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Binder CB-UL Betriebsanleitung Seite 175

Co2 - inkubatoren

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Gefahr des Verstoßes gegen geltendes Recht bei unsachgemäßer Entsorgung.
Nichteinhaltung des geltenden Rechts.
∅ Geben Sie BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen ab.
 Lassen Sie das Gerät fachgerecht bei einem Recyclingunternehmen entsorgen, das
gemäß nationaler Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU zertifiziert ist
oder
 Beauftragen Sie den Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde, mit der Entsorgung.
Es gelten die beim Kauf des Gerätes mit dem Händler geschlossenen Vereinbarun-
gen (z.B. dessen AGB).
 Sollte Ihr Händler nicht in der Lage sein, das Gerät zurückzunehmen und zu entsor-
gen, benachrichtigen Sie bitte den BINDER-Service.
BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach Richtlinie 2012/19/EU von zertifizierten Unterneh-
men in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungsunterneh-
men auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material sein.
Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen Ent-
sorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.
• Reinigen Sie das Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden Giftstof-
fen.
• Desinfizieren Sie das Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen. Beachten Sie, dass
sich Infektionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.
• Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen
Sie es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.
• Füllen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 26) aus und legen Sie diese dem
Gerät bei.
Vergiftungs- oder Infektionsgefahr durch Verunreinigung des Gerätes mit giftigem,
infektiösem oder radioaktivem Material.
Gesundheitsschäden.
∅ Führen Sie Geräte mit anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen NIEMALS der
Wiederverwertung nach Richtlinie 2012/19/EU zu.
 Befreien Sie das Gerät vor Entsorgung von anhaftenden Giftstoffen oder Infektions-
quellen.
 Entsorgen Sie Geräte mit nicht zu beseitigenden Giftstoffen oder Infektionsquellen ge-
mäß nationalen Vorschriften als Sondermüll.
Die Hauptplatine des Gerätes enthält eine Lithium-Batterie. Die Entsorgung von Batterien innerhalb der EU
muss gemäß den aktuellen EU-Richtlinien sowie gemäß nationalen, regionalen und kommunalen Umwelt-
schutzbestimmungen vorgenommen werden.
CB / CB-UL, CBF / CBF-UL (E7) 07/2022
HINWEIS
WARNUNG
Seite 175/198

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