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Verpflichtungen Des Betreibers; Anbau Von Anbaugeräten Und/Oder Zubehörteilen - Jungheinrich EFG 213 Betriebsanleitung

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Verpflichtungen des Betreibers

Betreiber im Sinne dieser Betriebsanleitung ist jede natürliche oder juristische
Person, die das Flurförderzeug selbst nutzt oder in deren Auftrag es genutzt wird. In
besonderen Fällen (z.B. Leasing, Vermietung) ist der Betreiber diejenige Person, die
gemäß den bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen Eigentümer und
Nutzer des Flurförderzeuges die genannten Betriebspflichten wahrzunehmen hat.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass das Flurförderzeug nur bestimmungsgemäß
verwendet wird und Gefahren aller Art für Leben und Gesundheit des Benutzers oder
Dritter
vermieden
Unfallverhütungsvorschriften, sonstiger sicherheitstechnischer Regeln sowie der
Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsrichtlinien zu achten. Der Betreiber muss
sicherstellen, dass alle Benutzer diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden
haben.
HINWEIS
Bei Nichtbeachtung dieser Betriebsanleitung entfällt unsere Gewährleistung.
Entsprechendes gilt, wenn ohne Einwilligung des Herstellers vom Kunden und/oder
Dritten unsachgemäß Arbeiten an dem Gegenstand ausgeführt worden sind.
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Anbau von Anbaugeräten und/oder Zubehörteilen
Anbau von Zubehörteilen
Der An- oder Einbau von zusätzlichen Einrichtungen, mit denen in die Funktionen des
Flurförderzeuges eingegriffen wird oder diese Funktionen ergänzt werden, ist nur
nach schriftlicher Genehmigung des Herstellers zulässig. Gegebenenfalls ist eine
Genehmigung der örtlichen Behörden einzuholen.
Die Zustimmung der Behörde ersetzt jedoch nicht die Genehmigung durch den
Hersteller.
werden.
Zudem
ist
auf
die
Einhaltung
der
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