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Aussetzbetrieb Nach Fem 9.683; Berechnung Der Betriebs- Und Pausenzeiten; Prüfungen; Typprüfung - Liftket Star One Betriebsanleitung

Elektrokettenzug
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Inhaltsverzeichnis
5.4.1.2

Aussetzbetrieb nach FEM 9.683

5.4.1.3

Berechnung der Betriebs- und Pausenzeiten

Beispiel
5.5
Prüfungen
5.5.1
Typprüfung
5.5.2

Richtlinien und Normen

In Abhängigkeit von der Einschaltdauer müssen bestimmte Pausenzeiten ein-
gehalten werden bis der Elektrokettenzug weiter betrieben werden darf.
Ein Hebezeug soll 1000 kg Last 6 m hoch heben. Die Hubgeschwindigkeit
soll 6 m/min betragen.
Tab. 11: Leistungsdaten
Traglast
Hubgeschwindigkeit
Triebwerksgruppe
Bei Betriebsbeginn besitzt das Hebezeug eine Temperatur von 20°C.
Berechnung der Betriebszeit für ein Hubspiel:
Betriebszeit = [6 m (Heben) + 6 m (Senken)] / 6 m/min
Betriebszeit = 2 min je Hubspiel
Im Kurzzeitbetrieb kann das Hebezeug gemäß FEM 9.683 in Triebwerks-
gruppe 2m/M5 ca. 30 min ohne Pause arbeiten. Dies entspricht 15 Hub-
spielen und 15000 kg Transportgut.
Nach Erreichen der Betriebsdauer von 30 Minuten kann das Hebezeug im
Aussetzbetrieb weiter betrieben werden.
Die Einschaltdauer für die Triebwerksgruppe 2m/M5 gemäß FEM 9.683
beträgt 40 %. Das bedeutet, dass nach jeder Betriebszeit eine Pause vom
1,5-fachen der Betriebszeit eingelegt werden muss.
Diese Pause wird in der Regel für das Anschlagen und Abnehmen der Last
benötigt.
Die Elektrokettenzüge inklusive der dazugehörigen Fahrwerke sind typge-
prüft.
Die dynamischen und statischen Prüfungen des Hebezeugs gemäß EG-
Maschinenrichtlinie wurden vom Hersteller durchgeführt. Die Werksprüfung
ist mit dem Prüfbuch bescheinigt.
HINWEIS
Die Prüfvorschriften gelten für Deutschland. In anderen Ländern müssen
die gültigen nationalen bzw. förderalen Unfallverhütungsvorschriften
beachtet werden.
Arbeiten am Elektrokettenzug sind ausschließlich durch ausgebildete Per-
sonen (befähigte Personen/Sachverständige) nach Abschalten der Strom-
versorgung und Sichern des Arbeitsbereiches durchzuführen.
Der Einsatz der Elektrokettenzüge ist nach folgenden Vorschriften möglich:
DGUV V54 - Winden, Hub- und Zuggeräte
oder
DGUV V52 - Krane
Die Prüfungen des Hebezeuges vor der ersten Inbetriebnahme, nach
wesentlichen Änderungen und die wiederkehrenden Prüfungen sind vom
Betreiber zu veranlassen.
Prüfungen > Richtlinien und Normen
1000 kg
6 m/min
2m/M5 (Herstellerangabe)
Betrieb
49
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