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Verpflichtungen Des Betreibers; Anbau Von Anbaugeräten Oder Zusatzausstattungen - Jungheinrich EFG 535 Betriebsanleitung

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Verpflichtungen des Betreibers

Betreiber im Sinne dieser Betriebsanleitung ist jede natürliche oder juristische
Person, die das Flurförderzeug selbst nutzt oder in deren Auftrag es genutzt wird. In
besonderen Fällen (z. B. Leasing, Vermietung) ist der Betreiber diejenige Person, die
gemäß den bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen Eigentümer und
Bediener des Flurförderzeugs die genannten Betriebspflichten wahrzunehmen hat.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass das Flurförderzeug nur bestimmungsgemäß
verwendet wird und Gefahren aller Art für Leben und Gesundheit des Bedieners oder
Dritter
vermieden
Unfallverhütungsvorschriften, sonstiger sicherheitstechnischer Regeln sowie der
Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsrichtlinien zu achten. Der Betreiber muss
sicherstellen, dass alle Bediener diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden
haben.
HINWEIS
Bei
Nichtbeachtung
Entsprechendes gilt, wenn ohne Einwilligung des Herstellers vom Kunden und/oder
Dritten unsachgemäß Arbeiten an dem Gegenstand ausgeführt worden sind.
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Anbau von Anbaugeräten oder Zusatzausstattungen
Der An- oder Einbau von zusätzlichen Einrichtungen, mit denen in die Funktionen des
Flurförderzeugs eingegriffen wird oder diese Funktionen ergänzt werden, ist nur nach
schriftlicher Genehmigung des Herstellers zulässig. Gegebenenfalls ist eine
Genehmigung der örtlichen Behörden einzuholen.
Die Zustimmung der Behörde ersetzt jedoch nicht die Genehmigung durch den
Hersteller.
werden.
Zudem
dieser
Betriebsanleitung
ist
auf
die
entfällt
die
Einhaltung
der
Gewährleistung.
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