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Garantie; Ausschluss Von Der Garantie; Garantie: Dauer; Garantie: Beginn - Dieci APOLLO Gebrauchshandbuch

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3 | Garantie

3 Garantie

3.1 Ausschluss von der Garantie

Nicht inbegriffen in der Garantie sind Maschinenschäden, die wie folgt verursacht wurden:
– Fehler des Benutzers
– Nichtdurchführung der in diesem Handbuch vorgesehenen Wartung
– Störungen und/oder Brüche, die nicht auf eine Funktionsstörung der Maschine zurückgeführt werden
können
– Manipulation der Ausrüstung
– Normaler, betriebsbedingter Verschleiß
– Abnutzung von Teilen mit rein optischer Funktion
– Reparaturarbeiten, die von nicht autorisierten Personen oder Zentren ausgeführt wurden
– Nicht  mit  den  in  diesem  Gebrauchs­  und  Wartungshandbuch  enthaltenen  Hinweisen
übereinstimmende Benutzung des Produkts.
– Schäden,  die  durch  die  Nichteignung  der  Umgebung,  in  der  die  Ausrüstung  eingesetzt  wird  und
Phänomene, die nicht auf deren normale Funktionstüchtigkeit zurückzuführen sind.
– Komponenten,  die  Verbrauch  und  Verschleiß  ausgesetzt  sind:  Kupplung,  Riemen,  Bremsbeläge,
Gleitschuhe, Rollen, Öle und Flüssigkeiten, Filter, usw.
– Schäden, die verursacht werden durch: Klimaeinwirkungen, Naturkatastrophen, Vandalismus, usw.
– Jede  weitere  Anomalie,  die  nicht  auf  einen  Ursprungsfehler  zurückgeht  oder  nicht  der  Haftung  von
DIECI s.r.l. unterliegt.
Ebenfalls  ausgeschlossen  sind  folgende  Komponenten,  für  die  die  Garantie  der  Herstellerfirmen  dieser
Produkte gelten:
– Dieselmotor
– Achsen und Untersetzungsgetriebe
– Pumpen und Hydraulikmotoren
– Bereifung
Die Anwendung der genannten Garantien wird von DIECI s.r.l. abgewickelt.

3.2 Garantie: Dauer

DIECI s.r.l.  garantiert  seine  Produkte  für  12  Monate  ab  dem  Lieferdatum,  an  dem  die  Maschine  an  den
diese benutzenden Kunden oder Fachhändler/Verkäufer geliefert wurde.
Wird  die  Maschine  im  Rahmen  des  Verkaufs  an  den  Kunden  lange  Zeit  beim  Fachhändler/Verkäufer
gelagert, behält sich das Kundendienstzentrum das Recht vor, die Aktivierung der Garantie zu prüfen.

3.3 Garantie: Beginn

Die  Garantie  beginnt  mit  dem  Datum  der  Spedition  vom  Werk  (Verkauf  an  den  Fachhändler  oder
Verkäufer). Wird die Lieferung über den Fachhändler oder Verkäufer abgewickelt, behält sich die Fa. DIECI
s.r.l.  das  Recht  vor,  überprüfen  zu  können,  ob  das  Datum  des  Garantiebeginns  mit  dem  Datum  des
Transportbeginns oder dem auf dem Beförderungspapier des Garantiegegenstands angegebenen Datum
und/oder mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt. Zu diesem Zweck kann die Vorlage der Originalkopie
dieser Unterlagen gefordert werden.
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DOCMA0000014‐DE ﴾GER﴿ ‐ Apollo SWISS

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