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Änderungen Fahrerhaus; Fenster, Türen Und Klappen - Mercedes-Benz G-Klasse BR 461 2021 Bedienungsanleitung

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6.2.4 Änderungen Fahrerhaus
Alle Änderungen am Fahrerhaus sind durch die
zuständige Abteilung als unbedenklich zu
bescheinigen.
Feste Ein- oder Umbauten müssen die Kriterien der
Gesetzte zum Kopfaufprall nach ECE-R21 und FMVSS
201 erfüllen.
Durch Änderungen am Fahrerhaus dürfen keine
sicherheitsrelevanten Bauteile (wie Airbageinheiten,
Sensoren, Pedale, Schalthebel, Leitungen und
andere) in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
Andernfalls kann es zum Ausfall von Komponenten
oder sicherheitsrelevanten Bauteilen kommen.
Die Festigkeit und Steifigkeit der Fahrerhausstruktur
darf nicht verringert werden.
Die Luftansaugung des Motors darf nicht
beeinträchtigt werden.
Fahrerhausüberbauung
Bei der Fahrerhausüberbauung ist die zulässige
Vorder- Achslast zu beachten.
Die Änderung der Schwerpunktlage durch die
Fahrerhausüberbauung ist zu beachten.
Ändern der Fahrerhausrückwand
Bei Durchbruch der Fahrerhausrückwand muss der
Durchbruch mit einem Profilrahmen verstärkt
werden.
Die verbleibenden Streben und Holme müssen durch
Knotenbleche verstärkt und mit dem Profilrahmen
verschweißt werden.
6.2.5 Fenster, Türen und Klappen
Fenster
Fenster, Dachluken sowie Be- und
Entlüftungsöffnungen müssen mit einem stabilen
Rahmen eingefasst werden. Dieser Rahmen ist mit
anderen Karosserieelementen kraftschlüssig zu
verbinden.
Werden zum Einbau von Fenstern Profile durchtrennt,
müssen die Ausschnitte durch Profilrahmen verstärkt
und mit den durchgetrennten Profilen verschweißt
werden.
Verbindungsstellen müssen mit Knotenblechen
verstärkt werden.
Es sind nur Fenster mit amtlichen Prüfzeichen
zulässig.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für G-Klasse BR 461, Stand: 05.03.2021
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
Änderung am Grundfahrzeug
Türen und Einstiege
Werden durch Änderungen von Türen Eingriffe in die
tragende Struktur (Querträger, Rahmen, Säulen,
Verstärkungen, Befestigung der Spriegel) des Grund-
fahrzeugs durchgeführt, muss eine dem Grundfahr-
zeug entsprechende Ersatzsteifigkeit geschaffen
werden.
Sitze im Wohn- und Passagierteil müssen direkt
von außen durch eine Tür oder vom Fahrerhaus
zugänglich sein.
Verschlossene Türen müssen auch von innen
schnell und einfach zu öffnen sein.
Die Türen müssen sich so weit öffnen lassen und
die Einstiege müssen so ausgebildet sein, dass
ein gefahrloses und bequemes Ein- und
Aussteigen möglich ist.
Der Abstand zwischen Fahrbahn und unterster
Tritt- stufe darf maximal 400 mm betragen.
Einbauten müssen in jeder Position ausreichend
Freiraum zu den Innengriffen gewährleisten
(Einklemmschutz).
Änderungen an der Schließanlage, im direkten
Umgebungsbereich der Tür sowie um Bereich
von Säulen / Querträger sind zu unterlassen.
Radnaben und Felgen dürfen nicht als Trittstufen
verwendet werden.
Trennwände
Trennwände können ganz oder teilweise ausgebaut
werden.
Nach alle Arbeiten am Fahrzeug sind die angegebenen
Korrosionsschutzmaßnahmen (
beachten.
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