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Programmsteuerung - IAI SSEL Betriebshandbuch

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1.8

Programmsteuerung

GOTO (Sprung)
Erweiterungsbedin
gung (LD, A, O,
AB, OB)
wahlweise
[Funktion]
Springe zu der Position der in Operand 1 angegebenen Markennummer.
(Hinweis)
Ein GOTO-Befehl gilt nur innerhalb eines Programms.
[Beispiel 1]
Die Verwendung eines GOTO-Befehls zur Verzweigung aus einer oder in eine der nachfolgend
aufgeführten Syntaxstrukturen ist verboten.
Die maximale Anzahl Verschachtelungen ist für jeden bedingten Verzweigungsbefehl oder
Unterprogrammaufruf festgelegt. Wird kein EDXX-Befehl angetroffen, wird eine Verschachtelung
daher unendlich oft wiederholt und es wird ein Verschachtelungs-Überlauffehler generiert. Bei
Palettierungseinstellung wird ein Fehler gemeldet, wenn der zweite BGPA-Befehl nach der ersten
BGPA-Vereinbarung angegeben wird, ohne dass ein EDPA angetroffen wurde.
(1) Syntax IFXX oder ISXX und EDIF
(2) Syntax DWXX und EDDO
(3) Syntax SLCT und EDSL
(4) Syntax BGSR und EDSR
(5) Syntax BGPA und EDPA
TAG (Marke vereinbaren)
Erweiterungsbedin
gung (LD, A, O,
AB, OB)
Verboten
[Funktion]
Setzen der in Operand 1 angegebenen Markennummer.
[Beispiel 1]
Siehe Abschnitt über GOTO-Befehl.
Eingangsbeding
ung (E/A,
Merker)
Vereinbarung
wahlweise
TAG
1
:
:
:
GOTO
1
Eingangsbeding
ung (E/A,
Merker)
Vereinbarung
Verboten
Befehl, Vereinbarung
Befehl,
Operand 1
Markierung
GOTO
snummer
Setze eine Marke.
Springe zu Marke 1.
Befehl, Vereinbarung
Befehl,
Operand 1
Markierung
TAG
snummer
Teil 2 - Programme
Ausgang
(Ausgang,
Operand 2
Merker)
Verboten
CP
Ausgang
(Ausgang,
Operand 2
Merker)
Verboten
CP
144

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