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Wartung

Im Rahmen der jährlichen Wartungsarbeiten an Brandmeldeanlagen, die durch die einschlägigen Nor-
men vorgegeben sind, empfehlen sich bestimmte Maßnahmen, die einen Überblick über die Funktions-
tüchtigkeit der Anlage vermitteln:
Kontrolle der Notstrombatterien (Prüfung des Datums). Batterien sollte alle 4 Jahre getauscht wer-
den.
Prüfung des Innenwiderstandes der Notstrombatterien gemäß Kapitel 9.1.5. Liegt der Innenwider-
stand nahe dem eingestellten Grenzwert, geht der ausgelesene Wert also gegen 100 %, sollten die
Akkus ebenfalls getauscht werden.
Auslesen und abspeichern des Ereignisspeichers und im Falle der Dialogtechnik der Meldermess-
werte.
Bei Brandmeldeanlagen, die gemäß DIN 14675 zu betreiben sind, sind alle konventionellen Melder
nach 5 Jahren Betriebsdauer und alle intelligenten Melder (Melder mit Verschmutzungskompensati-
on) nach 8 Jahren zu tauschen.
Messen Sie die Batterieladeschlussspannung bei angeschlossenen Akkus. Die Spannung sollte
einen Wert entsprechend Tabelle 7.3 in Abhängigkeit von der herrschenden Temperatur haben. Bei
Abweichungen kann die Spannung mit dem Poti P1 auf der Netzteibaugruppe NTB216-1 eingestellt
werden.
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