2 | Einführung
2.4.1 Ausbildung
Dieses Handbuch liefert Benutzern alle die Maschine oder Ausrüstung betreffenden technischen Daten,
Informationen zum Vorhandensein und der Art der Bedien und Sicherheitsvorrichtungen sowie zum
Vorhandensein und der Bedeutung von Schildern und Sicherheitsaufklebern.
Alle Benutzer der Maschine oder der möglicherweise vorhandenen Ausrüstung müssen über alle
erforderlichen Informationen verfügen sowie eine Schulung und Ausbildung bezüglich der korrekten
Benutzungsbedingungen der Verkehrsmittel und Kenntnisse über vorhersehbare, anormale Gefahren
absolviert haben.
Die Informationserteilung, Schulung und eventuelle Ausbildung müssen bei jeder Einführung neuer
Arbeitsausrüstungen und für jede einzelne, dem Benutzer zur Verfügung stehende Arbeitsausrüstung
erfolgen.
HINWEIS
Sicherstellen, dass die im Verkaufsland der Maschine geltenden Gesetzesvorlagen und Richtlinien zur
Informationserteilung, Schulung und Ausbildung des Personals für die Benutzung der Maschine und
ihrer Ausrüstungen eingehalten werden.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Personal über folgende, die sichere Benutzung betreffenden Themen
zu informieren:
– Unfallgefahren
– Zur Sicherheit des Benutzers vorgesehene Sicherheitsvorrichtungen der Maschine und persönliche
Schutzausrüstungen
– Allgemeine und/oder von den internationalen Leitlinien vorgesehene Regeln zur Unfallverhütung
– Von der Gesetzgebung des Empfängerlandes der Maschine vorgesehene Regeln zur Unfallverhütung
Der Benutzer muss die Charakteristika der Maschine vor Arbeitsbeginn kennen und dieses Gebrauchs und
Wartungshandbuch vollständig gelesen haben.
2.4.2 Ausbildung
VORSICHT
Die mit der Benutzung dieser Maschine oder der Ausrüstung beauftragte Person muss einen
zweckmäßigen theoretischen und praktischen Kurs von der den Gesetzesvorgaben im Benutzerland
von Maschine und Ausrüstung vorgesehenen Gesamtdauer absolviert haben.
Im Rahmen der Ausbildung müssen mindestens nachstehende Themen behandelt werden:
– Gebrauch und Beschränkungen der Betriebs und Notsteuerungen der Ausrüstung und der Maschine,
auf die diese Ausrüstungen montiert sind.
– Kenntnis und Verständnis des Gebrauchs und Wartungshandbuchs, der auf der Maschine
angebrachten Steuermarkierungen, Anweisungen und Hinweise.
– Kenntnis und Verständnis der Richtlinien zur Ausrüstung, einschließlich einer gezielten Ausbildung
zum Kennenlernen und Vermeiden von potentiellen Gefahren am Arbeitsplatz.
– Ausreichende Kenntnis der mechanischen Maschinenfunktion, um eine tatsächliche oder potenzielle
Störung erkennen zu können.
– Hinweise zu baulichen Details der Maschine und statischen sowie dynamischen Stabilitätskonzepten
– Verfahren für eine korrekte und sichere Benutzung der Maschine sowohl was den Arbeitsbereich
anbetrifft als auch bezüglich der zu befördernden/anzuhebenden Last, Kenntnis der Tragkraft und
Fahrkenntnisse.
– Kenntnis und Verwendung der während der Benutzung der Maschine und Ausrüstung zu tragenden
PSA.
– Kenntnis über die regelmäßig anfallenden Wartungsarbeiten und deren Ausführung
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DOCMA0000014‐DE ﴾GER﴿ ‐ Apollo SWISS