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Haftungsausschluss; Gewährleistung; Organisatorische Maßnahmen; Angewandte Normen Und Verordnungen - fruitcore robotics HORST600 Montageanleitung

Fruitcore robotics
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Inhaltsverzeichnis

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Unfälle, die durch Nichtbeachtung dieser Montageanleitung, von Sicherheits- und Unfallverhütungsvor-
schriften oder auf mangelhafte Umsicht zurückzuführen sind, werden dem Betriebsverantwortlichen, dem
Bedienpersonal oder, soweit diese mangels Schulung oder Grundkenntnissen nicht verantwortlich ge-
macht werden können, dessen Aufsichtspersonal zur Last gelegt.
Bitte lassen Sie daher die notwendige Vorsicht und Umsicht walten.
1.3.1

Haftungsausschluss

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass der Hersteller nicht für Schäden haftet, die durch
falsche oder nachlässige Bedienung, Instandhaltung oder durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung
entstehen. Dies gilt auch für Veränderungen, An- und Umbauten am Robotersystem, die die Sicherheit
beeinträchtigen könnten. In diesen Fällen erlischt die Herstellerhaftung.
1.4
Gewährleistung
Für das Robotersystem, sowie für die Ersatzteile, gewähren wir, sofern im Kaufvertrag nichts anderes
vereinbart wurde, die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist, beginnend mit dem Tag der Aus-
lieferung.
Darüber hinaus gelten die Gewährleistungsbestimmungen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingun-
gen der Firma fruitcore robotics GmbH beziehungsweise im einzelnen Kaufvertrag enthalten sind.
1.5
Organisatorische Maßnahmen
Die Zuständigkeiten beim Betreiben des Robotersystems müssen klar festgelegt und eingehalten werden,
damit unter dem Aspekt der Sicherheit keine unklaren Kompetenzen auftreten (z. B. "Wer schaltet den
Roboter ab?"; „Wer sichert den Roboter gegen unbefugte Benutzung?", „Wer kontrolliert die Sicherheits-
bauteile?").
Ein Betriebsverantwortlicher ist vom Betreiber zu benennen. Der Betriebsverantwortliche ist verpflichtet,
dem Betriebspersonal Zeit für eine Arbeits- und Sicherheitsunterweisung anhand dieser Montageanlei-
tung einzuräumen. Störungen sind dem Betriebsverantwortlichen sofort zu melden.
Zusätzlich muss der Betreiber allgemein gültige gesetzliche und sonstige verbindliche Regelungen zur
Unfallverhütung und zum Umweltschutz beachten und anweisen.
1.6

Angewandte Normen und Verordnungen

Bei der Entwicklung des Robotersystems wurden folgende Normen und Verordnungen angewandt.
EU-Richtlinie 2006/42/EG
Maschinenrichtlinie
DIN EN ISO 10218-1
Industrieroboter – Sicherheitsanforderungen – Teil 1: Roboter
DIN EN ISO 12100
Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risi-
kominderung
DIN EN ISO 13849-1
Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen –
Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze
DIN EN ISO 13849-2
Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen – Teil 2: Validierung
DIN EN ISO 13850
Sicherheit von Maschinen – Not-Halt Gestaltungsleitsätze
2
1 Gewährleistung

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