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Rechtsansprüche - Mercedes-Benz G-Klasse BR 461 2021 Bedienungsanleitung

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2.2.3 Rechtsansprüche
Ein
Rechtsanspruch
technischen Bescheinigung besteht nicht.
Aufgrund der technischen Weiterentwicklung und
der dabei gewonnenen Erkenntnisse kann die
Daimler AG eine technische Bescheinigung
verweigern, auch wenn bereits früher eine
vergleichbare Bescheinigung erteilt wurde.
Die technische Bescheinigung kann auf Einzelfahr-
zeuge beschränkt werden.
Für bereits fertig gestellte oder ausgelieferte
Fahrzeuge kann die nachträgliche Erteilung der
technischen Bescheinigung abgelehnt werden.
Der Aufbauhersteller ist allein verantwortlich:
für die Funktionalität und Kompatibilität
seiner
Aufbauarbeiten
Grundfahrzeug
für Verkehrs- und Betriebssicherheit
für alle An- und Aufbauten und eingebauten
Teile
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für G-Klasse BR 461, Stand: 05.03.2021
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
auf
Erteilung
einer
mit
dem
Allgemeines
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