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Allgemeines Im Umgang Mit Batterien - Jungheinrich EFG 213 Betriebsanleitung

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1.1

Allgemeines im Umgang mit Batterien

WARNUNG!
Unfall- und Verletzungsgefahr im Umgang mit Batterien
Die Batterien enthalten gelöste Säure, die giftig und ätzend ist. Kontakt mit
Batteriesäure unbedingt vermeiden.
Alte Batteriesäure vorschriftsgemäß entsorgen.
Bei Arbeiten an den Batterien muss unbedingt Schutzkleidung und Augenschutz
getragen werden.
Keine Batteriesäure auf die Haut, Kleidung oder in die Augen kommen lassen, ggf.
Batteriesäure mit reichlich sauberem Wasser ausspülen.
Bei Personenschäden (z.B. Haut- oder Augenkontakt mit Batteriesäure) sofort
einen Arzt aufsuchen.
Verschüttete Batteriesäure sofort mit reichlich Wasser neutralisieren.
Es dürfen nur Batterien mit geschlossenem Batterietrog verwendet werden.
Die gesetzlichen Vorschriften beachten.
WARNUNG!
Unfallgefahr durch Verwendung ungeeigneter Batterien
Batteriegewicht
Standsicherheit und Tragfähigkeit des Flurförderzeugs. Ein Wechsel der
Batterieausstattung ist nur mit Zustimmung des Herstellers zulässig, da durch den
Einbau von kleineren Batterien Ausgleichsgewichte notwendig sind. Bei Wechsel
bzw. Einbau der Batterie ist auf festen Sitz im Batterieraum des Flurförderzeugs zu
achten.
Vor allen Arbeiten an den Batterien muss das Flurförderzeug gesichert abgestellt
werden (siehe "Flurförderzeug gesichert abstellen" auf Seite 99).
46
und
-abmessungen
haben
erheblichen
Einfluss
auf
die

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