3 | Garantie
3 Garantie
3.1 Ausschluss von der Garantie
Nicht inbegriffen in der Garantie sind Maschinenschäden, die wie folgt verursacht wurden:
– Fehler des Benutzers
– Nichtdurchführung der in diesem Handbuch vorgesehenen Wartung
– Störungen und/oder Brüche, die nicht auf eine Funktionsstörung der Maschine zurückgeführt werden
können
– Manipulation der Ausrüstung
– Normaler, betriebsbedingter Verschleiß
– Abnutzung von Teilen mit rein optischer Funktion
– Reparaturarbeiten, die von nicht autorisierten Personen oder Zentren ausgeführt wurden
– Nicht mit den in diesem Gebrauchs und Wartungshandbuch enthaltenen Hinweisen
übereinstimmende Benutzung des Produkts.
– Schäden, die durch die Nichteignung der Umgebung, in der die Ausrüstung eingesetzt wird und
Phänomene, die nicht auf deren normale Funktionstüchtigkeit zurückzuführen sind.
– Komponenten, die Verbrauch und Verschleiß ausgesetzt sind: Kupplung, Riemen, Bremsbeläge,
Gleitschuhe, Rollen, Öle und Flüssigkeiten, Filter, usw.
– Schäden, die verursacht werden durch: Klimaeinwirkungen, Naturkatastrophen, Vandalismus, usw.
– Jede weitere Anomalie, die nicht auf einen Ursprungsfehler zurückgeht oder nicht der Haftung von
DIECI s.r.l. unterliegt.
Ebenfalls ausgeschlossen sind folgende Komponenten, für die die Garantie der Herstellerfirmen dieser
Produkte gelten:
– Dieselmotor
– Achsen und Untersetzungsgetriebe
– Pumpen und Hydraulikmotoren
– Bereifung
Die Anwendung der genannten Garantien wird von DIECI s.r.l. abgewickelt.
3.2 Garantie: Dauer
DIECI s.r.l. garantiert seine Produkte für 12 Monate ab dem Lieferdatum, an dem die Maschine an den
diese benutzenden Kunden oder Fachhändler/Verkäufer geliefert wurde.
Wird die Maschine im Rahmen des Verkaufs an den Kunden lange Zeit beim Fachhändler/Verkäufer
gelagert, behält sich das Kundendienstzentrum das Recht vor, die Aktivierung der Garantie zu prüfen.
3.3 Garantie: Beginn
Die Garantie beginnt mit dem Datum der Spedition vom Werk (Verkauf an den Fachhändler oder
Verkäufer). Wird die Lieferung über den Fachhändler oder Verkäufer abgewickelt, behält sich die Fa. DIECI
s.r.l. das Recht vor, überprüfen zu können, ob das Datum des Garantiebeginns mit dem Datum des
Transportbeginns oder dem auf dem Beförderungspapier des Garantiegegenstands angegebenen Datum
und/oder mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt. Zu diesem Zweck kann die Vorlage der Originalkopie
dieser Unterlagen gefordert werden.
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DOCMA0000014‐DE ﴾GER﴿ ‐ Apollo SWISS