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Motorperipherie / Antriebsstrang; Kraftstoffanlage; Abgasanlage; Kühlung Motor - Mercedes-Benz G-Klasse BR 461 2021 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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6.3 Motorperipherie / Antriebsstrang

Wartung und Instandsetzung des umgebauten
Fahrzeugs dürfen durch den Aufbau nicht erschwert
werden
Seite 69).

6.3.1 Kraftstoffanlage

Änderungen an der Kraftstoffanlage dürfen nur in
Absprache mit der zuständigen Abteilung erfolgen
Seite 17).
Nicht freigegebene Änderungen an der
Kraftstoffanlage können zu Beeinträchtigungen der
Fahrleistung und zum Motornotlauf führen.
Bei Arbeiten an der Kraftstoffanlage ist Folgendes zu
beachten:
• Das Anbringen von hitzeführenden Komponenten
oder von Komponenten, die den Bauraum
einschränken, ist zu unterlassen.
• Änderungen an Kraftstoffpumpe,
Kraftstoffleitungslänge und
Kraftstoffleitungsführung sind zu unterlassen.
Veränderungen an diesen aufeinander
abgestimmten Komponenten können die
Funktion des Motors beeinträchtigen.
• Die Ausführung der Umbauten darf keine
scharfen Kanten aufweisen.
• Der Kraftstofftank darf im Crashfall nicht
beaufschlagt werden, gegebenenfalls sind
Abweisbleche zu verbauen.
• Kraftstoffleitungen müssen sicher ausgeführt
sein.
• Abgase dürfen nicht in den Innenraum geleitet
werden.
Bei Anschlüssen für die Kraftstoffzufuhr von
Zusatzheizungen ist der Bauartgenehmigung Folge zu
leisten.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für G-Klasse BR 461, Stand: 05.03.2021
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
Änderung am Grundfahrzeug

6.3.2 Abgasanlage

Bei Änderungen der Abgasanlage empfehlen wir
Ihnen, Mercedes-Benz Originalteile zu verwenden.
Länderbezogene Vorschriften, Normen und
Richtlinien für Abgas und Geräusch sind zu beachten
(eventuell neue Prüfung erforderlich).
Der freie Querschnitt des Auspuffrohrs hinten dem
Schalldämpfer darf nicht verringert werden.
• Rohrbogen maximal 90 °
• Zusätzliche Rohrbogen vermeiden
• Biegeradien > 2,5xd
Mindestabstand zu Kunststoff-Leitungen,
elektrischen Kabeln und Reserverändern:
200 mm bei Abgasanlagen ohne Abschirmung
80 mm bei Blechabschirmungen
40 mm bei Blechabschirmungen mit zusätzlicher
Isolierung
Zusätzliche Abschirmungen sind erforderlich:
• im Bereich von Bedieneinrichtungen
• im Bereich von Aggregaten, An- und Einbauten,
wenn sie nicht aus hitzebeständigem Material
bestehen.
6.3.3 Kühlung Motor
Das Kühlsystem (Kühler, Kühlergrill, Luftkanäle,
Kühlmittelkreis usw.) darf nicht verändert werden, da
ein ausreichender Kühlluftdurchsatz gewährleistet
sein muss.
Die Querschnittflächen der Kühllufteinlassflächen
sind freizuhalten.
Warntafeln, Plaketten oder andere Zierteile dürfen
nicht im Bereich vor dem Kühler angebracht werden.
Zusätzliche Kühleinrichtungen für Aggregate sind
vorzusehen – bei stehendem Fahrzeug und Abnahme
einer hohen Dauerleistung.
Zusätzliche Kühleinrichtungen für nachträglich
eingebaute Aggregate sind vorzusehen:
im Betrieb bei Außentemperaturen über 35 ° C,
bei stehendem Fahrzeug und Abnahme einer
hohen Dauerleistung.
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