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INSTANDHALTUNG
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B E T R I E B S A N L E I T U N G | GM32 Ex
GEFAHR
Gefahr für die Gesundheit durch Kontakt mit inertem Zündschutzgas
Inertes Zündschutzgas kann unkontrolliert austreten, wenn das Gerät nach dem
Abschalten sofort geöffnet wird. Bei direktem Kontakt mit inertem Zündschutzgas
besteht ein hohes Risiko für die Gesundheit, einschließlich Erstickungsgefahr.
Vor dem Öffnen des Geräts die Zündschutzgaszufuhr unterbrechen, so dass nur
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das Gerätevolumen an Zündschutzgas austreten kann.
Für gute Belüftung und Luftaustausch sorgen.
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Gerät nicht in zu kleinen Räumen öffnen.
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VORSICHT
Gefahr eines Geräteschadens wegen vorzeitigen Abschaltens der Optik-Spülluft
Wird die Optik-Spülluft abgeschaltet, wenn die SE-Einheit und die Messlanze noch im
Gaskanal sind, kann heißes und schmutziges Gas einen Geräteschaden verursachen.
Die Spüllufteinheit erst nach der Demontage der SE-Einheit vom Gaskanal
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abschalten.
WARNUNG
Gefährdung der elektrischen Sicherheit durch nicht abgeschaltete Spannungsversor‐
gung während Installations- und Wartungsarbeiten
Wird die Stromversorgung zum Gerät bzw. den Leitungen bei der Installation und bei
Wartungsarbeiten nicht über einen Trennschalter/Leistungsschalter abgeschaltet, kann
dies zu einem Elektrounfall führen.
Stellen Sie vor Beginn der Tätigkeit sicher, dass die Stromversorgung gemäß EN
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61010-1:2010 über einen Trennschalter/Leistungsschalter abgeschaltet werden
kann.
Achten Sie darauf, dass der Trennschalter gut zugänglich ist.
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Wenn nach der Installation der Trennschalter beim Geräteanschluss nur schwer
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oder nicht zugänglich ist, ist eine zusätzliche Trennvorrichtung zwingend erforder‐
lich.
Die Spannungsversorgung darf nur vom ausführenden Personal unter Beachtung
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der gültigen Sicherheitsbestimmungen nach Abschluss der Tätigkeiten bzw. zu
Prüfzwecken wieder aktiviert werden.
WARNUNG
Gefahr der Verätzung/Vergiftung durch ätzende/giftige Reststoffe an messgasberühr‐
enden Komponenten
Nach der Außerbetriebnahme bzw. Demontage des Geräts vom Messkanal können
Rückstände des Prozessgases an messgasberührenden Komponenten (z.B. Gasfilter,
gasführende Leitungen etc.) haften. Abhängig von der Gasmischung im Kanal können
diese Rückstände geruchlos oder unsichtbar sein. Ohne Schutzkleidung kann eine
Berührung solcher kontaminierten Komponenten zu schweren Verätzungen oder Vergif‐
tungen führen.
Bei Arbeiten geeignete Schutzmaßnahmen treffen (z. B. durch das Tragen von
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Gesichtsschutz, Schutzhandschuhen und säurefester Kleidung).
Bei Berührung mit der Haut oder den Augen die betroffene Partie sofort mit kla‐
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rem Wasser abspülen und einen Arzt konsultieren.
Alle kontaminierten Komponenten nach der Demontage vorschriftsmäßig dekonta‐
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minieren.
8015557/YV18/V1-8/2017-04 | SICK
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