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Ausbildung - Dieci APOLLO Gebrauchshandbuch

Inhaltsverzeichnis

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2 | Einführung

2.4.1 Ausbildung

Dieses  Handbuch  liefert  Benutzern  alle  die  Maschine  oder  Ausrüstung  betreffenden  technischen  Daten,
Informationen  zum  Vorhandensein  und  der  Art  der  Bedien­  und  Sicherheitsvorrichtungen  sowie  zum
Vorhandensein und der Bedeutung von Schildern und Sicherheitsaufklebern.
Alle  Benutzer  der  Maschine  oder  der  möglicherweise  vorhandenen  Ausrüstung  müssen  über  alle
erforderlichen  Informationen  verfügen  sowie  eine  Schulung  und  Ausbildung  bezüglich  der  korrekten
Benutzungsbedingungen  der  Verkehrsmittel  und  Kenntnisse  über  vorhersehbare,  anormale  Gefahren
absolviert haben.
Die  Informationserteilung,  Schulung  und  eventuelle  Ausbildung  müssen  bei  jeder  Einführung  neuer
Arbeitsausrüstungen  und  für  jede  einzelne,  dem  Benutzer  zur  Verfügung  stehende  Arbeitsausrüstung
erfolgen.
HINWEIS
Sicherstellen, dass die im Verkaufsland der Maschine geltenden Gesetzesvorlagen und Richtlinien zur
Informationserteilung, Schulung und Ausbildung des Personals für die Benutzung der Maschine und
ihrer Ausrüstungen eingehalten werden.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Personal über folgende, die sichere Benutzung betreffenden Themen
zu informieren:
– Unfallgefahren
– Zur  Sicherheit  des  Benutzers  vorgesehene  Sicherheitsvorrichtungen  der  Maschine  und  persönliche
Schutzausrüstungen
– Allgemeine und/oder von den internationalen Leitlinien vorgesehene Regeln zur Unfallverhütung
– Von der Gesetzgebung des Empfängerlandes der Maschine vorgesehene Regeln zur Unfallverhütung
Der Benutzer muss die Charakteristika der Maschine vor Arbeitsbeginn kennen und dieses Gebrauchs­ und
Wartungshandbuch vollständig gelesen haben.
2.4.2 Ausbildung
 VORSICHT
Die mit der Benutzung dieser Maschine oder der Ausrüstung beauftragte Person muss einen
zweckmäßigen theoretischen und praktischen Kurs von der den Gesetzesvorgaben im Benutzerland
von Maschine und Ausrüstung vorgesehenen Gesamtdauer absolviert haben.
Im Rahmen der Ausbildung müssen mindestens nachstehende Themen behandelt werden:
– Gebrauch und Beschränkungen der Betriebs­ und Notsteuerungen der Ausrüstung und der Maschine,
auf die diese Ausrüstungen montiert sind.
– Kenntnis  und  Verständnis  des  Gebrauchs­  und  Wartungshandbuchs,  der  auf  der  Maschine
angebrachten Steuermarkierungen, Anweisungen und Hinweise.
– Kenntnis  und  Verständnis  der  Richtlinien  zur  Ausrüstung,  einschließlich  einer  gezielten  Ausbildung
zum Kennenlernen und Vermeiden von potentiellen Gefahren am Arbeitsplatz.
– Ausreichende Kenntnis der mechanischen Maschinenfunktion, um eine tatsächliche oder potenzielle
Störung erkennen zu können.
– Hinweise zu baulichen Details der Maschine und statischen sowie dynamischen Stabilitätskonzepten
– Verfahren  für  eine  korrekte  und  sichere  Benutzung  der  Maschine  sowohl  was  den  Arbeitsbereich
anbetrifft  als  auch  bezüglich  der  zu  befördernden/anzuhebenden  Last,  Kenntnis  der  Tragkraft  und
Fahrkenntnisse.
– Kenntnis und Verwendung der während der Benutzung der Maschine und Ausrüstung zu tragenden
PSA.
– Kenntnis über die regelmäßig anfallenden Wartungsarbeiten und deren Ausführung
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DOCMA0000014‐DE ﴾GER﴿ ‐ Apollo SWISS

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