– wenn der Fehler auf Anwendungen, Ausrüstungen, Änderungen oder Reparaturen zurückgeht, die
nicht durch DIECI s.r.l. autorisiert wurden oder durch die Verwendung von qualitativ minderwertigen
Teilen entstand. (Diesbezüglich wird empfohlen, immer Originalersatzteile zu verwenden).
HINWEIS
Bezüglich der regelmäßig durchzuführenden Instandhaltungsarbeiten wird auf den Abschnitt
„WARTUNG" verwiesen.
3.8 Schlussbestimmungen
In keinem der genannten Fälle von nicht erfolgter Aktivierung, Nichtgewährung und Beendigung der
Garantie hat der Käufer einen Anspruch auf die Auflösung des Vertrags oder auf Schadensersatz oder die
Verlängerung der Garantie.
Mögliche von den o.g. Garantiebedingungen abweichende Bedingungen können schriftlich von den
Parteien vereinbart und unterzeichnet werden.
Sofern keine im Vorfeld schriftlich von beiden Parteien vereinbarten Abkommen bestehen, gewährt Dieci
s.r.l. keinerlei Schadensersatz für durch den Stillstand der Maschine verursachte Belastungen wie:
– Ersatzmaschinen oder Miete
– Arbeitskraft
– Verdienstausfall
DOCMA0000014‐DE ﴾GER﴿ ‐ Apollo SWISS
Garantie | 3
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