2.4 Produktsicherheit und Produkthaftung
2.4.1 Produktsicherheit
Grundsätzlich haben sowohl Fahrzeughersteller als
auch Aufbauhersteller dafür zu sorgen, dass die im
Umfang ihrer Aufgaben erstellten Produkte nur in
einem sicheren Zustand in den Verkehr kommen und
durch sie keine Gefahr für Nutzer oder Dritte entsteht.
Andernfalls drohen zivil-, straf- oder öffentlich-
rechtliche Konsequenzen. Hierbei haftet grundsätzlich
jeder Hersteller für das von ihm hergestellte Produkt.
Durch den Hersteller von An-/ Ein-/ Auf- und
Umbauten ist die Einhaltung der Richtlinie
2001/95/EG über die allgemeine
Produktsicherheit zu gewährleisten.
2.4.2 Produkthaftung
Der Aufbauhersteller trägt die Verantwortung für
•
die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Aufbaus
•
die Betriebs- und Verkehrssicherheit von Teilen
und Umbauten
•
Prüfung
und
Erhalt
Fahrsicherheit
des
Durchführung des Aufbaus (Fahr-, Brems- und
Lenkverhalten dürfen durch den Aufbau nicht
nachteilig verändert werden)
•
Einflüsse von Teilen oder Umbauten auf das
Fahrgestell
•
Folgeschäden, die durch den Auf-, Ein- oder
Umbau entstehen
•
Folgeschäden, die durch den nachträglichen
Einbau von elektrischen und elektronischen
Systemen entstehen
•
den Erhalt der Funktionssicherheit und die
Freigängigkeit aller beweglichen Teile des
Fahrgestells (z.B. Achsen, Federn, Gelenkwellen,
Lenkung,
Schaltgestänge
Durchführung des Aufbaus; auch bei diagonalen
Verwindungen des Fahrzeugs
Durchgeführte
Arbeiten
Fahrgestell oder Aufbau müssen im Wartungsheft,
Abschnitt
„Bestätigungen der Aufbauhersteller",
eingetragen werden.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für G-Klasse BR 461, Stand: 05.03.2021
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der
Betriebs-
und
Gesamtfahrzeugs
nach
usw.)
nach
oder
Änderungen
am
2.4.3 Sicherheitsrelevante Merkmale
Sicherheitsrelevant sind Bauteile oder Systeme, deren
Fehlerhaftigkeit oder Ausfall eine unmittelbare Gefahr
für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer zur Folge
haben kann.
Die Daimler AG empfiehlt für folgende Arbeiten die
Bewertung der Sicherheitsrelevanz der Komponenten
oder Funktionen:
•
Umbauten am Fahrgestell
•
Fahrzeugeinbauten
•
die Schnittstelle zwischen Fahrzeug und Aufbau
(Mechanik, Elektrik/Elektronik, Nebenabtriebe,
Hydraulik, Pneumatik)
Eine
Komponente
sicherheitsrelevant einzustufen, wenn mindestens
einer
der
folgenden
erfahrungsgemäß eintreffen kann:
•
Momentaner Verlust der Straßensicht
•
Ausfall der Lenkbarkeit
•
Verlust
oder
Bremsfunktionen
•
Ausfall der Fahrfunktion
•
Unkontrollierter Antrieb
•
Plötzlicher Ausfall der Antriebskraft
•
Auslaufen von Kraftstoff/ Brandgefahr
•
Lösen von Ladegut /Anhänger / Teilen
•
Verletzungen bei Betrieb und sonstiger Bedienung
des Fahrzeugs
•
Beeinträchtigung
Insassenschutzsystemen bei Unfällen
Bei der Bewertung der Sicherheitsrelevanz sind
folgende
kundenbedingte
berücksichtigen:
•
extreme Einsatzbedingungen
•
Missbrauch durch Sachunkundige
•
Missbrauch bei Fehlreaktionen
•
Abnutzung
•
Umfeldbedingungen im Fahrzeug
Allgemeines
oder
Funktion
ist
zehn
Sicherheitsaspekte
teilweiser
Ausfall
oder
Fehlfunktion
Einflüsse
als
der
von
zu
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