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Sicherheit; Bestimmungsgemäße Verwendung Von Elektrokettenzügen - Liftket Star One Betriebsanleitung

Elektrokettenzug
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Inhaltsverzeichnis
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Sicherheit

2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung von Elektrokettenzügen
Bestimmungsgemäße Verwendung von Elektrokettenzügen
Dieses Kapitel enthält alle wichtigen Sicherheitshinweise zum sicheren und
störungsfreien Betrieb des Elektrokettenzuges und seiner Komponenten.
Der Elektrokettenzug und seine Komponenten sind nach den anerkannten
Regeln der Technik gebaut und sind zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens
betriebssicher. Durch unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Ver-
wendung können von der Anlage jedoch Gefahren ausgehen. Der Betreiber
ist dafür verantwortlich, dass das Personal und die Bediener die Betriebsan-
leitung kennen, gelesen und verstanden haben.
Jegliche unsachgemäßen Veränderungen, An- oder Umbauten am Elektro-
kettenzug und seinen Komponenten sind untersagt.
Der Elektrokettenzug darf ausschließlich zum vertikalen Heben und Senken
und in Verbindung mit Fahrwerken zum horizontalen Bewegen von Lasten
eingesetzt werden. Jeder darüberhinausgehende Gebrauch, insbesondere
die Nichtbeachtung der Bedienverbote, gilt als nicht bestimmungsgemäß,
da sie Gefahren für Leib und Leben verursachen können. Für hieraus resul-
tierende Schäden haftet der Hersteller nicht, das Risiko hierfür trägt der
Benutzer.
Der Elektrokettenzug darf ausschließlich von Personen bedient werden, die
durch den Betreiber unterwiesen wurden. Sie müssen diese Betriebsanleitung
kennen und ständig verfügbar haben.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Anschlagpunkte des Elektroketten-
zuges so ausgebildet sind, dass die eingeleiteten Kräfte sicher aufgenommen
werden.
Der Elektrokettenzug darf nur betrieben werden, wenn er vorschriftsmäßig
aufgehängt ist und damit sichergestellt ist, dass der auslaufende Ketten-
strang bei der jeweiligen Hubbewegung aufgrund der eigenen Kettenmasse
sicher aus dem Kettenzug auslaufen kann. Das Nichtbeachten dieses Hin-
weises führt zum Kettenstau in der Kettenführung und damit zur Beschädi-
gung des Elektrokettenzuges.
Beim Gebrauch des Elektrokettenzuges darf die maximale Traglast (WLL)
nicht überschritten werden. Die Einschaltdauer und die Anzahl der Schal-
tungen müssen eingehalten werden.
Vor Inbetriebnahme muss sicher gestellt sein, dass alle elektrischen
Anschlüsse vorschriftsmäßig ausgeführt und alle Kabel unversehrt sind. Die
Anlage muss über einen Netztrennschalter spannungsfrei geschalten werden
können.
Arbeiten am Elektrokettenzug sind ausschließlich durch befähigte Personen
nach Abschalten und Verschließen des Kranhauptschalters sowie Absperren
des Arbeitsbereiches durchzuführen.
Die Ausrüstung des Elektrokettenzuges mit oder ohne Fahrwerk ist die
Grundlage für die Einstufung, ob das Hebezeug ein Kran oder ein kraftge-
triebenes Hubwerk ist. Beim Umbau von Elektrokettenzügen ist immer zu
prüfen, ob diese Einstufung verändert wurde. Die Prüfungen vor der ersten
Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen und die wiederkehrenden
Prüfungen müssen entsprechend dem Ausrüstungszustand als Prüfung für
den Kran oder als Prüfung für ein kraftgetriebenes Hubwerk durchgeführt
werden.
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