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Wartungsarbeiten > Motor
6.3.10.5 Prüfung der Auslösegrenze
Prüfung mit Rutschkraftprüfgerät
Abb. 67: Anordnung Rutschkraftprüfgerät
6.3.11
Motor
Prüfung Motorlüftung
Durchführung
68
4.
Einstellwert im Prüfbuch protokollieren.
Die Auslösegrenze der Rutschkupplung soll zwischen dem 1,3-fachen bis
1,4-fachen der Nennlast liegen. Das 1,6-fache der Nennlast darf nicht mehr
gehoben werden.
Falls Prüfgewichte größer als die Nennlast zur wiederkehrenden Prü-
fung nicht verfügbar sind, kann die Auslösegrenze der Rutschkupp-
lung auch mit einem geeigneten Prüfgerät geprüft werden.
1.
Prüfgerät an Kette oberhalb des Lasthakens befestigen.
HINWEIS
Es dürfen nur geeignete Prüfgeräte verwendet werden.
Bedienungsanleitung des Prüfgerätes vor Benutzung aufmerksam
lesen und beachten.
VORSICHT
Quetschgefahr
Quetschen der Finger
−
Messaufnehmer ausschließlich am Haltegriff halten.
−
Schutzhandschuhe tragen.
2.
Taste 'Heben' am Hängetaster des Elektrokettenzuges betätigen.
3.
Hochfahren des Kraftaufnehmers des Prüfgerätes bis die Kette blo-
ckiert.
Messwert registrieren
4.
Messung mehrfach wiederholen.
Es werden mehrere Messungen empfohlen. In der Regel ist
der erste Messwert höher, da die Rutschkupplung sich beim
Durchrutschen erwärmt und die Auslöselast der Rutschkupp-
lung sinkt.
5.
Messungen beurteilen.
Festlegen, ob Kupplung nachgestellt werden muss.
Ein beschädigtes oder nicht funktionierendes Lüfterrad beeinträchtigt
die Einschaltdauer des Motors wesentlich.
1.
Kontrolle der Lüfterkappe.
■
Lüfterkappe darf nicht beschädigt sein.
Lüfterrad darf nicht an Lüfterkappe schleifen.
■
2.
Kontrolle des Lüfterrades
■
Prüfen, dass keine Finnen des Lüfterrades beschädigt sind.