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Zubehör, Teileersatz und Änderungen
Zubehör, Teileersatz und Änderungen
Zubehör, Teileersatz und Änderungen
Einleitung
ACHTUNG!
Ungeeignete Ersatzteile und Zubehörteile sowie unsachgemäß durchge-
führte Arbeiten, Änderungen und Reparaturen können Fahrzeugbeschädi-
gungen, Unfälle und schwere Verletzungen verursachen.
SEAT empfiehlt eindringlich, nur freigegebenes SEAT-Zubehör und
®
SEAT-Original Teile
zu verwenden. Hierfür hat SEAT Zuverlässigkeit,
Sicherheit und Eignung festgestellt.
Reparaturen und Änderungen am Fahrzeug nur von einem Fachbetrieb
durchführen lassen. Fachbetriebe haben die erforderlichen Werkzeuge,
Diagnosegeräte, Reparaturinformationen und das qualifizierte Personal.
Nur Teile am Fahrzeug montieren, die in der Ausführung und in ihren
Eigenschaften den werkseitig verbauten Teilen entsprechen.
Niemals Gegenstände wie z. B. Getränkehalter, Telefonhalterungen, auf
oder neben den Abdeckungen der Airbag-Module oder innerhalb der
Wirkungsbereiche der Airbags ablegen, befestigen oder montieren.
Nur Felgen-Reifen-Kombinationen verwenden, die von SEAT für den
Wagentyp freigegeben sind.
Zubehör und Ersatzteile
SEAT empfiehlt, sich vor dem Kauf von Zubehör, Ersatzteilen oder Betriebs-
mitteln von einem SEAT-Betrieb beraten zu lassen. Beispielsweise wenn das
Fahrzeug nachträglich mit Zubehör ausgestattet werden soll oder wenn Teile
ausgetauscht werden müssen. Der SEAT-Betrieb informiert über gesetzliche
Bestimmungen und werkseitige Empfehlungen für Zubehör, Ersatzteile und
Betriebsmittel.
SEAT empfiehlt, nur freigegebenes SEAT Zubehör und SEAT Original Teile
verwenden. Hierfür hat SEAT Zuverlässigkeit, Sicherheit und Eignung festge-
stellt. Ein SEAT-Betrieb ist außerdem für die fachgerechte Montage qualifi-
ziert.
Die Zuverlässigkeit, Sicherheit und Eignung von Erzeugnissen, die nicht von
SEAT freigegeben sind, können von SEAT trotz laufender Marktbeobachtung
nicht garantiert werden. Daher kann SEAT auch nicht dafür einstehen, selbst
wenn im Einzelfall eine Abnahme durch einen amtlich anerkannten techni-
schen Prüf- und Überwachungsverein oder eine Genehmigung durch eine
Behörde vorliegen sollte.
Nachträglich eingebaute Geräte, die unmittelbar die Kontrolle des Fahrers
beeinflussen, müssen ein e-Kennzeichen tragen (Genehmigungszeichen der
Europäischen Union) und von SEAT für das Fahrzeug freigegeben sein. Zu
solchen Geräten gehören beispielsweise eine Geschwindigkeitsregelanlage
oder elektronisch geregelte Dämpfersysteme.
Zusätzlich angeschlossene elektrische Geräte, die nicht der unmittelbaren
Kontrolle des Fahrzeugs dienen, müssen ein
mitätserklärung der Hersteller in der Europäischen Union). Zu solchen
Geräten gehören beispielsweise Kühlboxen, Computer oder Ventilatoren.
ACHTUNG!
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen und Veränderungen am Fahr-
zeug können die Wirksamkeit der auslösenden Airbags beeinträchtigen
sowie Funktionsstörungen, Unfälle und tödliche Verletzungen verursa-
chen.
®
zu
-Kennzeichen tragen (Konfor-