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Geltende Richtlinien; Verpflichtung Des Personals; Eigenmächtiger Umbau Und Ersatzteilherstellung; Ce-Konformität - Ecolab Inspexx S Betriebsanleitung

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Sicherheit

Geltende Richtlinien

Im EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) muss der Betreiber die nationale
Umsetzung der Richtlinie (89/391/EWG), die dazugehörigen Richtlinien und
besonders die Richtlinie (2009/104/EG) über die Mindestvorschriften für
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch
Arbeitnehmer bei der Arbeit, in der gültigen Fassung, beachten und einhalten.
Außerhalb des Geltungsbereichs des EWR können andere Regelungen
gültig sein. Der Betreiber ist für die Einhaltung der örtlichen gesetzlichen
Bestimmungen verantwortlich.
2.7

Verpflichtung des Personals

Alle Personen, die mit Arbeiten an der Station beauftragt sind, sind verpflichtet
die national geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die betreiberseitig geltenden
n
Vorschriften zur Arbeitssicherheit zu befolgen
vor der erstmaligen Arbeitsaufnahme dieses Dokument zu lesen und zu befolgen
n
durch Schutzeinrichtungen und Zutrittseinschränkungen gesicherte Bereiche nicht
n
unberechtigt zu betreten
bei Störungen, die die Sicherheit von Personen oder Bauteilen gefährden können, die
n
Station sofort abzuschalten und die Störung sofort der zuständigen Stelle bzw. Person
zu melden
die vom Betreiber vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen
n
beim Umgang mit Chemikalien die geltenden Sicherheitsvorschriften und das
n
Sicherheitsdatenblatt des Herstellers zu beachten
2.8
Eigenmächtiger Umbau und Ersatzteilherstellung
Änderungen oder Modifikationen an der Station sind ohne vorherige und
schriftliche Genehmigung von Ecolab nicht erlaubt und führen zum Verlust jeglicher
Gewährleistungsansprüche.
CE-Konformität
Bei nachträglichen Umbauten muss die CE-Konformität der Station neu
bewertet und eine neues Zertifikat ausgestellt werden.
Bei Wartungsarbeiten und Reparaturen dürfen nur von Ecolab genehmigte Original-
Ersatzteile verwendet werden. Auch Zubehörteile müssen von Ecolab freigegeben sein.
Bei Verwendung anderer Bauteile erlischt die Gewährleistung von Ecolab.
2.9

Allgemeine Sicherheitshinweise

Bei Aufstellung, Montage, Betrieb und Wartung der Station bleiben trotz konstruktiver
Sicherheitsmaßnahmen verschiedene Restrisiken, die nicht vermieden werden können.
Diese Restrisiken werden durch die folgenden allgemeinen Sicherheitshinweise
abgedeckt.
MAN048969, Rev. 5-05.2024
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