Hersteller
Bestimmte Arbeiten dürfen nur durch Fachpersonal des Herstellers oder durch vom
Hersteller autorisiertes oder speziell darauf geschultes Personal durchgeführt werden.
Andere Personen, bzw. anderes Personal ist nicht befugt, diese Arbeiten auszuführen.
Zur Ausführung dieser anfallenden Arbeiten kontaktieren Sie unseren Kundenservice.
Mechaniker
Der Mechaniker ist für den speziellen Aufgabenbereich in dem er tätig ist ausgebildet und
kennt die relevanten Normen und Bestimmungen. Der Mechaniker kann aufgrund seiner
fachlichen Ausbildung und Erfahrung Arbeiten an pneumatischen und hydraulischen
Komponenten ausführen und mögliche Gefahren selbstständig erkennen und vermeiden.
Fachkraft
Eine Person mit geeignetem Training, geeigneter Ausbildung und Erfahrungen die ihn in
die Lage versetzt Risiken zu erkennen und Gefährdungen zu vermeiden.
Produktionsführer
Der Produktionsführer ist aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der
einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, die ihm übertragenen Arbeiten
auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und Gefährdungen zu
vermeiden. Der Produktionsführer oder autorisiertes Personal ist für die Parametrierung
verantwortlich.
Der Produktionsführer ist gegenüber dem anderen aufgeführten Personal weisungsbefugt.
Bediener
Der Bediener wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihm
übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten
unterrichtet. Aufgaben, die über die Bedienung im Normalbetrieb hinausgehen, darf der
Bediener nur ausführen, wenn dies in dieser Anleitung angegeben ist und der Betreiber
ihn ausdrücklich damit betraut hat.
Unterwiesene Personen
Eine Person, die durch eine Fachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die
möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls
angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
belehrt wurde.
2.6
Verpflichtung des Betreibers
Der Betreiber ist für die bestimmungsgemäße Verwendung der Station verantwortlich.
Der Betreiber ist außerdem verpflichtet
die verschiedenen Aufgaben an der Station qualifiziertem, geeignetem und
n
autorisiertem Personal zuzuweisen
das Personal nachweisbar in die Befugnisse und Aufgaben zu unterweisen
n
das Personal nachweisbar bezüglich aller notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu
n
schulen und zu überwachen
alle Arbeitsmittel (Schutzausrüstung, Arbeitsanweisungen, etc.) zur Verfügung zu
n
stellen, die das Personal benötigt, um die ihm zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen
sicherzustellen, dass die Station ausschließlich in technisch einwandfreiem Zustand
n
betrieben wird
sicherzustellen, dass die Station gegen unbefugte Benutzung geschützt wird
n
sicherzustellen, dass alle aktuellen Umweltschutzauflagen beachtet werden
n
19
Sicherheit
MAN048969, Rev. 5-05.2024