Fehlgebrauch
WARNUNG!
Gefahr durch Fehlgebrauch!
Fehlgebrauch des X-AIRCONTROL-Zonenregelsys-
tems kann zu gefährlichen Situationen führen.
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System niemals als Ersatz für baurechtlich gefor-
derte, regelmäßige Überprüfungen verwenden.
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System niemals als Teil eines Brandschutz- und/
oder Entrauchungskonzepts verwenden.
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System niemals in Räumen mit explosiven
Gasen bzw. Gasgemischen betreiben.
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System niemals in Nassbereichen betreiben.
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System niemals mit Fühlern oder sonstigem
Zubehör anderer Hersteller betreiben.
–
Signale der potentialfreien Ausgänge des Sys-
tems niemals für Sicherheitsfunktionen ver-
wenden.
1.3 Verantwortung des Betreibers
Betreiber
Betreiber ist diejenige Person, die das Zonenregel-
system X-AIRCONTROL zu gewerblichen oder wirt-
schaftlichen Zwecken selbst betreibt oder einem Dritten
zur Nutzung/Anwendung überlässt und während des
Betriebs die rechtliche Produktverantwortung für den
Schutz des Benutzers, des Personals oder Dritter trägt.
Betreiberpflichten
Das System wird im gewerblichen Bereich eingesetzt.
Der Betreiber des Systems unterliegt daher den gesetz-
lichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung
müssen die für den Einsatzbereich des Systems gül-
tigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutz-
vorschriften eingehalten werden.
Dabei gilt insbesondere:
Der Betreiber muss sich über die vor Ort geltenden
Arbeitsschutzbestimmungen informieren und in
einer Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren
ermitteln, die sich durch die speziellen Arbeitsbedin-
gungen am Einsatzort des Zonenregelsystem X-
AIRCONTROL ergeben. Diese muss er in Form von
Betriebsanweisungen für den Betrieb des Zonenre-
gelsystem X-AIRCONTROL umsetzen.
Der Betreiber muss während der gesamten Einsatz-
zeit des Zonenregelsystem X-AIRCONTROL prüfen,
ob die von ihm erstellten Betriebsanweisungen dem
aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen, und
diese, falls erforderlich, anpassen.
Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für die Inbe-
triebnahme und für Servicetätigkeiten eindeutig
regeln und festlegen.
1.4 Personalanforderungen
Qualifikation
Gefahr bei unzureichender Qualifikation von Per-
sonen!
Unzureichend qualifizierte Personen können die vom
System bzw. von den damit verbundenen Kompo-
nenten ausgehenden Risiken nicht einschätzen und
setzen sich und andere der Gefahr schwerer oder
tödlicher Verletzungen aus.
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In dieser Anleitung werden die im Folgenden aufge-
führten Qualifikationen der Personen für die verschie-
denen Aufgaben benannt:
Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Kli-
matechnik
Der Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Kli-
matechnik (Anlagenmechaniker) ist für den speziellen
Aufgabenbereich, in dem er tätig ist, ausgebildet und
führt seine Arbeit unter Beachtung der einschlägigen
Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen selbst-
ständig nach Unterlagen und Anweisungen aus. Der
Anlagenmechaniker besitzt vertiefte Kenntnisse und
Fertigkeiten im Handlungsfeld Lufttechnik.
Der Anlagenmechaniker kann aufgrund seiner fachli-
chen Ausbildung und Erfahrungen Arbeiten an sanitär-,
heizungs- und klimatechnischen Anlagen ausführen und
mögliche Gefahren selbstständig erkennen und ver-
meiden.
X-AIRCONTROL Zonenregelsysteme
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Mitar-
beiter, die mit dem Zonenregelsystem X-AIR-
CONTROL umgehen, diese Anleitung gelesen und
verstanden haben.
Der Betreiber muss das Personal in regelmäßigen
Abständen schulen und über die Gefahren infor-
mieren.
Der Betreiber muss dem Personal die erforderliche
Schutzausrüstung bereitstellen.
Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen
regelmäßig auf Funktionsfähigkeit und Vollständig-
keit überprüfen lassen.
Der Betreiber muss die örtlichen Brandschutzvor-
schriften einhalten.
WARNUNG!
Alle Arbeiten nur von dafür qualifizierten Per-
sonen durchführen lassen.
Unzureichend qualifizierte Personen aus dem
Arbeitsbereich fernhalten.
Sicherheit
Personalanforderungen
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