4.2.5 Räder / Reifen
Informationen über die freigegebenen Reifengrößen
erhalten Sie:
in jedem Mercedes-Benz Service-Stützpunkt
über Ihre Ansprechpartner, siehe 2.2 „Beratung
Verwenden Sie für Ihren Fahrzeugtyp nur
zugelassene Reifentypen und Reifengrößen, und
beachten Sie die für das Fahrzeug notwendige
Reifentragfähigkeit und den Geschwindigkeitsindex.
Beachten Sie insbesondere auch die
landesspezifischen Zulassungsvorschriften für
Reifen. Diese Vorschriften legen unter Umständen
einen bestimmten Reifentyp für Ihr Fahrzeug fest
bzw. verbieten die Verwendung bestimmter
Reifentypen, die in anderen Ländern zugelassen
sind.
Wenn Sie andere Räder montieren lassen
können die Radbremsen oder Fahrwerksteile
beschädigt werden
ist der Freigang der Räder und Reifen nicht mehr
gewährleistet
können die Radbremsen oder Fahrwerksteile
nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für G-Klasse BR 461, Stand: 05.03.2021
❗
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
Technische Grenzwerte bei der Planung
Radfreigang
Der Aufbauhersteller muss sicherstellen, dass der
Abstand vom Reifen zum Kotflügel oder Radkasten
auch bei montierten Schnee- oder Gleitschutzketten
und voller Einfederung (auch bei Achsverschränkung)
ausreichend ist.
Reserverad
Bei der Befestigung des Reserverads beachten:
•
gesetzliche Vorschriften und Richtlinien
•
gut zugänglich, einfach abnehmbar
•
zweifach gesichert gegen Verlieren
Unterlegkeile
Bei der Befestigung beachten:
•
gesetzliche Vorschriften und Richtlinien
•
gut zugänglich, einfach bedienbar
•
ausreichend gesichert gegen Verlieren
•
vibrationsfrei in geeigneter Halterung
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