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Lackierungen oder Oberflächenbehandlungen des
Lenkradpralltopfes sind zu unterlassen. Sonst kann
es auf der behandelten Oberfläche zu chemischen
Reaktionen kommen. Hierdurch können die Materi-
alien geschwächt oder beschädigt werden, so dass
der Airbag nicht mehr bestimmungsgemäß funktio-
niert und es zu Personenschäden kommt.
Airbag-Steuergerät und Sensoren
Die Position des Airbag-Steuergeräts ist im Bereich
der Mittelkonsole.
⚠
Das im Fahrzeug befindliche Airbag-Steuergerät darf
bezüglich Einbauort, Einbaulage und Befestigung
gegenüber der Serie nicht verändert werden.
Andere Fahrzeugkomponenten dürfen nicht am
Airbag-Steuergerät oder den Befestigungspunkten
befestigt werden.
Schwingungserzeugende Fahrzeugteile dürfen nicht
in der Nähe des Airbag-Steuergeräts oder der Sen-
sormontageorte befestigt werden.
Andernfalls ist die sichere Funktion der Airbags nicht
mehr gewährleistet und Personenschäden können
die Folge sein.
Umgang mit Airbag-Einheiten
•
Der Umgang, die Beförderung und die Lagerung
von Airbag-Einheiten unterliegen dem „Gesetz
über explosionsgefährliche Stoffe" und sind
deshalb beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt
anzumelden.
•
Das Arbeiten mit ausgebauten Airbag-Einheiten
sowie Prüf- und Montagearbeiten sind nur durch
Fachpersonal zulässig.
•
Die Montage und Demontage der Airbag-
Einheiten sowie des Airbag-Steuergeräts dürfen
ausschließlich bei abgeklemmter Batterie,
abgedecktem Minuspol bzw. abgedeckter
Minusklemme und getrennter
Prüfkupplung/Steckverbindung erfolgen.
•
Die Montage und Demontage der Airbag-
Einheiten sowie des Airbag-Steuergeräts muss
unmittelbar nach der Entnahme aus dem
Lagerraum und ohne Verzögerung erfolgen.
•
Bei einer eventuellen Arbeitsunterbrechung sind
die Airbag-Einheiten erneut unter Verschluss
aufzubewahren.
•
Die Airbag-Einheiten dürfen nicht mit Fett,
Reinigungs- oder ähnlichen Mitteln behandelt
werden.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für G-Klasse BR 461, Stand: 05.03.2021
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Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
Änderung am Grundfahrzeug
•
Die Airbag-Einheiten dürfen auch kurzzeitig
keiner Temperatur über 100 °C ausgesetzt
werden.
•
Airbag-Einheiten sowie Sensoren und
Steuergerät, die aus mehr als 0,5 m Höhe
heruntergefallen sind, sind zu erneuern.
•
Die Airbag-Einheiten dürfen nur in eingebautem
Zustand mit den vorgeschriebenen Prüfgeräten
elektrisch überprüft werden. Aus
Sicherheitsgründen sollte die Prüfung nur in
einem Mercedes- Benz Service-Stützpunkt oder
in einer für den Service
•
an diesen Sicherheitssystemen speziell
geschulten Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Transport und Lagerung von Airbag-Einheiten
Der innerbetriebliche Transport hat grundsätzlich im
Kofferraum bzw. im Laderaum des Fahrzeugs unter
Verwendung der Ersatzteilverpackung zu erfolgen.
Der Transport von Airbag-Einheiten jeglicher Art im
Fahrgastraum ist verboten.
•
Die Lagerung von Airbag-Einheiten hat nach der
Verordnung zum Sprengstoffgesetz zu erfolgen.
•
Nach dieser Verordnung können kleine Mengen
von Stoffen und Gegenständen ohne besondere
•
Lager-Genehmigung nach dem
Sprengstoffgesetz in abschließbaren Räumen
aufbewahrt werden.
•
Pyrotechnische Gegenstände der Klasse T1
dürfen in einem gewerblich genutzten Gebäude
nur in begrenzter Stückzahl gelagert werden.
•
Airbag-Einheiten im ausgebauten Zustand sind
immer so aufbewahren, dass die gepolstert→
Seite nach oben zeigt.
•
Nach Anlage 6 zum Anhang der 2. Sprengstoff-
Verordnung sind in einem gewerblich genutzten
Gebäude unter Beachtung bestimmter Auflagen
(wie beispielsweise Stahlschrank) nachstehend
aufgeführte maximale Lagermengen ohne
besondere Genehmigung durch die zuständige
Behörde zugelassen:
•
Allgemeiner Lagerraum: 20 kg brutto
•
Zur Berechnung der tatsächlich gelagerten
Masse ist die Bruttomasse des Bauteils
heranzuziehen, für das die
sprengstoffrechtliche Zulassung erteilt
wurde.
•
Das Gewicht des Fahrer-Airbags beträgt
ca.1,5 kg.
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