2 | Einführung
– bei Einsatz der Maschine im Straßenverkehr muss der Benutzer über eine Fahrerlaubnis entsprechend
der im jeweiligen Land geltenden Rechtsnormen verfügen;
– die beweglichen hydraulischen Maschinenteile, um Personen zu heben.
HINWEIS
Für jeden anderen Gebrauch der Maschine, der von den oben aufgeführten abweicht, behält sich der
Hersteller das Recht vor, die Garantiebedingungen neu zu übersehen.
2.11 Erklärung der ersten Abnahmeprüfung
Erklärung der ersten Abnahmeprüfung des Herstellers
DIECI s.r.l. erklärt, dass alle Maschinen und Ausrüstungen, die in den eigenen Produktionsstätten
hergestellt wurden, vor der Markteinführung statischen und dynamischen Prüfungen unterzogen wurden,
um die einwandfreie Funktionsfähigkeit sowie die Erfüllung aller EURichtlinien, denen sie unterliegt,
festzustellen.
Nach Beendigung der durchgeführten Prüfungen wurde das CEZertifikat für die geprüfte Maschine
ausgestellt.
Jedes Produkt von DIECI s.r.l. mit dem CEZeichen verfügt über das entsprechende Zertifikat, das aus
rechtlichen Gründen vom rechtmäßigen Eigentümer aufbewahrt wird.
2.12 Haftung
– Die Maschinen und die Ausrüstungen wurden entsprechend den zum Zeitpunkt des Verkaufs
geltenden EGRichtlinien hergestellt.
– Die Nichteinhaltung der Anwendungs und Sicherheitsrichtlinien oder ein Einsatz der Maschine in
nicht perfektem Zustand können zu Unfällen führen, die strafrechtlich verfolgt werden.
– Der Hersteller haftet nicht für Schäden an Personen, Sachen oder Tieren, die auf einen nicht korrekten
Maschinengebrauch oder auf konstruktive Veränderungen sowie nicht zugelassene Anwendungen
und Umgestaltungen zurückzuführen sind.
– Der Hersteller behält sich außerdem das Recht vor, ohne Vorankündigung aus technischen oder
geschäftlichen Gründen Veränderungen an der Maschine vorzunehmen.
2.13 Hersteller
DIECI s.r.l.
Via E. Majorana, 2/4
42027 Montecchio Emilia (RE) ITALY
St.Nr. 01283560686 MwSt. 01682740350
Tel. +39 0522 869611 Fax +39 0522 869744
EMail: info@dieci.com
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