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Wiederverwertung Von Bauteilen - Recycling - Mercedes-Benz G-Klasse BR 461 2021 Bedienungsanleitung

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2.8 Wiederverwertung von Bauteilen –
Recycling
Umwelthinweis
Bereits bei der Planung der An- oder Aufbauten
sollten, auch mit Rücksicht auf die gesetzliche Auflage
nach der EU-Richtlinie über Altfahrzeuge 2000 / 53 /
EG, die nachfolgenden Grundsätze für eine
umweltgerechte Konstruktion und Werkstoffwahl
berücksichtigt werden.
Die Aufbauhersteller stellen sicher, dass bei den An-
und Aufbauten (Umrüstungen) geltende Umwelt-
Gesetze und Vorschriften eingehalten werden,
insbesondere die EU-Richtlinie 2000/53/EG über
Altfahrzeuge und die EU-Richtlinie 2003/11/EG über
Beschränkungen des Inverkehrbringens und der
Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe und
Zubereitungen („Schwerentflammbarkeit" und
bestimmte Flammschutzmittel) zur Präzisierung der
Richtlinie 76/769/ EWG.
Die Montageunterlagen der Umrüstungen sind vom
Fahrzeughalter aufzubewahren und im Falle einer
Fahrzeugverschrottung
Demontage-
betrieb bei der Fahrzeugübergabe
auszuhändigen.
Auf
umweltgerechte Verwertung auch für umgerüstete
Fahrzeuge sichergestellt werden.
Werkstoffe mit Risikopotenzial wie Halogenzusätze,
Schwermetalle, Asbest, FCKW und CKW sind zu
vermeiden.
Die EU-Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge ist
auf jeden Fall zu berücksichtigen.
Es sind vorzugsweise Werkstoffe zu verwenden, die
stoffliches
Recycling
Wertstoffkreisläufe ermöglichen.
Werkstoff und Fertigungsverfahren sind so zu wählen,
dass bei der Produktion nur geringe, gut recyclebare
Abfallmengen entstehen.
Kunststoffe sind nur dort einzusetzen, wo diese
Kosten-, Funktions- oder Gewichtsvorteile bringen.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für G-Klasse BR 461, Stand: 05.03.2021
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
dem
ausführenden
diese
Weise
soll
und
geschlossene
Bei Kunststoffen, besonders bei Werkstoffverbunden,
dürfen nur untereinander verträgliche Stoffe einer
Werkstoff-Familie eingesetzt werden.
Bei recyclingrelevanten Bauteilen ist die Anzahl der
verwendeten Kunststoffsorten möglichst gering zu
halten.
Es ist zu prüfen, ob ein Bauteil aus Recyclatmaterial
bzw. mit Recyclatzusätzen hergestellt werden kann.
Auf gute Demontierbarkeit bei recyclingfähigen
Bauteilen
Schnappverbindungen,
Zugänglichkeit, Einsatz von Normwerkzeugen.
Einfache,
Betriebsflüssigkeiten durch Ablassschrauben usw. ist
sicherzustellen.
Wo
immer möglich
Beschichtung der Bauteile zu verzichten; stattdessen
sind eingefärbte Kunststoffteile zu verwenden.
Bauteile
in
die
schadenstolerant, reparabel und leicht austauschbar
zu gestalten.
Alle Kunststoffteile sind entsprechend dem VDA-
Richtlinie 260 zu kennzeichnen, z.B. „PP - GF30R".
Allgemeines
ist
zu
achten,
Sollbruchstellen,
umweltverträgliche
Entnahme
ist
auf
Lackierung
unfallgefährdeten
Bereichen
z.
B.
durch
gute
der
und
sind
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