24.2 Anweisungen zum Ausfüllen der Register
24.2.1 Hinweise zum Kontrollregister
– Das Register ist gemäß der wesentlichen Sicherheitsanforderungen 4.4.2.b des Anhangs I der
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zum Erhalt eines Nachweises für die korrekte Durchführung aller die
Maschine und deren Sicherheit betreffenden Kontroll und Wartungstätigkeiten zu erstellen.
– Außer den die Lebensdauer, die Benutzung und Wartung der Sicherheitssysteme der Maschine
(Austausch von Teilen, Überholungen, Störungen, usw.) betreffenden Tätigkeiten sind in den Registern
alle von der im Anwendungsland der Maschine vorgesehenen geltenden Richtlinien zu vermerken.
– Ebenso müssen der Name des Prüfers und das Datum des Eingriffs klar erkennbar sein.
– Dieses Kontrollregister sollte über die gesamte Lebensdauer der Maschine oder der Ausrüstung
sorgfältig erstellt, aktualisiert und aufbewahrt werden.
HINWEIS
Nachfolgend finden Sie einige Seiten zum Ausfüllen dieser Register.
Konsultieren Sie das Dieci s.r.l. Kundendienstzentrum, um mehr Informationen bezüglich der
Verfügbarkeit der Kontroll- und Wartungsregister zu erhalten.
24.2.2 Hinweise zum Wartungsregister
– Das Wartungsregister ist für die Garantieeingriffe maßgeblich. Im Register sind sämtliche Tätigkeiten in
Bezug auf die Lebensdauer, die Benutzung und Wartung der Maschine zu vermerken.
24.2.3 Ausfüllen der Register
Jedes Register (Abb. 1506061) sieht das Ausfüllen
verschiedener Bereiche vor:
1. Daten des Registers
2. Auszuführende Tätigkeiten
3. Vorrichtung oder Komponente, auf die sich die
auszuführende Tätigkeit bezieht
4. Bereich, in dem die mit dem Symbol „o" gekennzeichnete
obligatorische Tätigkeit angegeben wird und, in dem eine
nicht vom Register vorgesehene außerordentliche Tätigkeit
eingetragen werden kann.
24.2.4 Legende der Register
Symbol
Kontrolle Prüfung
Tanken
DOCMA0000014‐DE ﴾GER﴿ ‐ Apollo SWISS
Beschreibung
Kontroll‐ und Wartungsregister | 24
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