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Zentralenvernetzung (Gssnet); Zentralenvernetzung - Allgemeine Beschreibung - ABB BZK20S Produkthandbuch

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Zentralenvernetzung (GSSnet)

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Zentralenvernetzung - Allgemeine Beschreibung

Das GSSnet besteht aus zwei oder mehreren (max. 127) Netzteilnehmern, die über eine Zweidrahtlei-
tung ringförmig vernetzt sind (siehe folgende Darstellung). Der Netzteilnehmer mit der Nummer 1 wird
als Hauptbedieneinheit bezeichnet. Er steuert den Datenaustausch zwischen den einzelnen Netzteil-
nehmern, überwacht deren Funktion und verwaltet den Ereignisspeicher und den Alarmzähler für das
gesamte Netzwerk.
• Zum Zwecke der Netzwerkkonfiguration, der Parametrierung des Netzwerkes oder einzelner Netz-
werkteilnehmer, eines Firmware-Updates aller Netzwerkteilnehmer oder eines Daten-Downloads aus
einem oder mehreren Netzwerkteilnehmern wird ein PC bzw. Notebook ausschließlich mit der
Hauptbedieneinheit verbunden (siehe auch Kap. 9.8.1). Die generelle Vorgehensweise zur Erstel-
lung eines Netzwerkprojekts am PC ist in Kap. 31.14 beschrieben.
• Die Parametrierdaten der Netzwerkteilnehmer werden dabei von der Hauptbedieneinheit an den
jeweiligen Netzteilnehmer weitergeleitet. Bei einem Firmware-Update, der nur für das gesamte
Netzwerk vorgenommen werden kann, wird in gleicher Weise verfahren.
• Innerhalb eines Netzwerkes kann jede Zentrale von jeder Masterzentrale bzw. von jedem Anzeige-
und Bedienfeld ABF20-1 aus bedient werden, falls dies gewünscht ist. Es können in der Paramet-
riersoftware PARSOFT aber auch Bedienfilter gesetzt werden, mit denen man die Bedienungsmög-
lichkeiten individuell gestalten kann (Menüpunkt 'Parameter GSSnet'), so dass beispielsweise in ei-
nem System mit 5 Netzteilnehmern die Komponenten der Zentrale 4 nur von Zentralen 1 und 2 aus
bedienbar sind.
• Neben der BZK20M und der BZK20S stehen dabei als weiterer Netzteilnehmer das ABF20-1 zur
Verfügung. Das ABF20-1 ist ein netzwerkfähiges Anzeige- und Bedienteil, welches wie eine
BZK20M zu betrachten ist, aber nicht mit Zusatzkarten wie GIF, LIF, FWI usw. ausgestattet werden
kann.
Es ist unbedingt zu beachten, dass in einem Zentralennetzwerk Meldergruppennummern, Steue-
rungsnummern, Nummern von Alarmierungseinrichtungen und Nummern von Übertragungsein-
richtungen jeweils nur einmal vorkommen dürfen.
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Bild 15-1

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