19 Abfallentsorgung
– Abfälle dürfen nicht in die Umwelt entsorgt werden, sondern sind zweckmäßig zu entsorgen. Altöle,
Batterien, fettverschmierte Lappen, Bremsbeläge usw. müssen an Fachbetriebe geliefert werden, die
für die Entsorgung von umweltschädigenden Abfällen autorisiert sind.
– Eine unsachgemäße Abfallentsorgung stellt eine Gefahr für die Umwelt dar. Potenziell gefährliche
Abfälle sind: Schmiermittel, Kraftstoffe, Kühlmittel, Filter und Batterien.
– Abfälle nicht auf dem Boden, in Abflüssen oder wasserführenden Schichten ausbringen.
– Informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden oder Sammelstellen über zweckmäßige
Möglichkeiten zum Recyceln oder Entsorgen von Abfällen.
19.1 Ökologische Ansätze
Nachstehend finden Sie einige hilfreiche Empfehlungen. Informieren Sie sich über die diesbezüglich in
Ihrem Land geltenden Gesetzesvorgaben.
Informieren Sie sich bei Lieferanten von Schmierölen, Brennstoffen, Frostschutzprodukten,
Reinigungsmitteln, usw. über deren Auswirkungen auf Mensch und Natur sowie die für deren Benutzung,
Lagerung und Entsorgung zu befolgenden Richtlinien.
– Vermeiden Sie das erneute Befüllen von Behältern mit unzweckmäßigen Kanistern oder druckfesten
Versorgungssystemen, die ein beachtliches Austreten und Vergießen von Flüssigkeiten verursachen
können.
– Moderne Schmieröle enthalten Zusatzstoffe. Verbrennen Sie keine kontaminierten Brennöle und/oder
gebrauchte Öle in konventionellen Heizanlagen.
– Verhindern Sie, dass es beim Umfüllen zu einem Verlust von Motorkühlflüssigkeiten, Schmierölen des
Motors und des Antriebs, Hydrauliköl, Bremsflüssigkeit. usw. kommt. Bewahren Sie diese Flüssigkeiten
bis zum Zeitpunkt der zweckmäßigen Entsorgung gemäß der Gesetzesvorschriften oder der örtlichen
Vorgaben sicher auf.
– Moderne Frostschutzmittel und ihre Lösungen wie beispielsweise Frostschutz und andere
Zusatzstoffe sollten alle zwei Jahre gewechselt werden. Sie dürfen nicht in den Boden eindringen,
weshalb eine zweckmäßige Aufnahme und Entsorgung vorzusehen ist.
– Nehmen Sie keine Eingriffe direkt an Klimaanlagen (Optional) vor, die deren Öffnung erfordern.
Klimaanlagen enthalten Gase, die nicht frei in der Atmosphäre ausgesetzt werden dürfen. Wenden Sie
sich an einen Händler oder eine Fachkraft, die über spezielle Ausrüstungen verfügt und jeweils die
Neubefüllung der Anlage vornimmt.
– Austritte beliebiger Natur oder Defekte an den Kühl oder Hydraulikanlagen des Motors sollten
umgehend repariert werden.
19.2 Umweltschutz
Die Verschmutzung von Kanalisation, Wasserläufen oder Böden ist rechtswidrig. Verwenden Sie
genehmigte Deponien, einschließlich spezieller von den Ortsverwaltungen vorgesehener Orte oder
Werkstätten, die über Ausrüstungen zur Aufarbeitung von Altöl verfügen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich
bezüglich genauerer Informationen an die örtlichen Behörden.
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