5.3.3
Arbeiten mit dem Hebezeug
5.3.3.1
Arbeitsbeginn
Aufgehängte Last / Herabfallende Teile
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Während des Betriebs des Hebezeuges können schwebende Lasten oder
Teile davon herabfallen.
VORSICHT
Der Aufenthalt von Personen unter der schwebenden Last ist verboten.
Das Heben und Verfahren von Lasten über Personen ist verboten.
Die Gefahrenbereiche des Hebezeuges sind zu kennzeichnen.
Das Personal ist entsprechend einzuweisen und muss Schutzausrüstung
tragen.
VORSICHT
Der Bediener muss sich vor Arbeitsbeginn vom ordnungsgemäßen und
betriebssicheren Zustand des Hebezeuges überzeugen.
Bei sicherheitsrelevanten Mängeln oder Schäden am Hebezeug einschließ-
lich der dazugehörigen Komponenten ist das Hebezeug unverzüglich still-
zusetzen.
Kontrollen vor Arbeitsbeginn (Tägliche Kontrolle)
Schäden an tragenden Teilen wie Kette, Haken, Aufhängung, Tragkon-
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struktion usw.
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Verdreht montierte Lastkette oder durchgeworfene Hakenflasche
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Lastkette auf ausreichende Schmierung prüfen
Schäden an elektrischen Einrichtungen, Leitungen und Isolationen
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Versagen oder verzögerte Funktion der Bremsen, Endschalter und Sicher-
heitseinrichtungen
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Fehlen von Gehäuseteilen, Abdeckungen oder Gummipuffern
HINWEIS
Beim Arbeiten mit Hebezeugen Schutzausrüstung tragen.
Vor Anschalten des Hebezeuges immer prüfen, dass sich keine Personen im
Gefahrenbereich des Hebezeuges befinden.
Funktionstest der Bremsen
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Heben ohne Last ausführen und das Hebezeug stillsetzen.
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Senken ohne Last ausführen und das Hebezeug stillsetzen. Beide Arbeits-
bewegungen müssen problemlos zum Stillstand kommen.
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Das Hebezeug senkrecht über der Last positionieren.
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Die Last anschlagen.
Heben mit Last ausführen und das Hebezeug nach kurzem Hubweg still-
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setzen. Die Bewegung Heben muss problemlos gestoppt werden können.
Die Last darf nicht durchrutschen.
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Senken mit Last ausführen und das Hebezeug nach kurzem Hubweg still-
setzen. Die Bewegung Senken muss problemlos gestoppt werden können.
Der Bremsweg soll ca. zwei Kettenglieder betragen. Bei Hebezeugen mit
Hubgeschwindigkeiten > 8 m/min darf der Bremsweg max. 1/60 der Hub-
geschwindigkeit (in mm) betragen.
VORSICHT
Der Bediener muss sich vor Arbeitsbeginn von der Funktionsfähigkeit der
Bremse überzeugen.
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