Technischer Überblick
Aufbau
2.8
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
DGUV Vorschrift 1 (2013)
DGUV Vorschrift 3 (1997)
DGUV Vorschrift 52 (2000)
DGUV Vorschrift 54 (1997)
DGUV Regel 100-500 (2021)
DGUV Regel 109-017 (2020)
DGUV Grundsatz 309-001 (2012)
BetrSichV (2015)
TRBS 1203 (2021)
2.9
Betreiberverantwortung
3
Technischer Überblick
3.1
Aufbau
14
Grundlage für die Montage, Inbetriebnahme, Prüfung und Wartung der Elek-
trokettenzüge sind in der Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen die
nachfolgend aufgeführten Vorschriften und die Hinweise.
Grundsätze der Prävention
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Krane
Winden, Hub- und Zuggeräte
Betreiben von Arbeitsmitteln
Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeug-
betrieb
Prüfung von Kranen
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung
von Arbeitsmitteln
Zur Prüfung befähigte Personen
Wesentliche Pflichten des Betreibers sind:
■
Der Betreiber hat ordnungsgemäße und sichere Maschinen gemäß
Maschinenrichtlinie zu beschaffen.
■
Der Betreiber hat sicher zu stellen, dass die Maschine vor der Inbetrieb-
nahme geprüft wird.
■
Der Betreiber erstellt eine Betriebsanweisung, wobei die Betriebsanleitung
des Herstellers als Information dienen soll. Wichtige Angaben sind: Bedie-
nung, Wartung, Stillsetzen, Verhalten bei Störungen und Unfällen.
■
Der Betreiber erstellt eine Gefährdungsbeurteilung mit Schutzmaßnahmen
und Wiederholungsprüffristen und unterweist anhand dieser die Mitar-
beiter.
Die Beteiligung der Sicherheitsfachkraft ist vor der Beschaffung und vor der
Inbetriebnahme dringend anzuraten.
Für Maschinen, die außerhalb der Europäischen Union eingesetzt werden,
müssen die geltenden regionalen Vorschriften und Bestimmungen des Ein-
satzortes zur Montage, Bedienung, Wartung und Entsorgung der Maschine
eingehalten werden.
1
2
3
Abb. 3: Aufbau des Elektrokettenzuges
1
Kappe für Bremse
2 Bremse
3 Steuerung bremsseitig
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