6
Wartung
6.1
Ersatzteile
6.2
Wartungsintervalle - Tabelle
Intervall
täglich
Prüfung
Wiederkehrende Prüfungen
(mindestens einmal jährlich)
Für die Ausführung der Elektrokettenzüge mit Handfahrwerk und einer Trag-
fähigkeit £ 1000 kg (teilkraftbetriebene Krane) gilt abweichend:
Prüfung
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
Prüfung nach wesentlichen Änderungen vor
Wiederinbetriebnahme
Wiederkehrende Prüfungen
(mindestens einmal jährlich)
Ausschließlich originale Befestigungs-, Ersatz-, Verschleiß- und Zubehörteile
des Herstellers verwenden. Nur für diese Teile wird die Gewährleistung über-
nommen.
HINWEIS
Die Verwendung nicht vom Hersteller freigegebener Teile kann zu unvor-
hergesehenen Gefährdungen, Beschädigungen, Fehlfunktionen oder Total-
ausfall des Elektrokettenzuges führen.
Für Schäden, die durch die Verwendung von Nicht-Originalteilen und
Zubehör entstehen, ist jegliche Haftung des Herstellers ausgeschlossen.
Die Ersatzteillisten sind auf der Homepage des Herstellers hinterlegt.
Wenn ein benötigtes Teil nicht identifiziert werden kann, beim Her-
steller oder seinen authorisierten Partnern nachfragen. Dazu die Seri-
ennummer des Elektrokettenzuges bereithalten.
Der Elektrokettenzug ist nach FEM 9.511 bemessen. Die verbleibende
Nutzungsdauer nach FEM 9.755 muss jährlich ermittelt und doku-
mentiert werden.
Bei lückenlosem Vorliegen der Berechnung der verbleibenden
Nutzungsdauer ist eine Generalüberholung des Elektrokettenzuges
bei Erreichen der theoretischen Nutzungsdauer vorzunehmen.
Liegen keine Nachweise der Nutzung des Elektrokettenzuges vor, ist
gemäß FEM 9.755 eine Generalüberholung nach spätestens 10 Jahren
durchzuführen.
HINWEIS
Die Zeitabstände sind Anhaltswerte.
Bei schweren Einsatzbedingungen müssen die Zeitabstände durch den
Betreiber verkürzt werden. Dazu gehören z.B. Mehrschichtbetrieb, ständiger
Betrieb mit Nennlast, Staub, hohe Belastung durch aggressive Umgebung,
extreme Temperaturen und Umwelteinflüsse.
Wartungsarbeit
Sichtkontrolle
■
Gesamtzustand
■
Lastkette
Wartung
Wartungsintervalle - Tabelle
Prüfer
zur Prüfung befähigte Person
Prüfer
zur Prüfung befähigte Person
zur Prüfung befähigte Person
zur Prüfung befähigte Person
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