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Interieur; Sicherheitsausstattung - Mercedes-Benz G-Klasse BR 461 2021 Bedienungsanleitung

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6.4 Interieur

6.4.1 Sicherheitsausstattung

Durch bestimmte Eingriffe des Aufbauherstellers in die
Struktur des Fahrzeugs kann die einwandfreie
Funktion der Sicherheitsausstattung beeinträchtigt
werden. Dies umfasst:
Änderungen des Vorbaus
Einbauten von Teilen im Entfaltungsbereich von
Airbags
Änderung der Bodenstruktur im Bereich des Airbag-
Steuergeräts
Änderung der Verkabelung des Airbagsystems
Änderungen der Sitze und eine damit veränderte
Kinematik der Insassen im Crashfall
Einbau von Fremdsitzen
Dadurch können Personenschäden die Folge sein.
Veränderungen in diesen Bereichen dürfen daher nur
nach Zustimmung der zuständigen Abteilung
17) durchgeführt werden.
Alle in diesem Kapitel aufgeführten gesetzlichen
Vorschriften beziehen sich auf die Bundesrepublik
Deutschland. In allen anderen Ländern sind die jeweils
gültigen Vorschriften zu beachten.
Änderungen im Cockpitbereich und oberhalb der
Brüstungslinie
müssen
Kopfaufschlagprüfungen nach ECE R21 bzw. FMVSS
201 erfüllen.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für G-Klasse BR 461, Stand: 05.03.2021
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
Seite
die
Kriterien
der
Änderung am Grundfahrzeug
Sicherheitsgurte
Sicherheitsgurte und -verankerungen dürfen nicht
beschädigt oder verschmutzt werden. Andernfalls
kann es dazu führen, dass diese Rückhaltesysteme
nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren und
bei einem Unfall keine ausreichende Sicherheit
bieten.
Es dürfen nur die Originalsicherheitsgurte eingebaut
werden, ansonsten erlischt die allgemeine
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Fahrzeuge
mit
Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h müssen mit
Sicherheitsgurten
ausgerüstet
Mindestanforderungen
77/541/EWG, ECE R16, bzw. FM VSS209).
Die Verankerungen der Sicherheitsgurte müssen nach
EG-Richtlinie 76/115/EWG (bzw. nach ECE R14 oder
nach FMVSS 210) geprüft sein
Airbags
Der Innenausbau ist so zu gestalten, dass die
Entfaltungsbereiche der Airbags uneingeschränkt
bestehen bleiben.
Änderungen im Bereich des Airbag-Steuergerätes
sind zu unterlassen.
Andernfalls kann die einwandfreie Funktion der
Sicherheitsausstattung beeinträchtigt werden.
Dadurch können Personenschäden die Folge sein.
Das Fahrzeug ist mit Airbags ausgerüstet. Diese
Airbags
sind
mit
gekennzeichnet.
Zusätzliches
Erkennungsmerkmal
Kontrollleuchte im Kombiinstrument mit der Aufschrift
„SRS".
einer
bauartbedingten
sein
(siehe
Sicherheitsgurte
der
Aufschrift
„Airbag"
ist
die
rote
74

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