6.3.10.4 Prüfungen
Erstinbetriebnahmeprüfung
Wiederholungsprüfung Kupplung
Durchführung der Prüfung
VORSICHT
Quetschgefahr
Quetschen der Finger
−
Messaufnehmer ausschließlich am Haltegriff halten.
−
Schutzhandschuhe tragen.
1.
Prüfgerät an Kette oberhalb des Lasthakens befestigen.
2.
Taste 'Heben' am Hängetaster des Elektrokettenzuges betätigen und
des Prüfgerät behutsam gegen das Gehäuse des Elektrokettenzuges
fahren.
Prüfen, ob das Rutschkraftprüfgerät den Messwert = 1,3-fache
Nennlast anzeigt.
3.
Lösen der Kontermutter (3).
4.
Zugstange mit Zange (1) bzw. Haltemutter mit Ringschlüssel (2) fest-
halten.
5.
Drehen der Druckmutter (4) nach rechts, so dass die Last gerade so
gehoben wird.
Das Kupplungsmoment erhöht sich.
oder
6.
Drehen der Druckmutter (4) nach links, so dass die Last gerade noch
gehoben wird.
Das Kupplungsmoment reduziert sich.
7.
Einstellung der Kupplung mit Kontermutter (3) arretieren.
8.
Nochmaliges Prüfen der Kupplungseinstellung durch Heben der
Nennlast.
Die Kupplung ist werksseitig gemäß der vertraglichen Vereinbarung
eingestellt. Die auf dem Typschild angegebene Traglast (WLL) wird
sicher gehoben.
Bei der Erstinbetriebnahme des Elektrokettenzuges muss die 1,1-fache
Nennlast sicher gehoben werden. Außerdem muss die Auslösegrenze der
Kupplung geprüft werden. ⮫
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Bei der wiederkehrenden Prüfung muss geprüft werden, ob der Elektroket-
tenzug die Prüflast sicher hebt. Außerdem muss die Auslösegrenze der
Rutschkupplung geprüft werden.
Prüflast bei wiederkehrender Prüfung = Nennlast oder eine Last nahe
der Nennlast
1.
Prüfen, ob Nennlast sicher gehoben wird.
2.
Prüfen der Auslösegrenze mit geeignetem Prüfgerät.
HINWEIS
Die Auslösegrenze soll bei ca. 1,3-facher Nennlast liegen.
3.
Nochmaliges Prüfen, ob Nennlast gehoben wird.
Bei auftretenden Fehlern ist die Einstellung der Rutschkupplung zu
wiederholen und die Auslösegrenze der Rutschkupplung erneut zu
überprüfen.
Wartungsarbeiten > Kupplung
Kapitel 6.3.10.5 „Prüfung der Auslösegrenze"
Wartung
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