FRONT-AIR BAGS
Beschreibung und Arbeitsweise
Der Front-Airbag (für Fahrer und Beifahrer)
ist eine sofort bei Frontalaufprall anspre-
chende Sicherheitseinrichtung.
Abb. 49
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Abb. 50
Diese Vorrichtung besteht aus einem sich
sofort füllenden Luftsack, in einer eigens da-
zu bestimmten Aufnahme:
– in der Lenkradmitte für den Fahrer;
– im Armaturenbrett, mit einem Kissen mit
größerem Volumen, für den Beifahrer.
Der Front-Airbag (Fahrer- und Beifahrer-
seite) ist eine Vorrichtung zum Schutz bei
mäßigem oder heftigem Frontalaufprall, die
einen Luftsack zwischen Passagier und Lenk-
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rad oder Armaturenbrett anbringt.
Bei einem Aufprall verarbeitet eine elek-
tronische Steuerung die von einem Verzö-
gerungssensor kommenden Signale, und
veranlasst, falls erforderlich, das Aufblasen
des Airbags.
Der Luftsack füllt sich sofort und schützt
somit den Körper der vorderen Passagiere
vor den Strukturen, die evtl. Verletzungen
verursachen könnten. Sofort danach entleert
sich das Kissen.
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Der Frontairbag (für Fahrer und Beifahrer)
ist kein Ersatz, sondern eine Ergänzung für
den Sicherheitsgurt, der beim Fahren immer
angelegt werden sollte, wie es die Gesetz-
gebung in Europa und in den meisten auße-
reuropäischen Ländern auch vorschreibt.
Bei einem Aufprall würde ein nicht ange-
schnallter Fahrgast nach vorn fallen und mit
dem sich noch aufblasenden Kissen in
Berührung kommen. In diesem Fall verrin-
gert sich der Schutz des Luftkissens.
Die Frontairbag sind eine Vorrichtung für
den Schutz der Fahrgäste, die bei frontalem
Aufprall eingreift. Das Nichtansprechen bei
anderen Aufprallarten (seitlich, hinten, Über-
schlagen usw.) ist nicht als Anzeichen eines
Systemmangels zu verstehen.
Beim frontalen Aufprall gegen stark ver-
formbare oder bewegliche Gegenstände
(z.B. Pfähle der Straßenverkehrsschilder,
Kies oder Schneehaufen usw.) oder wenn
die Frontfläche des Fahrzeugs nicht beein-
trächtigt wird (z.B. der Aufprall der Stoß-
stange gegen die Leitplanke) oder Unter-
fahren anderer Fahrzeuge oder Leitplanken
(z.B. unter einen Lastkraftwagen) können
sich die Airbags nicht aktivieren, da sie kei-
nen zusätzlichen Schut zu den Sicherheits-
gurten bieten und somit ihre Aktivierung
unnötig wäre.
Das Nichtansprechen in diesen Fällen ist
daher nicht als Systemstörung auszulegen.