3.4 Garantie: Aktivierung
Die Aktivierung der Garantie erfolgt automatisch mit dem Datum der Spedition ab Werk (Verkauf an den
Fachhändler oder Verkäufer).
3.5 Garantie: Gültigkeit
3.5.1 Garantie in Ländern, in denen es einen organisierten Kundendienst
gibt
Die Garantie besteht im Austausch oder der Reparatur von Teilen, die aufgrund eines ermittelten Material,
Bearbeitungs und/oder Montagefehlers defekt sind.
Die Entscheidung, fehlerhafte Teile zu ersetzen oder zu reparieren, unterliegt dem Ermessen von DIECI
s.r.l.
Die Fa. DIECI s.r.l. behebt die Anomalie auf die von ihr als richtig erachtete Art und Weise.
Zu Lasten der Fa. DIECI s.r.l. gehen:
– die verwendeten Materialien
– die Arbeitskraft
– Reise und Transferkosten
Zu Lasten des Kunden gehen:
– Sonstige möglicherweise anfallenden Gebühren, die unter den zu Lasten von DIECI s.r.l. gehenden
Gebühren nicht aufgelistet sind.
3.5.2 Garantie in Ländern, in denen es KEINEN organisierten
Kundendienst gibt
Die Garantie beruht ausschließlich auf der kostenlosen Lieferung, frei ab Werk der Fa. DIECI s.r.l., der
aufgrund eines ermittelten ursprünglichen Material, Bearbeitungs und/oder Montagefehlers nicht mehr
verwendbaren Teile.
3.5.3 Untersuchung der ausgetauschten, fehlerhaften Teile
DIECI s.r.l. kann vor der Gewährleistung der Garantie die Rückerstattung der fehlerhaften und im Rahmen
der Reparatur ausgetauschten Komponenten verlangen, wobei die Speditionskosten zu Lasten von DIECI
gehen.
3.5.4 Zusatzgarantie bezüglich ausgeführter Reparaturen und
ausgetauschter Teile.
Die im Rahmen der Garantie und außerhalb derselbigen ausgeführten Reparaturen sowie die im Verlauf
von Reparaturarbeiten ausgetauschten Teile haben, sofern die Hauptgarantie abgelaufen ist, eine Garantie
von 6 Monaten ab dem Ausführungsdatum.
3.5.5 Kampagnen im Fall defekter Produkte
Die Austauschverfahren betreffend der als fehlerhaft ermittelten Teile werden zwischen DIECI s.r.l. und
deren Fachhändlern/Verkäufern/autorisierten Werkstätten vereinbart.
Diese Kampagnen können direkt von Zulieferern von DIECI s.r.l. abgewickelt werden, denen die
Verantwortung für die Lieferung der auszutauschenden Komponenten unterliegt (von DIECI s.r.l.
autorisierte Eingriffe).
DOCMA0000014‐DE ﴾GER﴿ ‐ Apollo SWISS
Garantie | 3
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