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Dieses Betriebshandbuch wurde von SPXFLOW mit größter Sorgfalt erstellt. Trotzdem
kann SPXFLOW die Vollständigkeit dieser Information nicht garantieren und übernimmt
deshalb keine Haftung für eventuelle Unvollständigkeiten in diesem Handbuch. Der
Käufer/Anwender ist zu jeder Zeit selbst für die Überprüfung der Daten und für die
Durchführung ergänzender und/oder abweichender Sicherheitsmaßnahmen
verantwortlich. SPXFLOW behält sich das Recht vor, Sicherheitsanweisungen
abzuändern.
Garantie
SPXFLOW ist lediglich dazu verpflichtet, die von SPXFLOW akzeptierten
Garantieleistungen einzuhalten. SPXFLOW übernimmt keinerlei ausdrücklichen oder
stillschweigenden Garantien, z.B. aber nicht beschränkt, auf den Weiterverkauf und/oder
die Eignung des Produkts.
Die Garantie erlischt sofort und von Rechtswegen, wenn:
• Wartung und/oder Betrieb nicht den Vorschriften gemäß durchgeführt werden.
• die Pumpe nicht den Vorschriften gemäß installiert und in Betrieb genommen worden
ist.
• notwendige Reparaturen nicht von unserem Personal oder ohne unsere vorherige
schriftliche Genehmigung durchgeführt worden sind.
• der Liefergegenstand ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung geändert
worden ist.
• keine Original-SPXFLOW-Ersatzteile verwendet worden sind.
• andere als die vorgeschriebenen Additive oder Schmiermittel verwendet worden sind.
• die gelieferten Produkte nicht gemäß ihrer Art und/oder ihrer Bestimmung verwendet
werden.
• mit dem Liefergegenstand unsachgemäß, unsorgfältig, falsch oder nachlässig
umgegangen wird.
• der Liefergegenstand durch äußere Umstände, die außerhalb unseres
Einflussbereiches liegen, defekt wird.
Alle Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen. Außerdem unterliegt
jeder Liefergegenstand unseren "Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen", die
Ihnen auf Anforderung kostenlos zugeschickt werden.
Überprüfung der Sendung
Bei Eingang ist die Sendung auf etwaige Beschädigungen zu kontrollieren, überprüfen
Sie außerdem, ob die Sendung den Versandangaben entspricht. Bei Transportschaden
und/oder Fehlen von Teilen muss vom Spediteur sofort ein Bericht erstellt werden.
Einleitung
CC/DE (1906) 7.8