Betrieb
Erstinbetriebnahme > Inbetriebnahmeprüfung
5.1.3
Inbetriebnahmeprüfung
5.1.3.1
Prüfumfang
5.1.3.2
Prüfablauf
40
WARNUNG
Das Hebezeug darf nur in Betrieb genommen werden, wenn es den Unfall-
verhütungsvorschriften und den nationalen Normen entspricht.
Mit der Inbetriebnahmeprüfung stellt der Betreiber sicher, dass die Lastauf-
nahmeeinrichtungen und Hebezeuge uneingeschränkt sicher funktionieren
können. Die statischen und dynamischen Eigenschaften des Hebezeuges
müssen beachtet werden.
Die Konformitätserklärung des Hebezeuges bzw. des Kranes muss vorliegen.
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Identifikation des Kranes, des Hebezeuges inklusive Typschild, Prüfbuch
und Dokumentation der Tragmittel und Lasthaken.
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Alle Ist-Werte der Lasthaken in das Prüfbuch eintragen.
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Zustand und Tragfähigkeit der Tragkonstruktion kontrollieren.
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Zustand und Tragfähigkeit des Hebezeuges kontrollieren.
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Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen prüfen.
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Einhaltung von Sicherheitsabständen und Freimaßen kontrollieren.
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NOT-Halt-Einrichtung durch Betätigen des NOT-Halt-Tasters prüfen.
VORSICHT
Prüfung mit äußerster Vorsicht.
Last immer in Bodennähe halten.
Zweite Arbeitsbewegung erst einleiten, wenn Schwingungen aus der vor-
herigen Bewegung abgeklungen sind. Verformungen und Schwingungen
protokollieren.
1.
Aller Funktionen ohne Last prüfen.
2.
Alle Sicherheitseinrichtungen prüfen.
3.
Prüfen mit Prüflast = 1,25x Nennlast. Diese Prüfung dient im Wesent-
lichen der Überprüfung der Tragkonstruktion und Bremsen (statische
Prüfung).
4.
Prüfen mit Prüflast = 1,1x Nennlast (dynamische Prüfung).
Alle Möglichkeiten des bestimmungsgemäßen Betriebes und alle
Funktionen mit 1,1x Nennlast prüfen. Die dynamische Prüfung mit
Überlagerung der möglichen Arbeitsbewegungen mit maximalen
Arbeitsgeschwindigkeiten durchführen.
Die 1,1 fache Nennlast muss ohne Veränderung der Einstellung der
Rutschkupplung gehoben werden.
5.
Verhalten des Hebezeuges / Kranes bei Fehlanwendungen prüfen.
6.
Wenn vorhanden Endschalter einstellen.
7.
Alle Sicherheitseinrichtungen anfahren.
8.
Abschluss der Inbetriebnahme im Prüfbuch protokollieren.
9.
Termin für 1. Wiederholungsprüfung durch eine Prüfplakette und /
oder Eintrag im Prüfbuch festhalten.
Nach erfolgreichem Abschluss der Inbetriebnahmeprüfung darf das
Hebezeug bzw. der Kran bestimmungsgemäß verwendet werden.