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Zuluftstrang Einstellen - Trox X-AIRCONTROL Inbetriebnahmeanleitung

Zonenregelsysteme
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Systemkomponenten am Webserver einstellen
Zonenmodule konfigurieren > Zuluftstrang einstellen
ð Eine Anpassung bzw. Adaption kann manuell
durch Drücken der Taste "Anpassen" für alle
Modbus- bzw. MP Bus-Volumenstromregler
aktiviert werden. Bei der Anpassung bzw.
Adaption werden beide mechanischen Endan-
schläge erfasst (gesamter Stellbereich). Nach
diesem Vorgang fährt der Antrieb auf die vom
Stellsignal vorgegebene Stellung.
58

3.8.5 Zuluftstrang einstellen

Im Bildschirm „Zuluftstrang Setup" kann für die ein-
zelnen Zonenmodule ein gemeinsamer Zuluftstrang
festgelegt werden. Sobald ein Zuluftstrang einem
Zonenmodul zugeordnet ist, ist das Zonenmodul nur
noch für die Regelung des ausgewählten Zuluftstrangs
zuständig. Außerdem können im Bildschirm
„Zuluftstrang Setup" die PI-Werte für den ausgewählten
Zuluftstrang eingestellt werden.
Im Bildschirm „Zuluftstrang Setup" kann eine Optimie-
rung der Volumenstromregelung für einzelne Zonenmo-
dule aktiviert werden. Dabei ist die Volumenstromrege-
lung so eingestellt, dass die Leistung der
Volumenstromregelung beim gewünschten Volumen-
strom und mit dem größten prozentualen Öffnungs-
winkel der Zuluftklappe auf 80% der maximalen Leis-
tung geregelt wird.
1.
2.
3.
4.
Abb. 37: Zuluftstrang-Setup
5.
6.
7.
X-AIRCONTROL Zonenregelsysteme
Am Webserver anmelden (
anmelden" auf Seite 49).
Automatischen Hardwareerkennungsmodus akti-
vieren (
Ä 3.8.1 „Hardwareerkennungsmodus akti-
vieren" auf Seite 53).
Manuelle Anpassung der Aktoren und Fühler der
Zonenmodule aktivieren (
Aktoren konfigurieren" auf Seite 55).
Im Bildschirm „Zonen-Setup" die Schaltfläche
„Zuluftstrang Setup" anklicken.
ð Der Bildschirm „Zuluftstrang Setup" (Abb. 37)
erscheint.
In den Spalten (Abb. 37/3 – 7) den gemeinsamen
Zuluftstrang für die einzelnen Zonenmodule
zuordnen.
Für die Eingabe der PI-Werte den gewünschten
„Strang-VVS" (Abb. 37/8) auswählen.
P-Wert in Prozent im Eingabefeld (Abb. 37/9) ein-
geben.
Ä 3.4 „Am Webserver
Ä 3.8.2 „Fühler und

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