rechtsprechung 5,25 Std. am 21.3.2002 RA1: 6,5 Std. am 4.4.2002 Dr. RA’in2: Noch teilweise ausreichend dargelegt: Eingegangene fünf Ausreichender Vortrag: Vorbereitung der Beschwerde gegen Ordner (vgl. 19.3.) weiter durchgearbeitet und mit vorhandenen die Haftentscheidung zum OLG (Anlage WB 21) Akten vergleichen. Sowie Vorbereitung auf die Haftprüfung am 4,25 Std.
  • Seite 90 Rechtsprechung 9 Std. am 11.4.2002 Dr. RA’in2: Schwerin (4 O 114/02) am 11.4.2002 ergangenen Beschluss handeln (WB 57 f.). Zwar an sich nicht Gegenstand der Vergü- Noch ausreichender Vortrag: Ein Schreiben der Beklagten tungsvereinbarung im Strafverfahren, aber eine erste Prüfung durchgesehen (weil ihr bekannt sein muss, ob ein Schreiben an dieser Zeit, ausreichend) sowie (erstmals) Strukturieren der Be- und gegebenenfalls Weiterleitung an zivilrechtlichen Prozess-...
  • Seite 91 Rechtsprechung 6,5 Std. am 22.4.2002 Referendar Ref.1: 6 Std. am 3.5.2002 Dr. RA’in2: Besprechung, nicht vergütungspflichtig nach der Vergü- Teilweise ausreichend dargelegt: Nicht Telefonat mit Herrn Y ohne Angabe zu Anlass oder Inhalt. Jedoch Durchsicht der tungsvereinbarung, da Hilfskraft (vgl. BGH, Revisionsurteil Unterlagen von Dr.
  • Seite 92 Rechtsprechung a) Nicht ausreichend konkret Telefonat mit Dr. RAin11 b) Arbeit an Verfassungsbeschwerde. (keine Anlass oder Inhalt dargelegt. c) Gespräch mit Herrn H Gegenstand anhand WB 145 dar- b) Arbeit am Arrestverfahren nicht ersatzfähig, sie wie 22.4. gelegt (Missstände Verschubung). 0,5 Std.
  • Seite 93 Rechtsprechung tur des Schriftsatzes an LG Schwerin vom Vortag, welcher un- Zusammenfassende Angemessenheitsprüfung: Erstellung einer ter dem 4.6.2002 abgesendet wurde (WB 147). Verfassungsbeschwerde gegen die Haftfortdauer der Beklagten: 8,5 Std. am 4.6.2002 Dr. RA’in2: RAin Dr. RA’in2 hat an der Erarbeitung der Verfassungs- beschwerde an 17 Tagen zwischen dem 10.4.
  • Seite 94 Rechtsprechung 13,5 Std. am 24.6.2002 RA1: Soweit die Beklagten vorgetragen haben, dass die Verteidi- ger Dr. RA’in2 und 1 im gleichen Zeitraum, in dem sie die In- 13,0 Std. am 24.6.2002 Dr. RA’in2: teressen der Beklagten wahrgenommen haben, noch rund 35 Ausreichend vorgetragen: Teilnahme auf Haftprüfungster- weitere (strafrechtliche) Mandate betreut hätten, stellt dies kein min bei LG Schwerin mit Hin- und Rückreise.
  • Seite 95: Strafprozess: Terminsgebühr Mit Zuschlag Bei Haftbefehl Kurz Vorm Ende

    Rechtsprechung nachprüfbarer Weise darzulegen“ habe (BGH AnwBl 2010, Der 2. Hauptverhandlungstermin hat am 2. Oktober 2009 statt- 362). Das OLG Frankfurt legt nun einen strengen, eher von gefunden. Ausweislich des Protokolls wurde nach der Urteils- Misstrauen gekennzeichneten Maßstab an. Das Ergebnis fällt verkündung (Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen besonders wechselhaft aus.
  • Seite 96: Keine Vorsorgliche Terminsbestimmung Bei Flucht In Säumnis

    Rechtsprechung 2. Der Angeklagte K. befand sich im Zeitpunkt der Rechtsmit- Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom 30. telbelehrung und damit gebührenrechtlich vor dem vollständigen Juni 2008 verworfen und seine Widerklage abgewiesen wurden. Abschluss des Hauptverhandlungstermins nicht mehr auf freiem Das Versäumnisurteil wurde dem Prozessbevollmächtigten des Fuß.
  • Seite 97 Rechtsprechung nis in diesem Sinne setzt nach allgemein für den Erlass von § 218 ZPO, der die Entbehrlichkeit der Ladung, nicht die Wirk- samkeit der Terminsbestimmung betrifft, folgt nichts anderes. Versäumnisentscheidungen geltenden Grundsätzen voraus, Im Übrigen wäre jedenfalls eine vor der durch den Eingang des dass der nicht erschienenen Partei der korrekt anberaumte Ter- Einspruchs geschaffenen Verfahrenslage erfolgte Ladung der ordnungsgemäß...
  • Seite 98 Bücher & Internet Anwaltsrecht Anwaltspraxis Anwaltsvergütung Anwaltsrecht in der Verhandlungs- und Gebühren- und Praxis Konfliktmanagement für Kostenrecht im FG- und Susanne Offermann-Burckart; Anwälte BFH-Verfahren C. H. Beck Verlag, München Reinhard Greger/Christine Ffr. Walter Jost; 3. überarb. Aufl.; 2010; XXIII, 401 S., kart.; von Münchhausen;...
  • Seite 99 Bücher & Internet Anwaltsvergütung Zivilprozess Mietrecht und WEG The Costs and Funding of Berufung im Zivilprozess Mietrecht Civil Litigation Karl Eichele/Bernd Hirtz/ Schmidt-Futterer; 10. Aufl.; Christopher Hodges/Stefan Rainer Oberheim; 3. übearb. C.H. Beck Verlag, München Vogenauer/Magdalena Aufl.; Luchterhand Verlag, 2011; LI, 2.906 S., geb.; Tulibacka;...
  • Seite 100 Bücher & Internet behörden für Datenschutz Datenschutz und mediengesetz. Der Gesetzestext ist (ZAfTDa) stellt die seit 1971 erschiene- ebenfalls über das Angebot „Gesetze im Arbeitnehmer- nen Tätigkeitsberichte des Bundes- und Internet“ des Bundesjustizministeri- der Landesdatenschutzbeauftragten so- ums erreichbar. datenschutz wie der Aufsichtsbehörden für den Da- Informationen über den umstritte- tenschutz zum Beispiel in der Fassung nen Gesetzesentwurf zum Beschäftig-...
  • Seite 101 Schlussplädoyer Mitglieder Service Warum sind Sie Anwältin geworden? ... weil ich als Richterin immer Be- DAV-Haus fangenheitsanträge kassiert hätte. Littenstr. 11, 10179 Berlin Im Ernst: Nur die Anwältin, der An- Deutscher Anwaltverein walt ist frei und unabhängig. Tel.: 0 30/ 72 61 52 - 0, Fax: - 1 90 dav@anwaltverein.de, Schon einmal überlegt, die Zulassung www.anwaltverein.de...

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