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Außerbetriebnahme - Liftket Star One Betriebsanleitung

Elektrokettenzug
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5.3.3.3 Außerbetriebnahme
Das Entfernen der Hakenmaulsicherung/Sperrklinke oder das Arbeiten mit
offener Hakenmaulsicherung/Sperrklinke ist verboten.
Die Lastkette darf nicht über Kanten umgelenkt oder als Tragschlinge
benutzt werden.
Hinweise zum Heben und Senken der Last
Nehmen Sie vor dem Arbeiten mit dem Hebezeug eine Position ein, von
der der gesamte Arbeitsbereich überblickt werden kann. Wenn dies nicht
möglich ist, muss eine zweite Person, die den Arbeitsbereich einsehen
kann, hinzugezogen werden.
Der Hubvorgang wird durch das Drücken der entsprechenden Tasten des
Hängetasters ausgelöst.
Zum Anheben der Last vom Boden muss immer die kleinste mögliche
Hubgeschwindigkeit verwendet werden.
Die Lastkette darf vor dem Heben der Last vom Boden nicht schlaff
sein. Sie muss zuerst mit der kleinsten möglichen Hubgeschwindigkeit
gespannt werden.
Die niedrige Geschwindigkeit darf nur für kurze Hubwege verwendet
werden.
Der Tippbetrieb ist verboten.
Die zulässige Einschaltdauer des Hebezeuges ist zu beachten.
Hinweise zum horizontalen Bewegen der Last
Bei Handfahrwerken darf die Last nur durch Schieben am Hebezeug oder
der angehängten Last bewegt werden.
Die Last muss geführt und darf nicht geschleudert werden.
Das Ziehen am Hängetaster ist verboten!
Außerbetriebnahme aufgrund von Fehlern
Das Hebezeug ist unverzüglich abzuschalten:
bei Beschädigung oder fehlender Funktion der Bedienelemente wie Hän-
getaster oder Funkfernsteuerung
bei Beschädigung von elektrischen Einrichtungen, Leitungen und Isolati-
onen
bei Versagen der Bremsen und Sicherheitseinrichtungen
Außerbetriebnahme aufgrund von Arbeitsende
Beim Verlassen des Arbeitsplatzes oder bei Arbeitsende muss der Bediener
folgende Sicherheitsmaßnahmen treffen:
Das Hebezeug muss unbelastet abgestellt werden.
Der Bediener muss das Hebezeug außerhalb des Verkehrsbereiches in der
Parkposition positionieren.
Der NOT-Halt (wenn vorhanden) muss betätigt werden.
Das Hebezeug muss am Netzanschlussschalter oder am Trennschalter
abgeschaltet werden.
Außerbetriebnahme aufgrund von Wartungsarbeiten
Wartungsarbeiten dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden.
Vor Wartungsarbeiten muss der Netzanschlussschalter oder der Trenn-
schalter des Hebezeuges abgeschaltet und gegen unbefugtes oder irr-
tümliches Wiedereinschalten gesichert werden.
Wartungsarbeiten dürfen nur am unbelasteten Hebezeug durchgeführt
werden.
Bewegliche Teile sind gegen Herabfallen zu sichern bzw. vom Hebezeug
zu entfernen.
Betrieb
Betrieb > Arbeiten mit dem Hebezeug
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