1) Bei Verwendung von Mineralwolle zwischen den Brandschutzklappen beträgt der Abstand 80 mm zueinander.
2) Konstruktions- bzw. Montagebedingt (ist auf die örtlichen Gegebenheiten anzupassen).
3) Die Verwendung des Zusatzrahmens (Einbau-/Anbausatz) ist ausschließlich bei BKA-EN L=375 möglich.
4) Montagebedingt in Abhängigkeit der Anbauposition (s. Einbaudetails).
5) Einbau nur in Verbindung mit einem bauseitig herzustellenden Betonsockel.
6) Für jede Brandschutzklappe ist eine eigene Einbauöffnung vorzusehen.
7) Die Ausführung des Einbausatzes Typ GDL ist abhängig von der Steghöhe der gewählten Metallständerprofile (CW/UW; Einfachständerwerk) der Wand und ist bei der
Bestellung und der Auswahl des Einbausatzes Typ GDL zu berücksichtigen und anzugeben.
8) Einbau nur in Verbindung mit nachgewiesener, öffnungsloser, vierseitiger, gerader feuerwiderstandsfähiger Lüftungsleitung (L90), zwischen BKA-EN mit Einbaurahmen
ERA2 und der zu schützenden feuerwiderstandsfähigen Wand, hergestellt aus einer verzinkten Stahlblechlüftungsleitung mit einer Bekleidung aus Kalziumsilikatplatten.