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Zubehör, Teileersatz und Änderungen
erheblich gefährdet sein kann, ein erhöhter Verschleiß von Fahrzeugteilen
eintreten und schließlich die Fahrzeug-Betriebserlaubnis erlöschen kann.
Der SEAT-Betrieb kann für Schäden keine Gewähr übernehmen, die infolge
unsachgemäßer Reparaturen und technischer Änderungen entstehen.
Der SEAT-Betrieb ist nicht für Schäden verantwortlich, die infolge unsachge-
mäßer Reparaturen und technischer Änderungen entstehen, dieses wird auch
nicht durch die SEAT Garantie abgedeckt.
SEAT empfiehlt, alle Reparaturen und technischen Änderungen von autori-
sierten SEAT-Betrieben mit SEAT Original Teilen
Fahrzeuge mit besonderen An- und Aufbauten
Die An- und Aufbauhersteller stellen sicher, dass bei den An- und Aufbauten
(Umrüstungen) geltende Umweltgesetze und -vorschriften eingehalten
werden, insbesondere die EU-Richtlinien 2000/53/EG und 2003/11/EG.
Erstere regelt die Handhabung von Altfahrzeugen und letztere bezieht sich
auf die Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung
bestimmter gefährlicher Stoffe und Zubereitungen.
Die Montageunterlagen der Umrüstungen sind vom Fahrzeughalter aufzube-
wahren und im Falle einer Fahrzeugverschrottung dem ausführenden Demon-
tagebetrieb bei der Fahrzeugübergabe auszuhändigen. Auf diese Weise soll
die umweltgerechte Verwertung sichergestellt werden, auch für umgerüstete
Fahrzeuge.
ACHTUNG!
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen und Änderungen können
Schäden und Funktionsstörungen am Fahrzeug verursachen und die Wirk-
samkeit der Fahrerassistenzsysteme beeinträchtigen. Das kann zu
Unfällen und schweren Verletzungen führen.
Reparaturen und Änderungen am Fahrzeug nur vom Fachbetrieb durch-
führen lassen.
Reparaturen und Beeinträchtigungen am Airbag-System
Bei Reparaturen und technischen Änderungen müssen die Richtlinien von
SEAT eingehalten werden !
Änderungen und Reparaturen am vorderen Stoßfänger, den Türen, den
Vordersitzen, am Dachhimmel oder an der Karosserie nur von einem Fachbe-
trieb durchführen lassen. An diesen Fahrzeugteilen können sich Systemkom-
ponenten und Sensoren des Airbag-Systems befinden.
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Bei allen Arbeiten am Airbag-System sowie dem Aus- und Einbau von System-
durchführen zu lassen.
teilen wegen anderer Reparaturarbeiten können Teile des Airbag-Systems
beschädigt werden. Das kann zur Folge haben, dass die Airbags im Falle
eines Unfalls nicht richtig oder gar nicht auslösen.
Damit die Wirksamkeit der Airbags nicht beeinträchtigt wird und ausgebaute
Teile keine Verletzungen und Umweltverschmutzungen verursachen, müssen
Vorschriften beachtet werden. Diese Vorschriften sind Fachbetrieben
bekannt.
Eine Veränderung an der Radaufhängung des Fahrzeugs kann die Funktions-
weise des Airbag-Systems bei einem Aufprall beeinträchtigen. Zum Beispiel
können durch Verwendung von Felgen-Reifen-Kombinationen, die nicht von
SEAT freigegeben wurden, durch Tieferlegen des Fahrzeugs, durch Verände-
rung der Federungshärte einschließlich der Federn, der Federbeine, der Stoß-
dämpfer usw. die Kräfte verändert werden, die von den Airbagsensoren
gemessen und an das elektronische Steuergerät übermittelt werden. Einige
Änderungen an der Federung können zum Beispiel die von den Sensoren
gemessenen Kräfte erhöhen und das Airbag-System in Aufprallszenarien
auslösen lassen, in denen es normalerweise nicht auslösen würde, wenn die
Änderungen nicht durchgeführt worden wären. Andere Änderungen können
die von den Sensoren gemessenen Kräfte reduzieren und ein Auslösen des
Airbags verhindern, wenn er auslösen sollte.