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Stilllegung Des Flurförderzeugs - Jungheinrich EFG 213 Betriebsanleitung

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Stilllegung des Flurförderzeugs
Z
Wird das Flurförderzeug - zum Beispiel aus betrieblichen Gründen - länger als
einen Monat stillgelegt, darf es nur in einem frostfreien und trockenen Raum
gelagert werden. Die Maßnahmen vor, während und nach der Stilllegung wie
nachfolgend beschrieben durchführen.
WARNUNG!
Sicheres Anheben und Aufbocken des Flurförderzeugs
Zum Anheben des Flurförderzeugs dürfen Anschlagmittel nur an den dafür
vorgesehenen Stellen angeschlagen werden.
Arbeiten unter angehobenem Lastaufnahmemittel / angehobener Kabine dürfen nur
durchgeführt werden, wenn diese mit einer ausreichend starken Kette oder durch den
Sicherungsbolzen gesichert sind.
Um das Flurförderzeug sicher anzuheben und aufzubocken ist wie folgt vorzugehen:
Flurförderzeug nur auf ebenem Boden aufbocken und gegen ungewollte
Bewegungen sichern.
Nur Wagenheber mit ausreichender Tragfähigkeit verwenden. Beim Aufbocken
muss durch geeignete Mittel (Keile, Hartholzklötze) ein Wegrutschen oder
Abkippen ausgeschlossen werden.
Zum Anheben des Flurförderzeugs dürfen Anschlagmittel nur an den dafür
vorgesehenen Stellen angeschlagen werden, siehe "Kennzeichnungsstellen und
Typenschilder" auf Seite 33.
Beim Aufbocken muss durch geeignete Mittel (Keile, Hartholzklötze) ein
Wegrutschen oder Abkippen ausgeschlossen werden.
Das Flurförderzeug muss während der Stilllegung so aufgebockt werden, dass die
Räder keinen Kontakt zum Boden haben. Nur so ist gewährleistet, dass Räder und
Radlager nicht beschädigt werden.
Soll das Flurförderzeug für mehr als 6 Monate stillgelegt werden, weitergehende
Maßnahmen mit dem Kundendienst des Herstellers absprechen.
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