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Abfallentsorgung; Ökologische Ansätze; Umweltschutz - Dieci APOLLO Gebrauchshandbuch

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19 Abfallentsorgung

– Abfälle dürfen nicht in die Umwelt entsorgt werden, sondern sind zweckmäßig zu entsorgen. Altöle,
Batterien, fettverschmierte Lappen, Bremsbeläge usw. müssen an Fachbetriebe geliefert werden, die
für die Entsorgung von umweltschädigenden Abfällen autorisiert sind.
– Eine  unsachgemäße  Abfallentsorgung  stellt  eine  Gefahr  für  die  Umwelt  dar.  Potenziell  gefährliche
Abfälle sind: Schmiermittel, Kraftstoffe, Kühlmittel, Filter und Batterien.
– Abfälle nicht auf dem Boden, in Abflüssen oder wasserführenden Schichten ausbringen.
– Informieren  Sie  sich  bei  den  örtlichen  Behörden  oder  Sammelstellen  über  zweckmäßige
Möglichkeiten zum Recyceln oder Entsorgen von Abfällen.
19.1 Ökologische Ansätze
Nachstehend  finden  Sie  einige  hilfreiche  Empfehlungen.  Informieren  Sie  sich  über  die  diesbezüglich  in
Ihrem Land geltenden Gesetzesvorgaben.
Informieren  Sie  sich  bei  Lieferanten  von  Schmierölen,  Brennstoffen,  Frostschutzprodukten,
Reinigungsmitteln, usw. über deren Auswirkungen auf Mensch und Natur sowie die für deren Benutzung,
Lagerung und Entsorgung zu befolgenden Richtlinien.
– Vermeiden  Sie  das  erneute  Befüllen  von  Behältern  mit  unzweckmäßigen  Kanistern  oder  druckfesten
Versorgungssystemen,  die  ein  beachtliches  Austreten  und  Vergießen  von  Flüssigkeiten  verursachen
können.
– Moderne Schmieröle enthalten Zusatzstoffe. Verbrennen Sie keine kontaminierten Brennöle und/oder
gebrauchte Öle in konventionellen Heizanlagen.
– Verhindern Sie, dass es beim Umfüllen zu einem Verlust von Motorkühlflüssigkeiten, Schmierölen des
Motors und des Antriebs, Hydrauliköl, Bremsflüssigkeit. usw. kommt. Bewahren Sie diese Flüssigkeiten
bis zum Zeitpunkt der zweckmäßigen Entsorgung gemäß der Gesetzesvorschriften oder der örtlichen
Vorgaben sicher auf.
– Moderne  Frostschutzmittel  und  ihre  Lösungen  wie  beispielsweise  Frostschutz  und  andere
Zusatzstoffe  sollten  alle  zwei  Jahre  gewechselt  werden.  Sie  dürfen  nicht  in  den  Boden  eindringen,
weshalb eine zweckmäßige Aufnahme und Entsorgung vorzusehen ist.
– Nehmen  Sie  keine  Eingriffe  direkt  an  Klimaanlagen  (Optional)  vor,  die  deren  Öffnung  erfordern.
Klimaanlagen enthalten Gase, die nicht frei in der Atmosphäre ausgesetzt werden dürfen. Wenden Sie
sich  an  einen  Händler  oder  eine  Fachkraft,  die  über  spezielle  Ausrüstungen  verfügt  und  jeweils  die
Neubefüllung der Anlage vornimmt.
– Austritte  beliebiger  Natur  oder  Defekte  an  den  Kühl­  oder  Hydraulikanlagen  des  Motors  sollten
umgehend repariert werden.

19.2 Umweltschutz

Die  Verschmutzung  von  Kanalisation,  Wasserläufen  oder  Böden  ist  rechtswidrig.  Verwenden  Sie
genehmigte  Deponien,  einschließlich  spezieller  von  den  Ortsverwaltungen  vorgesehener  Orte  oder
Werkstätten, die über Ausrüstungen zur Aufarbeitung von Altöl verfügen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich
bezüglich genauerer Informationen an die örtlichen Behörden.
DOCMA0000014‐DE ﴾GER﴿ ‐ Apollo SWISS
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