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Zuordnung Der Unfallverhütungsvorschriften; Prüfung Bei Einsatz Nach Dguv V54; Prüfung Bei Einsatz Nach Dguv V52, § 25 Und - Liftket Star One Betriebsanleitung

Elektrokettenzug
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Inhaltsverzeichnis
Betrieb
Prüfungen > Prüfung bei Einsatz nach DGUV V52, § 25 und § 26
5.5.3
Zuordnung der Unfallverhütungsvorschriften
5.5.4
Prüfung bei Einsatz nach DGUV V54, § 23
5.5.5
Prüfung bei Einsatz nach DGUV V52, § 25 und § 26
50
Grundsätzlich gilt hierzu die EG-Maschinenrichtlinie Punkt 4.1.3 ‚Zwecktaug-
lichkeit'.
HINWEIS
Bei schweren Einsatzbedingungen z.B. häufiger Betrieb mit Volllast, stau-
bige oder aggressive Umgebung, große Schalthäufigkeit, hohe Einschalt-
dauer, sind die Prüfabstände zu verkürzen.
Bei jeder wiederkehrenden Prüfung ist die Restnutzungsdauer ent-
sprechend FEM 9.755 zu ermitteln und zu protokollieren.
Die Zuordnung eines Elektrokettenzuges zu der entsprechenden Vorschrift
ist abhängig von der Einbausituation sowie von der Anzahl der Bewegungs-
richtungen.
Für die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Ände-
rungen muss das Hebezeug zugeordnet werden:
Stationäre Aufhängung
DGUV V54
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zur Zuordnung des
Elektrokettenzuges in die entsprechende Vorschrift liegt in der Ver-
antwortung des Betreibers.
Gemäß DGUV V54, § 23 müssen die kraftgetriebenen Hubwerke wie folgt
geprüft werden:
Prüfung
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
Prüfung nach wesentlichen Änderungen vor
Wiederinbetriebnahme
Wiederkehrende Prüfungen
(mindestens einmal jährlich)
Gemäß DGUV V52, § 25 und § 26 müssen Krane wie folgt geprüft werden:
Prüfung
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
Prüfung nach wesentlichen Änderungen vor
Wiederinbetriebnahme
Aufhängung mit Handfahrwerk
DGUV V52
Prüfer
zur Prüfung befähigte Person
zur Prüfung befähigte Person
zur Prüfung befähigte Person
Prüfer
Sachverständiger
Sachverständiger
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